Beiträge von plbg

    Unabhängig davon, dass ich es für zu teuer halte und man bestimmt für einen überschaubaren Zeitraum auch günstig ein Mofa kriegen könnte, vermut ich mal, dass der Hersteller die Typgenehmigung nur für die S51 und nicht auch für KR 51/2 beantragt hat...aber das sagt mir bloß die Glaskugel ^^


    Frag doch mal bei dem Händler oder dem Hersteller an. Die können dir mit Sicherheit eine 100% korrekte Auskunft geben und auch sagen, was technisch passiert (Gangsperre, Drehzahlbegrenzer etc.). Und bevor ich sowas kaufen würde, würde ich aber auch mit meinem TÜV-/Dekramenschen sprechen, inwieweit das abgenommen werden muss.
    Ich schätze aber, dass man damit auf jeden Fall zum TÜV/Dekra muss, da man ja beim Straßenverkehrsamt neue Papiere beantragen muss um die dann ein Mofakennzeichen auf legalem Weg zu erhalten.


    Was du natürlich nicht hören möchtest, ich aber anmerken möchte:
    Geschätzte Kosten:
    Drossel 180€
    TÜV 30€ (habe ich vor ca. 5 Jahren für das Eintragen eines anderen Ritzels an meiner Hercules Optima 3 bezahlt)
    Amt 30 €
    beim Zurückbau nochmal TÜV und Amt, sodass man locker bei über 300€ liegt...Also überlege dir sehr gut, ob sich das lohnt...

    Wenn man seine Karre schon frisiert, dann muss sie locker 120 laufen, damit du den Bullen notfalls davonfahren kannst. Aber dann brauchst du natürlich auch kein aktuelles Kennzeichen mehr ;)
    Aber das mit 120 klappt auch nicht immer, da mir ein Bekannter letztens erzählt hat, dass er in seiner Jugend eine solch schnelle Zündapp hatte, aber die Rennleitung mit zwei (!) Motorrädern hinter ihm her war und da die beiden auch noch ortskundig waren, ihn eingefangen haben. Ende vom Lied war eine saftige Strafe und das Fahrzeug wurde direkt zum nächsten Schrottplatz gebracht und er hat das Fahrzeug niemals mehr wieder gesehen...


    Also entweder richtig machen oder bleiben lassen^^

    Wenn zumindest schonmal die Rahmennummer stimmt, dann ist viel gewonnen. Am besten beantragst du beim KBA neue Papiere und dann bist du auf der sicheren Seite. Mit Simsonpapieren wurde bisweilen schonmal ein wenig Schmuh gemacht, da man die Papiere sehr einfach als Blanko im Internet bekommen kann, was natürlich illegal ist, aber trotzdem schonmal gerne gemacht wurde/wird.
    Bei meiner KR 51/1K habe ich zum Beispiel auch komische Papiere gehabt und mir deshalb beim KBA neue besorgt, sodass ich damit keine Probleme mehr haben werde...

    Oh Mann, 14,10€ Aufschlag wenn man keine 23 ist, lächerlich.
    Und mir fehlen noch ein paar Monate und eine Woche -.-


    Sieht aber generell gut aus :D


    Dann frag mal bei der WGV an. Dieses Problem hatte ich im vergangenen Jahr auch, aber mir wurde mitgeteilt, dass es der WGV reicht, dass man im laufenden Jahr irgendwann 23 Jahre alt wird. Ob die mir allerdings entgegengekommen sind, da ich schon die letzten paar Jahre dort Kunde war oder ob die das generell so handhaben, weiß ich nicht. Ich fand es jedenfalls sehr angehnem.

    Meld sie doch als gestohlen ;)


    Mit den Originalpapieren lässt sich nachweisen, dass sie dir gehört. Ich würde aber vorher mal versuchen (wenn dies möglich ist) von Verwandten oder Bekannten des Verstorbenen herauszufinden, ob er dieses Fahrzeug vielleicht doch regulär verkauft worden ist.


    Wie würde sich die Situation denn verhalten, wenn jemand in der Vergangenheit eine Zweitschrift beantragt hat und irgendwann plötzlich jemand mit der Original-BE auftaucht und das Fahrzeug als gestohlen meldet.


    Ich persönlich würde mir die Papiere wahrscheinlich irgendwo einrahmen oder gut wegtun und alles auf sich beruhen lassen...

    Meines Wissens nach ist ein Händler in den ersten 6 Monaten dazu verpflichtet nachzuweisen, dass der Schaden durch eine unsachgemäße Benutzung und nicht durch einen Materialfehler entstanden ist. Kann er dies nicht, musst du ihm einmal (evetl. auch ein zweites Mal) die Chance zur Nachbesserung (sprich: Austauch von Kolben und evtl auch Zylinder) geben. Kommt es dann wieder zu einem Schaden, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Wie sich das allerdings bei einem Werkvertrag verhält, weiß ich nicht 100%ig, aber dieser ist zumindest mit einer Erfolgsgarantie verbunden...

    Das Problem bei so einer Frage (ich möchte niemandem zu nahe treten) ist, dass sehr viel Unwissenheit oder nur Halbwissen im rechtlichen Bereich herrscht.


