Mmmh, und wie gehe ich das jetzt am besten vor?
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Wenn du keine Dokumentation über den Rahmentausch in den vorhandenen Papieren hast, wird das beim KBA nichts.
Da du beim KBA auch Fotos vom originalen Typenschild, der Rahmennummer und vom Fahrzeug einreichen musst, kannst du auch eine Beantragung mit der alten Rahmennummer vergessen.
Zu was sollte er eine Zweitschrift beim KBA mit der Alten FIN beantragen, die würde ihn Null nützen ?
Dies aber in den Fahrzeugpapieren nicht geändert und kein Typenschild angebracht wurde.
Und damit hast einen Zonk.
Da bleibt nur der von mir beschriebene Weg, über eine 21er Einzelabnahme
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Ja
Nein
BE kannst dafür nur über eine 21er Einzelabnahme erlangen, was da auf eine BE mit 50km/h als V-max hinausläuft, es sei du kannst belegen das ein Moped mit diesen Rahmen, in der DDR auf der Straße war.
Wie könnte ich belegen, dass das Moped auf der Straße war? Über das noch verbaute Versicherungskennzeichen von 1995 vielleicht?
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Wie könnte ich belegen, dass das Moped auf der Straße war? Über das noch verbaute Versicherungskennzeichen von 1995 vielleicht?
Och nö, ernst jetzt, bitte wann war die Wende ?
ZitatWie könnte ich belegen, dass das Moped auf der Straße war?
Die frage muss lauten "Wie könnte ich belegen, dass das Moped in der DDR auf der Straße war?
Kaufvertrag/Rechnung wo das Moped im IFA-Laden neu gekauft wurde, mit der rosa Versicherungskarte vorausgesetzt da wurde die neu FIN durch die VP eingetragen zb.
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Also, 100255X ist ein Austauschrahmen aus der 1988er Serie. (also Vorwende).
Nach DDR Recht mussten die Austauschrahmen eine Fahrgestellnummer haben, nach West-Recht durften sie das nicht (weil die FIN des Unfallfahrzeuges genommen werden muss)
Damit ist schon mal der Vor-Wende Nachweis erbracht.
Alles weitere wegen dem nicht eingetragenen Rahmen liegt im Ermessen der Zulassungsstelle.
Gruß von Frank
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Damit ist schon mal der Vor-Wende Nachweis erbracht.
Damit bist du kein Stück weiter.
ist kein Nachweis darüber das das Fahrzeug mit der FIN in der DDR auf der Straße war.
Der Rahmen kann genauso gut als Ersatzrahmen fürn Export Modell verwendet worden sein.
Weiter anderer Punkt, hat der Rahmen der überhaupt als Ersatz für ein Moped mit gültiger BE gedient, oder ist mit den Rahmen als Basis,
ein Fahrzeug neu aus Teilen entstanden....
DDR Ersatzrahmen hast früher auf Teilemärkten wie der Oldtema bekommen........ und der hat ja selber keine Betriebserlaubnis trotz FIN.
Ich habe das vor kurzen durch, mit Ersatzrahmen der eine FIN aus fortlaufender Produktion hatte.
Hatte dich bezüglich der FIN und Motornummer im Juni kontaktiert.
Das KBA hat sich an den nicht Werksseitigen Typenschild aufgegeilt und auf Stur geschallten, obwohl ich ihnen das mitgeteilt habe das das Moped zu DDR ein Ersatzrahmen bekommen hat. Die haben mir quasi das im Antwortschreiben von meinen eingelegten Widerspruch bestätigt das der Rahmen aus einen Produktionslos vom 1980 usw. ist,
Aber wie gesagt KBA hat sich am nicht Werksseitigen Typenschild aufgegeilt, welches ein Ersatzrahmen gar nicht haben kann.
Zulassungsstelle hat auch die Schotten dicht gemacht, Begründung wie oben dargestellt.
Daher sollte ich sogar noch froh sein wenn sie mir überhaupt eine BE erteilen.
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Das es mit KBA Ersatzpapieren nichts mehr wird, ist klar.
Der Nachweis DDR Erstzulassung lässt sich eventuell auch über die alten DDR Papiere mit eingetragener Motornummer führen, wenn der Motor im Ersatzrahmen verbaut ist und der Rest des Fahrzeuges einigermaßen plausibel ist.
