Wenn ich mein Mopped werktäglich 20 km bewege, habe ich Anspruch auf nen Miet-Mopped eine Klasse tiefer (also Chinagurke), welche eben werktäglich 20 km zu bewegen wäre, oder ich mache entsprechend Nutzungsausfall geltend.
"Kann ein unschuldig in einen Unfall verwickelter Motorradfahrer nachweisen, dass er sein Zweirad täglich genutzt hat und ihm kein Pkw als Ausweichmöglichkeit zur Verfügung steht, so hat er Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung (hier: 2.574 Euro für 39 Tage), die im Regelfall nur Autofahrern zusteht, da Biker mit ihrem Gefährt meist nur "ihrem Hobby frönen" (Landgericht München I, 17 S 21278/02).
Alternativ zur Übernahme eines Ersatzfahrmotorrollers bzw. Ersatzmotorrades wird auch Nutzungsausfall gewährt. Danach kann man je nach Rollertyp mit 10 €/Tag (Mofa usw.) und 46 €/Tag (Großroller) rechnen. Bei älteren Fahrzeugen sind die Sätze i.d.R geringer."
Falls doch ein Auto irgendwo rumstehen sollte, benötigt dies dann sicherlich die Angetraute oder der Sohn zur Arbeit..., somit kann darauf nicht ausgewichen werden.