Die "was muss ich eintragen lassen und warum" Diskussion

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  • Ich mach einfach mal hier ein Thema auf.


    Von @Sachsenmoped : "Warum man einen Lenker(mit Nummer) oder Bremshebel eintragen will, ist mir unklar. Der Lenker hat eine Prüfnummer (ist mit Festigkeitsgutachten und jährliche Prüfung) ist direkt für Simson hergestellt, nun warum sollte ich irgendwo hinfahren und es eintragen? Warum fährt ihr wegen dem Fußbremshebel NICHT zum TÜV? Wo liegt nun den Unterschied?Wegen einem BING Vergaser!? Für mich werfen die Sachen fragen auf, die ich beim besten Willen nicht standhaft erklären kann."


    Beim Bing-Vergaser steht im Gutachten explizit drin, dass man diesen einzutragen hat.
    Ein Lenker, der nicht an dieses Fahrzeug (in meinem Fall eine S51 b 2-4 mit Enduro Lenker) gehört oder in Serie verbaut wurde, gehört eingetragen.
    Warum? Weil u.U. mit dem Vergaser die Fahrzeugklasse geändert werden kann. Und der Lenker ist ein Sicherheitsrelevantes Teil. Ebenso wie eine Anhängerzugvorrichtung.


    Viele sagen, die deutsche Abnehm-Regelei ist überzogen. Ich bin froh, das andere Verkehrsteilnehmer nicht einfach mal so an ihren Kisten rumfummeln dürfen wie sie wollen, denn das gefährdet evtl. auch meine Gesundheit. (Klappenauspuffanlagen, Spurverbreiterungen wo die Reifen schleifen und dann bei 200 den Geist aufgeben und so Zeug oder eben Mopeds mit Lenkern, wo sich die Bowdenzüge verheddern, weil zu kurz)
    Auch das nur bestimmte Firmen die Sachen als OEM Ersatzteil vertreiben dürfen, ist für mich ok. Wir alle wissen, was für eine Qualität die Hersteller liefern würden, wenn sie diesen Regularien nicht unterliegen würden.


    Warum ich meine Sachen eingetragen haben möchte, hat aber einen pragmatischen Grund: ich habe keine Lust, daß mir das Moped von irgendeinem Polizisten beschlagnahmt wird um es zu einem Gutachter zu schicken. Das hätte dann folgendes zur Konsequenz: 50.- fahren ohne BE, irgendwie nach Hause kommen in der Situation und die Kosten fürs Transportieren+Lagern+Gutachten.
    Das kann sich auf ein paar hundert Euro summieren. Da ist die Abnahme im Endeffekt günstiger. Auch wenn ich nienienie Kontrolliert werde, fahre ich so einfach entspannter.

  • Das ist ganz einfach: die Frage ist immer, ob durch einen Umbau die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt. Dazu siehe § 19 StVZO Absatz (2)


    https://www.buzer.de/gesetz/10146/a175864.htm


    Zu § 19 StVZO gibt es einen verbindlichen Beispielkatalog, wo erläutert wird, wann die Betriebserlaubnis erlischt und was dann zu tun ist. (der Katalog ist leider nicht online, aber man kann den in jeder Prüfstelle einsehen und eigentlich sollte jeder Prüfer den Katalog im Kopf haben.)


    § 22 und 22a beziehen sich dann auf das Teil selbst.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.


  • Das wäre natürlich super interessant! Genau so sehe ich nämlich auch: § 19 StVZO Absatz (2) explizit was ich in dem anderen Thread schon mal eingefügt habe:
    "Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
    1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."


    Natürlich die beide Änderungen von @blaumeise treffen einmal den §22-§22a wegen Lenker und §19 Absatz 2 Punkt 3 wegen Abgasverhaltenänderung ziemlich gut zu :)
    Würde mich auch interessieren wie weit die Dokus vom Bing aus 1990 noch gültig sind?


