Viel lustiger ist, dass offenbar die rechtliche Grundlage fehlt. Es wurde Dieser Paragraph angeführt, trifft aber auf mich m.A.n.nicht zu.
Nachtrag zu Erledigt: Das Ergebnis einer genommenen Vorfahrt
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ich würde denken Nummer 7 trifft zu, wenn die Gefahr von einem Kraftfahrzeug ausging.
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Nö. Die Ursache war der Unfall.
Ursache im Betrieb wäre, hätte die Emme Getriebeöl im Galopp verloren.
Genau das ist der fragliche Punkt. -
ja stimmt, von der Seite betrachtet.
Aber wäre sie nich in Betrieb gewesen, wäre der Unfall nicht passiert. Aber ich verstehe deine Bedenken.
Anwalt befragen ist wohl wirklich die beste Idee. -
da kommt auch noch die Rechnung vom krankentransport so einer Stattgefunden hat.
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Nach halben Jahr fällst denen ein noch eine Rechnung zu schicken
Bei der Masse an fälligen Einsätzen pro Tag wird wohl die eine Abrechnungsstelle der Feuerwehr für ganz Berlin nicht hinterher kommen.
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da kommt auch noch die Rechnung vom krankentransport so einer Stattgefunden hat.
Glaubte ich nicht.
Das wäre sonst gleich mitberechnet worden.RTW war auch von der FW.
Jedenfalls, bis ich gerade eben mit der FW telefoniert habe. RTW-Rechnung geht entweder an Dirks GKV oder kommt dann auch noch irgendwann. Abrechnungsstellen für Technische Hilfeleistung und Notfallrettung sind wohl nicht unter einem Dach vereint. -
Und da wird Bearbeitungszeit vom KBA kritisiert
Ich weiß zwar nicht mehr wann die Dienstleistung erbracht worde aber hoffendlich steht die richtige Mehrwertsteuer auf der Rechnung.....
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Gesetz über die Feuerwehren im Land Berlin
(Feuerwehrgesetz - FwG)
Vom 23. September 2003
§ 17 - (1) 7.Damit bist Du erst mal fällig, da Du die Haltereigenschaft erfüllst.
Drück es Deinem Anwalt in die Hand und lehne Dich zurück, dieser sollte es der Haftpflichtversicherung des Verursachers zustellen,
welche auch diese Rechnung nach 823 BGB zu begleichen hat.Und mit rund 370 Öcken ist das billig, ein VN von mir brachte gestern eine Rechnung über Ölbeseitigung im Stadtgebiet rein - 4.500 Teuronen...,
Ölwanne aufgekratzt und weiter gefahren, bis die Lampe kam...
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Und da wird Bearbeitungszeit vom KBA kritisiert
Ich weiß zwar nicht mehr wann die Dienstleistung erbracht worde aber hoffendlich steht die richtige Mehrwertsteuer auf der Rechnung.....
Auf Gebühren gibt's keine Mehrwertsteuern, da diesen der entsprechende fehlt.
Steht auch nix von in Gebührenbescheid und anliegender Tarifstellenaufschlüsselung.Gesetz über die Feuerwehren im Land Berlin
(Feuerwehrgesetz - FwG)
Vom 23. September 2003
§ 17 - (1) 7.Damit bist Du erst mal fällig, da Du die Haltereigenschaft erfüllst.
Drück es Deinem Anwalt in die Hand und lehne Dich zurück, dieser sollte es der Haftpflichtversicherung des Verursachers zustellen,
welche auch diese Rechnung nach 823 BGB zu begleichen hat.Das ich trotz anderer Sicht aus der §17 -(1)7 nicht rauskomme, wurde mir vorhin auch schon vermittelt, als ich mit der Bearbeiterin bei der FW telefonierte.
Jetzt wird der Scanner rausgekramt, die Mail an den Advo raus gehauen und dann folge ich Deinem Rat und lehne mich zurück.
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