meint ihr nicht das ihr übertreibt was roller angeht? Ihr sagt doch selber das mich motorradfahrer grüßen. Die könnten doch auch denken: \" ihr mit euren kleine mokicks\". Was hat das Gefährt mit der Person zu tun. Irgendwie schert ihr alle über einen Kamm. Habe auch für den alltag einen Roller. Also da werden mich alle, so vernehme ich es aus den meisten Beiträgen, grüßen wenn ich mit meiner Simme oder meiner Etze auf Euch treffe. Wenn ich gerade aber von der Arbeit komme, werdet ihr mich nicht grüßen und vielleicht noch denken, was ist das für ein spaß weil ich mit dem Roller fahrer? :crying: Traurig, was ihr für zweiradfahrer seit.
Beiträge von stefan_j
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vielleicht haben die dich auch falsch verstanden und dächten es geht um ein Auto/Motorrad und da hast halt das rote 06 und 07 Kennzeichen. Also einmal für Probe und Überführungsfahrten und einmal das Sammlerkennzeichen was ebenfalls nur für solche Zwecke genutzt werden darf
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Das mit dem Gewerbeschein, Händlern würde sich auch mit der Fahrzeug-Zulassungsverordnung decken. Aber in der Verordnung wird dies als Wechselkennzeichen geführt und icht als Oldtimerkennzeichen
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Mich hatte Simson noch nie interessiert. War eher der MZ Freak. Dann hatte mir jemand MZ Teile im März 2007 abgekauft und hatte kein Geld. Als Gegenleistung habe ich einen Star bekommen der mit etwas Putzmittelchen doch noch nach was aussah. Mittlerweile hat sich noch eine S50 hinzugesellt und eine Simson 425 ( AWO ). Also bin erst recht neu in der Simsonmaterie

Grüße Stefan
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Zitat
Original von Chewbacca:Und hat er dir auch das Gesetz genannt dass dies begründet? Ich glaub nämlich dass die Vertreter diverser Versicherungen einfach keine Ahnung von alle dem haben und euch dann einfach erzählen dass das nich geht. Was ich erhlich gesagt auch korrekt finde weil ich auch ganz der meinung von major Tom und Drehmomentjunkie bin.Viele haben es einfach nich verdiehnt. Und schon gar nich wegen 3 Mopeds!
warum soll dir der Versicherungsvertreter das erst zusammensuchen wenn man selbst danach suchen kann. Es steht alles in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) beschrieben. § 28 Rote Versicherungskennzeichen und dazugehörig § 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten. --> darin enthalten: wird vergeben an zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern.
Ich glaube das sagt doch alles.
Mit freundlichem Gruß
Der Neuangemeldete