Ohwas, das Forum ist ja noch online?
Ich dachte die Staatsanwaltschaft in Demmin-Tölpel hätte hier längst alles dicht gemacht?
Naja hier in der Zwischenzeit eine kleine Lektüre für RechtswissenschaftsdilletTanten:
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§ 132a
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. die Berufsbezeichnung
Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker,
Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer,
Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden,
Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen
solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel,
Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen
Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4,
allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können
eingezogen werden.
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*nochmehrschäm* :smokin: :smokin: