Beiträge von torben123

    also ich habe das minuskabel dran gehabt und als ich das plus kabel drann gehalten habe, brennt die sicherung durch..


    kann das der grund sein... weil es gibt ja da diese regelungen, welches kabel zuerst dran soll etc..


    2 mal durchgebrannt... nur noch eine sicherung da...


    gruß
    torben

    Hallo,


    ich habe mir heute ein neue Batterie gekauft und die anschliessend bis oben hin mit Säure befüllt.


    Die Zündung ist aus und ich schliesse sie und es funkt und die Sicherung brennt durch....


    Die batterie dürfte richtig sein..Ich bin die S51 noch nie mit Batterie gefahren....


    Batterie hat 6V und 11 A..


    Danke
    Torben

    ok.. also ich werde wohl doch blinker und bremslicht anbauen...


    bei der befestigungsstelle von dem kontakt des bremslichts ist momentan eine fahrradtacho-sensor-halterung angebaut vom vorbestitzer...


    wenn ich jetzt aber wieder bremstlicht will müsste ich einfach nen kontakt wieder drauf machen ? oder muss ich da noch was beachten/einstellen...


    danke
    torben

    Ich denke, dass das etwas falsch ausgeschrieben wurde. Es gibt doch eben kein Unterschied zwischen den 60 kmh schnellen simsons und den 50 kmh fahrenden Rollern (bis auf die Geschw.) Vers. etc. ist ja gleich und die einschränkungen der vorgeschriebenen Fahrbahnen..


    Major.. den Satz mit dem \"aufrauchen\" verstehe ich nicht.


    edit: na klar... jetzt versteh ich, was du mir sagen möchtest.. :cool:

    So hallo,
    also ich hab ne s51 E ohne Blinker und hatte jetzt auch keine Lust noch welche dran zu bauen etc.


    Dann habe ich mal im Forum gestöbert, aber es gab immer 2 Meinungen...Nie war man sich einstimmig.


    Jetzt habe ich hier im Internet unter der StVO geguckt und das hier gefunden:



    Bremsleuchten sind nicht erforderlich an


    [f3]Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,[/f3]


    Krankenfahrstühlen,


    Anhängern hinter Fahrzeugen nach den Nummern 1 und 2 und


    Fahrzeugen mit hydrostatischem Fahrantrieb, der als Betriebsbremse anerkannt ist.



    bzw.:


    (5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an


    einachsigen Zugmaschinen,


    einachsigen Arbeitsmaschinen,


    offenen Krankenfahrstühlen,


    Leichtkrafträdern, [f3]Kleinkrafträdern[/f3] und Fahrrädern mit Hilfsmotor,


    folgenden Arten von Anhängern:...etc.



    Also wenn ich das der Polizei zeige, obwohl ich eig an der S51 E Blinker und Bremsleuchte haben sollte, hätte ich doch nichts zu befürchten oder? Ich habe nämlich auch keine Lust, meine ausgedruckten Sachen vorzuzeigen, die der Wahrheit nicht wirklich entsprechen und mich somit lächerlich mache.. :frown:


    Gruß
    Torben :b_wink: