Erledigt: Das Ergebnis einer genommenen Vorfahrt

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  • Wirtschaftlich technisch gesehen ist's wohl ein Totalschaden, der nun erstmal vorübergehend stillgelegt werden wird.
    Steuerrohr hat definitiv einen weg bekommen, sodass der Rahmen an sich schonmal schrottreif ist.


    Beim Wiederaufbau muss die Versicherung wohl 135% des Wiederbeschaffungswertes latzen. Kann das wer bestätigen?


    Ja beim wirtschaftlichen Totalschaden der instandgesetzt wird, muss die Versicherung, im Haftpflichtschadensfall, bis 30% über den Wiederbeschaffungswert zahlen.
    Gibt's eine Bedingung dabei, du darfst das Fahrzeug nicht innerhalb eines halben Jahres verkaufen.
    Auch brauchst du eine Reparaturrechnung, das das Fahrzeug auch fachgerecht instandgesetzt wurde.
    Sonst wird über Wiederbeschaffungswert abgerechnet, minus Restwert und dann kommt meist noch die Versicherung mit jemanden der mehr für Restwert bezahlt, also zahlt die Versicherung entsprechen weniger aus.
    Egal ob du den Restwert (Unfallfahrzeug) verkaufen willst oder nicht.


    Mit eine Kostenvoranschlag von einer Werkstatt wird nichts, du muss zu ein freien Sachverständigen, (ist auch dein Recht)
    der dir ein Gutachten erstellt, aus noch weiteren Gründen ist das nötig.
    Auf kein Fall ein Gutachter der von der Versicherung des Verursachers, da hast du das nachsehen.


    In den Gutachten steht der neben Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparatursumme, auch der Anspruch an Nutzungsausfallentschädigung oder Leihwagenklasse.
    Wiederbeschaffungswert, Restwert ermittelt der Gutachter und das sollte ein neutraler, Unabhängiger sein.
    Warum das, da sollte jeder selber darauf kommen.......
    Gutachtenkosten bezahlt die Versicherung des Verursachers, wie auch ein Anwalt den du dir nehmen kannst und solltest.


    Da gibt es für den Geschädigten viele Fallstricke wo er die Kohle nicht bekommt die Ihn zusteht, Ziel der Versicherungen ist so wenig wie möglich zu bezahlen. Ohne Gutachten bekonnste meist nicht nicht was dir zusteht, da ist meist ein Anwalt von nöten.


    Hatte vor kurzen selber ein unverschuldeten Unfall, wenn die Versicherung vom Verursacher einen schon am Unfall Ort sagt, sie übernehmen die Abschleppkosten nicht, da müsste ich mein Schutzbrief oder ADAC Mitgliedschaft in Anspruch nehmen und wenn ich das nicht habe, halt Pech dann müsste ich es aus eigener Tasche bezahlen.
    Ich wusste aus Erfahrung gleich wo es lang gehen sollte. Die wollten die kosten fürs Abschleppen sparen zu lasten jemand anderen, nur darum geht's. Abschleppkosten müssen die den Geschädigten erstatten, ohne wenn und aber.

  • es ist herr dingsens seins. ;)
    herr dings, volle möhre! verhelfe er dirk zu seinem recht, und sich selbst zu nem kostenfreien neuaufbau! :panic:

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

  • Nutzungsausfallentschädigung gibts beim 2-Rad nur, wenn es dein einiges Fahrzeug ist.


    Dem das Fahrzeuge gehört, der hat Anspruch auf Schadensersatz und es ist ja Dings seins,
    er hat nur jemanden anderen Fahren lassen, das spielt beim Haftpflichtschaden keine Rolle.

  • herr dings hat einen fahren lassen.... :tischklopp::auslachen::undwech:

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

  • Naja..aber das müsste anfechtbar sein. Wenn ich mit dem Motorrad fahren will, da es im Gegensatz zum Auto die Hälfte an Sprit verbraucht und das Auto nur für Lasten nutze, dürfte also zumindest die Hälfte der Spritkosten wieder einholbar sein. Sagt der Hobbiejurist in mir. :D Obs Sinn macht das anzufechten, will ich aber mal lieber dem Rechtschutz des Beteiligten überlassen.


    Sonst wäre der unsinnige Umkehrschluss ja bei kaputter Karre auch: "Nutzen Se jefällichst Ihren Treteimer, solang!"

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