MKH / MWH M ans Leichtkraftrad

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  • Ich hab ne ziemlich blöde Frage...


    Darf ich einen Mopedhänger an's LKR (SR4-3) hängen?
    Dagegen spricht:
    -fehlende Kennzeichenbeleuchtung
    Die Liste der zul. Umbauten schweigt sich über den SR4-3 aus. Zumindest, die die ich habe. Ich bin nicht mal sicher ob ich die Kupplung an den Sperber bauen dürfte.
    Bei der S70 scheint's zulässig zu sein.


    Weiß jemand genaues dazu? Gefunden habe ich zumindest mal nichts...

  • Ja, mit ein Sperber (SR4-3) darf ein Anhänger gezogen werden.
    Auf dem Typenschild von der SR4 Anhängerkupplung steht "Zugvorrichtung SR4" also für alle SR4 Modelle.
    http://www.ddrmoped.de/forum/i…15&view=findpost&p=412278


    Der Anhänger braucht eine Kennzeichenleuchte für das Folgekennzeichen, sollte ja nicht das Problem sein, eine dran zu bauen.
    Sonst muss er Anhänger auch nur das haben wie beim Moped, entsprechende Beleuchtung, das 40km/h Schild und ein dreieckigen Rückstrahler (spitze nach oben) an der linken Seite (untern Rücklicht).


    Nur so nebenbei in Heft, Zulässige Umbauten, seht:
    "Alle Simson Kleinkrafträder sind für Anhängerbetrieb zugelassen....... Bei Anhängerbetrieb von zulassungspflichtigen Krafträdern muss am Anhänger ein zusätzliches Fahrzeugkennzeichen angebracht werden."

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Oha! Sehr gut.
    Klar, Kennzeichenbeleuchtung ist ein recht kleines Problem. Ein Dreieck habe ich derzeit nicht, aber auch kein Problem.
    Dieses Heft habe ich nicht, nur eine Liste...daher Danke für die Info! Dann ist ja alles im grünen Bereich. Das Heft werde ich mir wohl mal zulegen müssen.

  • Das heißt die Infos darin sind hinfällig?
    Also steh ich wieder am Anfang? 8|

    Nein, du stehst nicht wieder am Anfang.
    Es stimmt zwar was mutschy schreibt, aber das Heft kann man gut zb. für Abnahmen gebrauchen.
    Rein rechtlich zb. müsste sogar der Umbau einer S50 auf M541 Motor abgenommen werden,
    laut Heft ist es ein Zulässiger in einer S50 der keiner technischen Abnahme bedarf.


    In deinen Fall geht es ja um ein Anhängerkupplung und Anhänger.
    Die SR4 Anhängerkupplung hat selber eine KTA Betriebserlaubnis.
    Die KTA Betriebserlaubnisse hat die BRD anerkannt, wie die auch von den Simson`s und MKH-Anhängern.
    Und ein Anhänger mit ein KKR, LKR oder Motorrad zu ziehen ist nun mal nicht verboten.
    Alles wie gehabt, kannst mit SR4-3 ein Anhänger ziehen. :a_bowing:

  • ich würde es im Zweifelsfalle gern gleich nachweisen, wenn mich mal die Miliz aufgabelt. Das dürfte sich dann wohl schwierig gestalten...
    Vielleicht bekomm ich ja die AHK eingetragen, das scheint mir erstmal das einfachste zu sein. Oftmals wird man ja mit solch lächerlichen Abnahmen einfach wieder weg geschickt.

  • ich würde es im Zweifelsfalle gern gleich nachweisen, wenn mich mal die Miliz aufgabelt. Das dürfte sich dann wohl schwierig gestalten...
    Vielleicht bekomm ich ja die AHK eingetragen, das scheint mir erstmal das einfachste zu sein. Oftmals wird man ja mit solch lächerlichen Abnahmen einfach wieder weg geschickt.

    Ja was willst du nachweisen ?
    Die Anhängerkupplung ist für SR4 Modelle, also fürn Spatz, Star, Habicht und Sperber.
    Bei dein Star macht du dir doch keine Gedanken oder haste die eingetragen lassen ?


    Wenn deine AHK das Typenschild nicht mehr hat, dann mach halt vom link oben ein Screenshot-Ausdruck und steck die mit zu deiner BE.
    Wenn dir einer von der Rennleitung dumm kommen sollte, kannst Ihn das unter die Nase halten.

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