Gemeint ist §18 aber 61a auch,
Zitat:
§18 StVZO Absatz 1 sagt, dass alle Kfz über 6 km/h und ihre Anhänger nur im öffentlichen Verkehr geführt werden dürfen, wenn sie durch Erteilung einer Betriebserlaubnis oder einer EG-Typgenehmigung und ... von der Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) zugelassen sind.
Wo und wann hast du denn den Absatz aus dem Netz kopiert? Nach kurzer Recherche, weil ich mich über die 6kmh Regelung gewundert habe (die es angeblich nicht mehr geben soll), stellte sich heraus, dass §18 im Jahr 2007 aufgehoben wurde.