    Sollte der Lenker natürlich diese zutreffen wäre nicht mal eine Änderungsabnahme nötig, somit auch das Anfahren zur Prüfstelle hinfällig-->
    "Fahrzeugteile mit einer EG-Genehmigung oder ECE-Genehmigung bedürfen in der Regel keiner Änderungsabnahme. "
    Ist ja das gleiche Prinzip, warum man nach dem Glühbirnenwechsel (mit E-Zeichen) auch nicht zur Prüfstelle fahren muss :)))


    Nun wenn eine Liste mit Beispielkatalog gibt, welche in der Praxis verwendet wird, ist es super. Bin ab nächste Woche aus dem Urlaub zurück, da werde ich bei uns nachfragen.

  • Ich hab leider nur eine copyrightgeschützte Version von dem Katalog. Sonst könnte man den auch ganz veröffentlichen.


    3 Lenkanlagen
    3.3 Anbau Sonderlenker für Krafträder


    Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt nicht :
    - weil keine (besondere) Genehmigung und / oder Teilegutachten erforderlich
    (das gilt ausschließlich für die in der ABE des Fahrzeuges genannten serienmäßigen Lenker, wobei der Umbau von einem Lenkertyp auf den anderen, also z.B. normal auf Enduro ganz streng nach den Regeln nur erlaubt ist, wenn dieser Umbau in der Fahrzeug-ABE freigegeben ist)


    - wenn Teilegenehmigung vorhanden und nicht von der Änderungsabnahme abhängig gemacht, Änderungsabnahme nicht erforderlich Beschränkungen oder Einbauanweisungen müssen aber eingehalten sein
    (das gilt grundsätzlich für jedes Fahrzeugteil, und das sind die Teile-ABEsen nach §22 StVZO, bzw. Bauartgenehmigungen nach § 22a und die entsprechenden ECE- oder EG Teilegenehmigungen, das bei dem Teil beiliegende "Papier" genau lesen, da steht immer, was man machen muss)


    - wenn Teilegenehmigung vorhanden und von der Änderungsabnahme abhängig gemacht oder Teilegutachten vorhanden, eine unverzügliche
    Änderungsabnahme erforderlich


    Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt
    - wenn keine Teilegenehmigung oder Teilegutachten vorhanden oder der Verwendungsbereich nicht eingehalten ist
    Begutachtung nach § 19(2) Satz 3 /§ 21 StVZO hins. d. Änderung erforderlich
    (Dieser Fall ist in der Liste nicht genannt, ergibt sich aber aus der obigen Forderung nach einer Teilegenehmigung)



    BING-Vergaser:
    Das Gutachten von der damaligen Abgasprüfstelle des TÜV Süd gilt noch als Prüfgrundlage, es gibt aber auch ECE-Genehmigungen für einige Simson Fahrzeuge mit BING Vergaser, die man als Prüfgrundlage nehmen könnte ...

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

    Einmal editiert, zuletzt von hallo-stege ()

  • Hallo Leute,
    wenn ich z.b einen s51N ohne Blinker auf Blinker,Ladeanlage und Batterie umbaue?Zu DDR Zeiten,war das glaube ich erlaub ,wenn man nach dem Buch Simson Radgeber S51 Erhardt Werner.

    Wer Kontakt zu Simsonfahrer aus dem Umkreis von Bochum sucht,der kann sich gerne melden

  • Hallo Leute,
    wenn ich z.b einen s51N ohne Blinker auf Blinker,Ladeanlage und Batterie umbaue?Zu DDR Zeiten,war das glaube ich erlaub ,wenn man nach dem Buch Simson Radgeber S51 Erhardt Werner.


    Darfst noch immer machen, wenn die Blinklampen ein Prüfzeichen haben und die Blinklampen den Vorschriften entsprechend angebaut sind.

  • BING-Vergaser:
    Das Gutachten von der damaligen Abgasprüfstelle des TÜV Süd gilt noch als Prüfgrundlage, es gibt aber auch ECE-Genehmigungen für einige Simson Fahrzeuge mit BING Vergaser, die man als Prüfgrundlage nehmen könnte ...