    Ich war mal wegen Fahrerflucht (7 Punkte + Gelstrafe + mit etwas viel Pech 1 Jahr ohne Lappen und/oder Idiotentest) angezeigt worden. Dank meines Anwalts ist das Verfahren eingestellt worden...man muss aber dazu sagen, dass ich wirklich nichts wissentlich falsch gemacht habe, Der Anzeigende (und auch Geschädigte) ist in dem Verfahren nur als Zeuge aufgetreten. Als ich die Vorladung der Polizei erhalten habe, habe ich sofort den Anwalt eingeschaltet.
    Dieser hat mir gesagt, dass ich den Termin bei der Polizei auf KEINEN Fall wahrnehmen darf und er mich entschuldigen wird...dann hat er Akteneinsicht beantragt und er hat aufgrund meiner Schilderung ihm gegenüber meine Seite der Geschichte an die Staatsanwaltschaft geschrieben, wodurch das Verfahren eingestellt wurde.


    Also ich kann dir nur raten, dass du auf keinen Fall zur Polizei gehst und dir Rechtsberatung holst. Alles andere kann zwar gut gehen, aber da Nötigung schon im Straftatbereich liegt, würde ich da nix riskieren, egal, ob der Anwalt Geld kostet. Eine Nachschulung oder noch schlimmer Idiotentest (von der Behörde verordnet) + Geldstrafe + Verfahrenskosten + vielleicht komplett neue Fahrerlaubnis machen dürfte auf jeden Fall teurer kommen...


    Auf jeden a Fall konnte ich meine Anwaltskosten nicht gegenüber dem Zeugen geltend machen...bei dem Fall war auch zuerst von diversen anderen Zeugen die Rede, was aber in den Akten der Staatsanwaltschaft nicht vermerkt war.


    Was nun meine persönliche Meinung darstellt (auch beeinflusst durch die Anzeige gegen mich):


    Jeder Bürger, der in Deutschland lebt, hat selbstverständlich das Recht jemand anderen anzuzeigen, wenn er der Meinung ist, dass etwas nicht rechtens war. Was man aber die höchstens vorhalten kann, ist, dass du sinnlos innerhalb einer geschlossenen Ortschaft hin- und hergefahren bist, was so um die 10-20 € als Ordnungswidrigkeit kosten dürfte, falls dies nachweisbar ist...aber so etwas sollte, besonders im Nachhinein, sehr schwer nachweisbar sein. Was anderes ist es beispielsweise, wenn man 37 Runden in einem Kreisverkehr dreht und ein Anwohner die Polizei ruft.
    Zu nahes Auffahren, aufblenden etc. ist natürlich Nötigung, wenn man es übertreibt, aber nur hinterherfahren???
    Such dir auf jeden Fall noch Zeugen, welche sogar unter Eid aussagen würden, dass der Anzeigende behauptet hat, dass ihr am Arsch seid...dies wird auf jeden Fall dessen Aussage wesentlich entkräften vor Staatsanwaltschaft und Gericht. Nenne diese Namen dann auch deinem Anwalt. Dieser wird diese Zeugenaussagen mit in deiner Einlassung gegenüber der Staatsanwaltschaft erwähnen...

    Die Fragen an sich sind schon berechtigt...aber ich raffe nicht so ganz worauf du hinauswillst...


    Nehmen wir mal an, dass in deinem Vertrag steht, dass du 40 Stunden pro Woche arbeiten musst und du hast 30 Tage Urlaub. Du hast deine Ausbildung beispielsweise im September begonnen sodass deine Urlaubstage für z.B. 2013 30 * 4/12 = 10 Tage (für 4 Monate) betragen...


    Aber erkläre das nochmal genauer, wie sich das ganze verhält...sind vielleicht alle 30 Tage/Jahr von der Lehrwerkstatt verplant worden, sodass jeder Tage, denn du so nochmal irgendwie frei brauchst, als Minusstunden nehmen musst?


    Im Zweifel, wenn dich niemand erwischen kann, kannst du dich natürlich auch krank melden...aber das ist natürlich höchst illegal und kann eine Kündigung nach sich ziehen, wenn du nur frei brauchst,,,

    Wie wäre es, wenn einfach jeder, für den dies in Frage kommt, einfach die entsprechenden Versicherungen anschreibt? Auf Anfrage müssen die ja die richtigen Aussagen tätigen bzw. beim Abschluss einer TK kann man sich schriftlich bestätigen lassen, dass beispielsweise ein bestimmtes Gutachten zugrunde gelegt wird...und wenn die sich auf sowas nicht einlassen, ist klar, dass man die TK besser bleiben lässt und das Geld, was die TK zusätzlich kosten würde, besser zur Seite legt und dadurch dann bei Problemen den Schaden bezahlen kann. Dürfte in 99% der Fälle eh besser sein, da Versicherungen ja auch Geld verdienen wollen und die Wahrscheinlichkeit eines Schadens sehr gering ist (sonst würde man ja eh nicht versichert werden; siehe die Hochwassergebiete dieses Jahr)

    ok, danke für die Hilfe. Ich werde dann mal schauen, dass ich irgendwo das GL3er bekomme. Müsste es ja noch genug geben ;)


    Auf meiner neuen DID-Kette steht sogar drauf, dass man sie alle 500km mit SAE 80W90 schmieren soll. War mir bisher auch neu, dass man Ketten mit Getriebeöl schmieren sollte...

    Jo, danke für die Antwort. Habe ich das richtig verstanden, dass ich noch so gerade bis GL 4 gehen kann, aber nicht zum 5er greifen sollte?