Der Vergaser ist aber nach den Bilder zu urteilen ein anderer.
Auch der Verschluß zum Öleinfüllen ist ein anderer.
Ciao
Der Vergaser ist aber nach den Bilder zu urteilen ein anderer.
Auch der Verschluß zum Öleinfüllen ist ein anderer.
Ciao
bei spezialwerkezug sinnvoll aber bei ner ismmi gitbe s da aj sogut wie garkeines
Meine Rechtschreibung ist auch nicht die Beste.
Aber ein bisschen mehr Bemühung so dass man es versteht, wäre echt super.
Danke
@ Bienlein
Ursprünglich war wohl doch das "Rhein-Main-Gebiet" gemeint.
Die Jungs kommen aber hier aus Mittelhessen (LDK, Gi usw) mit PLZ 35XXX
Ursprünglich, auf den ersten Seiten meldeten sich einige aus dem "Rhein-Main-Gebiet".
Auch treffen in FFM war mal angesprochen.
Wo der Rain in Hessen liegt, entzieht sich meinen Kenntnissen ![]()
Das aus dem Threat nun ein Mittelhessentreffen-Threat geworden ist, ist auch kein Thema.
ISt eben nur verwirrend, da ich extra einen neuen Eröffnete um die Regionen klar zu trenne.
Echt?
Von Greifenstein (LDK) nach Bischofsheim/Gustavsburg(Rhein-Main-Gebiet) wo der Rhein in den Main mündet sind es nur 50 km?
Wollt ihr nicht mal die Überschrift ändern?
Es ist verwirrend wenn in der Überschrift "Rhein-Main" steht ihr aber aus Mittelhessen stammt was mehr als 120 km entfernt ist.
Zu viel Medikamenten können auch krank machen.
Frag doch sicher halber Deinen Vater ob sich die Medikamente überhaupt vertragen.
Hmm,
von Greifswald bis in die Eifel, wo die Tour dieses Jahr stattfindet ist es aber n bissn weit oder?
![]()
Zur Zeit ist es nur eine Idee, da mein Chef mit dem Termin in Greifwald ankam.
Nur wenn ich zu den Termin muss und schon die Strecke fahre, dann kann ich auch mir die Sache überlegen.
Aber die Veranstalltung ist auch noch nicht 100%ig sicher.
Eins nach dem anderen.
Ein Problem kann auch sein, dass bis alles mit den Termin geklärt ist, auch alle Plätze weg sind.
Gestern erfuhr ich, dass ich aus beruflich Gründen anfang September in Greifswald sein muss, deshalb bin ich auch am überlegen.
Aber erst muss das berufliche abgeklärt werden.
Dann schaue ich weiter.
Muss aber auch sehen, ob ich vorher frei bekommen kann und wenn ja wie ich mein Moped hoch und runter bekomme.
Also alles noch sehr ungewiss
Finde ich gut. ![]()
Damit sollten vorab alle Fragen geklärt sein.
Alles anzeigenDamit mein Blutdruck bei der Frage nicht überstrapaziert wird hier schonmal die Antwort:
1.
Gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht. Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
2. Wie wird das Verfahren weitergehen? Kommt ein Ermittlungsverfahren, fällt eine Geldstrafe an?
Da es sich um einen Straftatbestand handelt, wird höchstwahrscheinlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Sollte das Verfahren nicht eingestellt werden, so wird bei einer Ersttat sicherlich nur eine Geldstrafe verhängt werden.
3.
Gemäß § Anlage 13 (zu § 40) Punktbewertung nach dem Punktsystem wird bei einem Verstoß gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz unter 2.3 sechs Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen.
http://www.gesetze-im-internet.de/fev/anlage_13_112.html
Nach § 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) kann es bei der Bewerbung um eine Fahrerlaubnis dann eine eingehendere Untersuchung (Gutachten) geben, wenn erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften vorliegen oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen oder bei denen Anhaltspunkte für ein hohes Agressionspotential bestehen.
4. +5 Wenn Sie Halter des Fahrzeuges sind, dann haben Sie auch gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz verstoßen. Wenn nun im Urteil eine Geldstrafe verhängt wird, so werden Ihnen auch die entsprechenden Punkte eingetragen werden.
6. Die Tilgungsfrist beträgt vorliegend fünf Jahre.
Bin ja mal gespannt bis die ersten Jammerlappen hier posten, dass die Polizei ohne gültigen Versicherungsschutz anhielten und die sich hier erkundigen was sie machen können bzw. womit Sie zu rechnen haben.