Das Problem bei so einer Frage (ich möchte niemandem zu nahe treten) ist, dass sehr viel Unwissenheit oder nur Halbwissen im rechtlichen Bereich herrscht.
Ich war mal wegen Fahrerflucht (7 Punkte + Gelstrafe + mit etwas viel Pech 1 Jahr ohne Lappen und/oder Idiotentest) angezeigt worden. Dank meines Anwalts ist das Verfahren eingestellt worden...man muss aber dazu sagen, dass ich wirklich nichts wissentlich falsch gemacht habe, Der Anzeigende (und auch Geschädigte) ist in dem Verfahren nur als Zeuge aufgetreten. Als ich die Vorladung der Polizei erhalten habe, habe ich sofort den Anwalt eingeschaltet.
Dieser hat mir gesagt, dass ich den Termin bei der Polizei auf KEINEN Fall wahrnehmen darf und er mich entschuldigen wird...dann hat er Akteneinsicht beantragt und er hat aufgrund meiner Schilderung ihm gegenüber meine Seite der Geschichte an die Staatsanwaltschaft geschrieben, wodurch das Verfahren eingestellt wurde.
Also ich kann dir nur raten, dass du auf keinen Fall zur Polizei gehst und dir Rechtsberatung holst. Alles andere kann zwar gut gehen, aber da Nötigung schon im Straftatbereich liegt, würde ich da nix riskieren, egal, ob der Anwalt Geld kostet. Eine Nachschulung oder noch schlimmer Idiotentest (von der Behörde verordnet) + Geldstrafe + Verfahrenskosten + vielleicht komplett neue Fahrerlaubnis machen dürfte auf jeden Fall teurer kommen...
Auf jeden a Fall konnte ich meine Anwaltskosten nicht gegenüber dem Zeugen geltend machen...bei dem Fall war auch zuerst von diversen anderen Zeugen die Rede, was aber in den Akten der Staatsanwaltschaft nicht vermerkt war.
Was nun meine persönliche Meinung darstellt (auch beeinflusst durch die Anzeige gegen mich):
Jeder Bürger, der in Deutschland lebt, hat selbstverständlich das Recht jemand anderen anzuzeigen, wenn er der Meinung ist, dass etwas nicht rechtens war. Was man aber die höchstens vorhalten kann, ist, dass du sinnlos innerhalb einer geschlossenen Ortschaft hin- und hergefahren bist, was so um die 10-20 € als Ordnungswidrigkeit kosten dürfte, falls dies nachweisbar ist...aber so etwas sollte, besonders im Nachhinein, sehr schwer nachweisbar sein. Was anderes ist es beispielsweise, wenn man 37 Runden in einem Kreisverkehr dreht und ein Anwohner die Polizei ruft.
Zu nahes Auffahren, aufblenden etc. ist natürlich Nötigung, wenn man es übertreibt, aber nur hinterherfahren???
Such dir auf jeden Fall noch Zeugen, welche sogar unter Eid aussagen würden, dass der Anzeigende behauptet hat, dass ihr am Arsch seid...dies wird auf jeden Fall dessen Aussage wesentlich entkräften vor Staatsanwaltschaft und Gericht. Nenne diese Namen dann auch deinem Anwalt. Dieser wird diese Zeugenaussagen mit in deiner Einlassung gegenüber der Staatsanwaltschaft erwähnen...