    Da habe ich doch glatt eine Frage mal nebenbei zu , da es sich dabei ja um ein OEM Teil der Nachwende Zeit an dem Fahrzeug SR50/80 handelt , wie wird es den dann gehandhabt bei den davor Gebauten Fahrzeugen , muss oder kann die Abnahme erfolgen , wie bereits gesagt der Vergaser ja in den Neuen Fahrzeugen verbaut wurde mit selbiger Zulassungsnummer .
    Es ist mir auch bekannt das in den neueren Papieren der Vergasertyp verzeichnet wurde , dieses aber noch nicht bei den Fahrzeugen mit der alten BE die ja noch bis 92, wenn ich mich nicht irre , weiter verwendet wurde .

  • BING-Vergaser:
    Das Gutachten von der damaligen Abgasprüfstelle des TÜV Süd gilt noch als Prüfgrundlage, es gibt aber auch ECE-Genehmigungen für einige Simson Fahrzeuge mit BING Vergaser, die man als Prüfgrundlage nehmen könnte ...



    Da habe ich doch glatt eine Frage mal nebenbei zu , da es sich dabei ja um ein OEM Teil der Nachwende Zeit an dem Fahrzeug handelt , wie wird es den dann gehandhabt bei den davor Gebauten Fahrzeugen , muss oder kann die Abnahme erfolgen , wie bereits gesagt der Vergaser ja in den Neuen Fahrzeugen verbaut wurde mit selbiger Zulassungsnummer .
    Es ist mir auch bekannt das in den neueren Papieren der Vergasertyp verzeichnet wurde , dieses aber noch nicht bei den Fahrzeugen mit der alten BE die ja noch bis 92, wenn ich mich nicht irre , weiter verwendet wurde .


    Die SR50/80 Nachwende haben nicht die selbe ABE/ Betriebserlaubnis,
    schon weil sie von ein anderen Fahrzeughersteller von der Simson Fahrzeug GmbH und nicht von VEB...
    somit auch nicht die selbe haben.


    Abgesehen davon wird deine Frage durch das besagten Gutachten beantwortet, darin steht Bing Vergaser eingetragen werden muss.
    https://images.app.goo.gl/fQHAeJdkpfXXU2gY7

  • Also nochmal am Beispiel MZA, die sind Offizieller Nachfolger von Simson Suhl. So auch beim KBA gelistet.
    Stellen die nun Ersatzteile her, wie bspw einen Fußbremshebel, wurde dieser bereits zu Zonen Zeiten entpsprechend geprüft und freigegeben. Der Hersteller wo MZA den Hebel nun produzieren lässt muss lediglich gewisse Zertifizierungen haben (vom Produkt abhängig). Somit ist also der Bremshebel oder die Stino MZA-Auspuffanlage eindeutig im Straßenverkehr zugelassen, da sie dem Original entsprechen und somit ein OEM Ersatzteil sind.Hier muss seitens MZA sichergestellt werden das ihr Ersatzteile auch dem Orignal entsprechen, sprich der Bremshebel sollte nicht aus Zwieback-Stahl sein...


    Interessant wird es wenn es Teile sind die es Orignal so nicht gab, bspw die Alu- Kupplungs und Bremshebel. Auch wenn jetzt jeder sagt das die Alu Hebel natürlich viel Robuster als das Plastik ist, müssten die Hebel geprüft werden und damit eine Freigabe und eine KBA-Nummer mit zugehörigem Gutachten erhalten. Das kann entweder in Serie von MZA gemacht werden oder man muss sich selbst un die Spur begeben und ein gutachten erstellen lassen.


    Auch die aussage das die Nachbau Stoßdämpfer nicht zugelassen sind ist schlichtweg falsch, jedenfalls jene die es so Original gab.

  • Und was ist denn mit FEZ ? Sind die auch Simson Nachfolger ? Hat MZA nicht die "Markenrechte" / "Namensrechte" an Simson erworben ? AEG, Grundig , Telefunken usw. gibt es ja auch wieder. Da haben wohl China-Firmen die Markenrechte / Namen aufgekauft ?! An orig. Auspuffanlagen anderer Fahrzeug- Marken sind ja auch serienmäßig schon E-Prüfzeichen dran. Und das schon seit "ewigen" Zeiten.

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