Oh je, ganz böse.
Ne, mal im Ernst, ich wundere mich wie sich manch einer darüber ärgert, als wäre es ein göttliches Gesetz, dass bestimmte Simson nicht 60 fahren dürfen. Stellt euch doch für einen Moment mal ein vernünftige Welt vor, in dem Gesetze für den Bürger geschrieben würden, dann wären alle Mopeds bzw. Simsons einfach auf 60 zugelassen wie in der DDR üblich. Und wenn es amtlich bestätigt ist, dann ist das nicht arglistig erschlichen, sondern offenkundig abgestempelt und gut ist es. Mich wundert, warum es so wenige Rebellen gibt. Da scheinen ja mehr Rebellen bei der DEKRA zu sitzen als auf der Simson.
Das alle Simson in der DDR 60km/h durften, dem ist nicht so.
Das ist auch kein göttliches Gesetz, das ist halt nur das bundesdeutsches Gesetz, das ein KKR nur maximal 50km/h darf bis Baujahr 2002
und bei einer 21er Einzelabnahme zur Erlangung eine BE, geht es nun mal nach der bundesdeutschen StVZO/FZV,
da die DDR nun mal Geschichte ist.
Die Mopeds (und das sind nicht nur Simsons) die in der DDR auf der Straße waren, also die eine KTA-BE der DDR haben, weiterhin 60km/h als KKR dürfen, ist im Einigungsvertrag geregelt.
Eigentlich eine einfach und Klare Sache.
Das es da nun offenbar Leute ihre Arbeit einfach nicht richtig machen oder sich über Geldendes Recht setzen,
genauso das Leute gibt die sich so manches "mit nicht korrekten Angaben" erschleichen, lässt das ganze ja so hoch Kochen.
Das das ganze kein Bestand hat wenns jemand auffällt oder drüber stolper sollte klar sein, siehe nur VAG.
KBA hatte ja auch mal Zweischriften für Reimporte raus gegeben, eine Zweischrift von was bitte genau ????
Stell mal für so einen Reimport für den das eine KBA-Zweitschrift ausgestellt hatte, ein neuen Antrag, da bekommst ein Negativ-Bescheid worauf steht das ein Reimport ist und das wars.
So eine BE, wie oben gezeigt von der S53M BJ 1994 mit 60km/h als KKR, kann einen das erstbeste Streifenhörnchen, den es Auffällt, für null und nichtig erklären und das wird dann auch noch weiter folgen haben.
Wenn sie bis bis Februar 1992 auf dem Boden der ehemaligen DDR in den Verkehr gebracht wurden ist den noch eine 60km/h BE erteilt worden ( in den gebrauchten Ländern haben die eine mit 50Km/h bekommen), danach komplett war Schluss.
Die Simson die dann vom Hersteller „Suhler Fahrzeugwerk GmbH kamen, ab 1992 durften dann eh alle nur noch 50km/h.
Das mit den 60km/h bis Februar 1992 ist ja nun den meisten bekannt.
Nur mal so zur Info, KKR durften in der BRD nur 40km/h bis 1986, deswegen hat der "Neckermann-Spatz" sowie die S51 B-4-D die durch "Paul Lange & Co" Stuttgart importiert wurden eine BE mit 40km/h und waren auch auf 40km/h gedrosselt.
Ab 1986 haben die S51 eine 50km/h BE bekommen und die mit 40km/h konnten umgeschrieben werden.