S51 freiwillig zugelassen - nun ein Motorrad

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  • Hallo,


    ich habe vor kurzem meine originale S51 freiwillig gem. §3 FZV zugelassen, um ein "normales" Motorradkennzeichen zu bekommen und nicht mehr jedes Jahr das Kennzeichen zu wechseln, dies war für die Zulassungsstelle nichts alltägliches, hat aber nach nur 1,5h mit den DDR-Papieren und einer Kopie der KTA-Typgenehmigung, da in der ABE kein Felgendurchmesser steht, geklappt.
    Ein Problem gab es jedoch und das macht mich ziemlich stutzig: da es vom Kraftfahrbundesamt laut Aussage der Zulassungsstellenmitarbeiter keine Verschlüsselung für Kleinkrafträder über 45 km/h mehr gibt, wurde mein Moped als
    - Kraftrad ohne Leistungsbeschränkung
    - Höchstgeschwindigkeit 60 km/h
    - keine HU/AU-Pflicht
    - keine Kraftfahrzeugsteuer
    zugelassen, auf dem Kennzeichen ist auch nur die Zulassungsplakette draufgeklebt worden.
    Es wurde mir bei der Zulassung jedoch mündlich versichert, dass das Fahrzeug trotzdem mit Führerschein M gefahren werden darf und sollte es zu einer Polizeikontrolle kommen, diese ja dies mit der Zulassungsstelle klären können - dies fand ich dann doch etwas unbefriedigend.
    Ich bin dann daraufhin zum Dekra-Prüfer meines Vertrauens, dieser meinte die Zulassung sei so falsch und stellte mir eine Änderungsbescheinigung aus - zurück bei der Zulassungsstelle wurde jedoch erneut gesagt alles sei richtig und nichts wurde geändert.


    Mein Problem ist nun, dass wenn Leute aus der Familie oder Freunde mit dem Moped fahren die nur Führerschein M haben und es zu einer Polizeikontrolle kommt, aufgrund der Zulassung als Motorrad schnell von einem unbedachten Polizisten der Vorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis/Fahren ohne HU/etc. hervorgezaubert werden kann und die Fahrt unterbunden wird.


    Habt ihr Ideen, wie man nun weitermachen soll?

  • Eieiei.. Lass dir am besten schriftlich von der Stelle geben das du das mit M fahren darfst..


    Ich persönlich würde kein Meter damit fahren da dir Polizisten schnell nen wolf drehen können.. In meiner freiwilligen Zulassung steht kleinkraftrad mokick 60kmh. Zudem hab ich mir das eintragen lassen in den Notizen das die hu Pflicht gemäß 29 StVZO. Nicht für mich gilt.



    Mfg ronny

  • Die Zulassungstelle hat da richigen Bockmist gemacht. Laut Zulassung ist das ein Motorad.
    Das Teil darfste nicht mit einen M-Schein fahren, da berauchste den A-Schein.
    Da musst du noch mal hin.
    Als Fahrzeugart muss da Kleinkraftrad drin stehen.


    "von einem von einem unbedachten Polizisten der Vorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis/Fahren ohne HU/etc"
    Das hat nichts mit unbedachten Polizisten zu tun, der Polizist hat Motorrad laut Zulassung vor sich und wenn kein A-Schein hast ........
    Und laut FZV/StVZO braucht schon ein LKR eine gültige HU.

  • Hi,


    schwieriger Fall, der zu Diskussionen führen kann.


    Im Grunde hat das Amt aber richtig gehandelt leider.

    Vorgabe ist das Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern:


    https://www.kba.de/SharedDocs/…_blob=publicationFile&v=4


    Dort ist auf Seite 88 vorgegeben, dass die Schlüsselnummer 09 4600 (Kleinkraftrad bis 60kmh) auslaudend ist und nicht mehr vergeben werden soll und durch 25 0200 ersetzt werden soll. Ergo kommt da ein Kraftrad raus...


    Das hat das Amt getan, weil so Vorgabe.


    Das KBA stellt so die ABEs noch aus, weil das ja keine Änderung ist, sondern nur ein Abdruck der vorhandenen ABE, sprich die Nummer wird nicht neu vergeben....


    Zum Thema Führerschein ist das wahrscheinlich sogar richtig, was aber extrem lästige Diskussionen bei einer Verkehrskontrolle gibt.


    Es heisst im §76 FeV Übergangsrecht dazu:


    Zitat

    Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch


    a)Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,


    b)Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.


    Und das ganze ist ein nun ein Kraftad mit nicht mehr als 50cm³ und es ist im Sinne der DDR ein Kleinkraftrad...


    Sinnvoll wäre gewesen das Amt hätte das als 24 0200 geschlüsselt als Kleinkraftrad 2-Raedrig (gilt aber offiziell nur bis 45kmh!), dann wäre es eindeutiger und keiner würde dumme Fragen stellen. Alternativ einfach die auslaufenden Schlüsselnummern 09 4600 da reingehämmert und gut ist...


    MfG


    Tobias

    Einmal editiert, zuletzt von Rossi ()

  • denn schicke die Jungs zur Nachschulung


    kenn ich aber, mein rosa DDR-Hitlerschein wäre och ungültig und so

    ja und dann hast du erstmal das Strafverfahren am Hals und klagst...


    Die sollen da die 09 4600 rausmachen und alles ist gut...

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