Aber wie gesagt, das ist alles Ermessenssache der Zulassungsstellen, und da kocht jede ihr eigenes Süppchen.
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Och nö, ernst jetzt, bitte wann war die Wende ?

Na sicher, weiß ich, wann die Wende war. Ich war life dabei.
Das Moped hat den Austauschrahmen seit Jahrzehnten verbaut. Er wurde also nicht erst kürzlich mit anderen Teilen zu einem Fahrzeug zusammen gebaut. Sämtliche Schrauben etc. schauen quasi unberührt aus.
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Na sicher, weiß ich, wann die Wende war. Ich war life dabei.
Und warum kommst du dann mit Versicherungskennzeichen von 1995 an ?
Das Moped hat den Austauschrahmen seit Jahrzehnten verbaut. Er wurde also nicht erst kürzlich mit anderen Teilen zu einem Fahrzeug zusammen gebaut. Sämtliche Schrauben etc. schauen quasi unberührt aus.
Interessiert keinen, wenn es nicht mit entsprechenden Dokumenten belegen kannst.
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Guten Morgen,
ich konnte die letzten Tage nicht direkt zurück schreiben. Danke vielmals für die vielen Tipps.
Ich werde mich mal bei einem Prüfer erkundigen und ggf. bei der Zulassungsstelle.
Und warum kommst du dann mit Versicherungskennzeichen von 1995 an ?
Interessiert keinen, wenn es nicht mit entsprechenden Dokumenten belegen kannst.
Bzgl. des Kennzeichens von 1995. Vielleicht hat die Versicherung damals Unterlagen bekommen, die als Nachweis verwertbar sind.
Beste Grüße
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Bzgl. des Kennzeichens von 1995. Vielleicht hat die Versicherung damals Unterlagen bekommen, die als Nachweis verwertbar sind.
Unterlagen das das Moped auch wirklich in der DDR auf der Straße war ?
Vergiss es, das interessiert doch die Versicherungen nicht und ist nicht mal Nachweis ob das Moped überhaupt eine BE hat bzw. hatte.
Zum großen Teil kannst du eine Versicherung abschließen ohne das jemand prüft ob das KKR auch eine gültige Betriebserlaubnis hat.
Bei Online Abschlüssen wird meist danach gefragt, aber das prüft keiner nach ob das Häkchen richtig gemacht wurde, böse erwachen kommt halt wenn was passiert, da man ohne BE, laut Versicherungsbedingungen, keine Versicherungsschutz hat und noch Stress wegen nicht wahrheitsgemäßen Angaben.
Im Endeffekt kannst dich nur bei deiner Zulassungsstelle erkundigen, die erteilen die BE oder auch nicht und nicht ein Prüfer.
Da musst du fragen wie eine BE für das Moped erlangen kannst und ob eine mit 60km/h als KKR erteilen oder 50km/h.
Hier bei mir und in den Nachbar Landkreisen und von einige in andern Bundesländern, weiß ich das es in der Regel darauf hinaus läuft das erst mal, beim KBA ein Zweischrift der BE beantragen musst, ob wohl klar ist das der Abgelegt wird.
Dieses Ablehnungsschreiben will die Zulassungsstelle sowie gegebenenfalls ein Nachweiß dafür ob das Moped in der DDR auf der Straße war und somit unter die "Bestandsschutzregelung" im Einigungsvertrag fällt.
Bekommst du nun vom KBA ein Ablehnungsscheiben worin steht das es ein Reimport-Modell sein -> BE mit 50km/h als V-max.
Steht im Ablehnungsscheiben, das es wegen fehlenden werksseitigen Typenschild abgelehnt wird, hast nur eine Chance eine BE mit 60km/h zu erlagen wenn mit entsprechend Unterlagen belegen kannst, das das Moped in der DDR auf der Straße war, an sonst 50km/h.
Steht darin das die FIN keine originale ist, das wäre der Super-Gau, da gibt es gar keine BE ohne einen Nachweis das die FIN legal auf dem Rahmen gekommen ist.
Sollte die Zulassungsstelle sagen sie erteilen nur eine 50km/h musst das entsprechend den Prüfer mitteilen, damit er das 21er Gutachten entsprechend ausstellt, heißt normal auch das das Moped auch nur 50km/h maximal laufen darf wenn es vorstellst zur 21er Abnahme.
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