Kr51/1 Rahmen

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  • Ich finde viele der Vorschläge zu kompliziert. Speziell so Geschichten wie eben, mit der Motoreintragung. Damit macht man die total simple Standard Abnahme verwirrend. Völlig unnötig.
    Es ist doch ein 2er Rahmen (anhand der Bilder unmissverständlich), also M500 Reihe rein und fertig.

    Laut FIN/ Bazjahr ist es doch eine /1.
    Durch einen Ersatzrahmen wird da kein anderer Typ daraus.
    Wenn korrekt sein soll ist das dann eine KR51/1 mit eingetragen M541 Motor.


    Kompliziert ist daran auch nichts bei einer 21er Abnahme was mit Abnehmen/eintragen zu lassen, ehr das Gegenteil alles mit ein Aufwasch weg.Ich habe bei 21er Abnahme selber schon Änderungen gleich mit eintragen lassen.

  • Na aber logisch muss der Prüfer den Typ wissen bzw. den richtig zuordnen.
    Sogar das Modell ob es eine K, S usw. ist.
    Dafür gibt es entsprechende Datenblätter auf die sie Zugriff haben.


    Aus einer S50 wird auch keine S51 wenn ein M500 Motor verbaut, es bleibt eine
    S50 und der Motorumbau muss abgenommenen/eingetragen werden.
    Das hat ua. hallo-stege auch schon paar mal dargestellt.
    Auch bleibt es eine S50 oder S51 wenn eine 21er Abnahme als LKR erfolgt.
    Es bleibt eine S50 oder S51, es wird daraus keine S70.

  • Mit dem letzten Teil hast du Recht. Aber mehr nicht. Es wird abgenommen nach Plakette und Baumuster, dann der Vergleich mit den KTA Unterlagen.
    Es wird NICHT geschaut, ob die Fahrgestellnummer zu einer K ,L, E, B2, Enduro oder sonstwas gehört. Dafür liegen den Prüforganisationen auch keine Daten vor.

  • Also verkehrsicher, ich könnte das Fahrzeug mit einem gecleanten Panzer Lenkerendenblinker und leicht tiefer gelegt vorstellen, also so aufbauen nach meinen Wünschen aber so das die Verkehrssicherheit gegeben ist ?

  • Lenkerendenblinker sind kein Problem, solange sie über eine Zulassung verfügen.
    Gecleanter Panzer (Gepäckträger entfernt?) stellt kein Problem dar.
    Tieferlegung nimmt dir niemand einfach so ab. Es sei denn, du hast Teile mit Zulassung. Was ich aber bezweifle, da es keine Tieferlegungsfederbeine für die Schwalbe mit Zulassung gibt.
    Natürlich gibt es auch eingetragene Tieferlegungen, dies liegt jedoch im Ermessen des Prüfers, der bequeme Standardweg ist an dieser Stelle definitiv vorbei.
    VOR!!! Umbauten immer Rücksprache mit dem ZUSTÄNDIGEN!!! Prüfer.

  • Lenkerendenblinker sind bei der Schwalbe ab Werk verbaut, bei allen DDR Ausführungen.


    Es wird NICHT geschaut, ob die Fahrgestellnummer zu einer K ,L, E, B2, Enduro oder sonstwas gehört. Dafür liegen den Prüforganisationen auch keine Daten vor.

    Das habe ich auch nicht geschrieben, nicht gemeint oder behauptet.
    Der Prüfer muss schauen ob das Moped einer K, S usw. entspricht.
    Du schreibst du ja selber "Vergleich mit den KTA Unterlagen" denn er trägt ja ein welcher Ausführung das Moped entspricht.


    Das Baujahr brauch der Prüfer und damit ergibt es sich doch ob es eine /1 oder/2 ist.
    Das Baujahr steht auf Typenschild wie auch der Typ, ist das Typenschild weg muss das Baujahr, Typ anderweitig belegt werden, zb über die FIN.


    Macht ein neues Typenschild mit Wunsch Baujahr und Typ, also falschen Angaben, dann ist die Abnahmen nichts Wert.
    Sollte ja bekannt sein das die Angaben wahrheitsgemäß sein müssen.

  • Habe mit dem zuständigen Prüfer telefoniert, wir werden daraus eine Kr51/2 machen. Er sieht kein Problem wegen der Zulassung.

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