Altes Thema .... Blinker- und Bremslichpflicht

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  • So hallo,
    also ich hab ne s51 E ohne Blinker und hatte jetzt auch keine Lust noch welche dran zu bauen etc.


    Dann habe ich mal im Forum gestöbert, aber es gab immer 2 Meinungen...Nie war man sich einstimmig.


    Jetzt habe ich hier im Internet unter der StVO geguckt und das hier gefunden:



    Bremsleuchten sind nicht erforderlich an


    [f3]Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,[/f3]


    Krankenfahrstühlen,


    Anhängern hinter Fahrzeugen nach den Nummern 1 und 2 und


    Fahrzeugen mit hydrostatischem Fahrantrieb, der als Betriebsbremse anerkannt ist.



    bzw.:


    (5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an


    einachsigen Zugmaschinen,


    einachsigen Arbeitsmaschinen,


    offenen Krankenfahrstühlen,


    Leichtkrafträdern, [f3]Kleinkrafträdern[/f3] und Fahrrädern mit Hilfsmotor,


    folgenden Arten von Anhängern:...etc.



    Also wenn ich das der Polizei zeige, obwohl ich eig an der S51 E Blinker und Bremsleuchte haben sollte, hätte ich doch nichts zu befürchten oder? Ich habe nämlich auch keine Lust, meine ausgedruckten Sachen vorzuzeigen, die der Wahrheit nicht wirklich entsprechen und mich somit lächerlich mache.. :frown:


    Gruß
    Torben :b_wink:

    Gruß
    Torben

  • Also Blinker sind an der Simson keine Pflicht. Aber wenn welche angebaut sind, MÜSSEN sie funktionieren. D.h. wenn du ohne Blinker fährst ist es legal, aber wenn du mit Blinkern fährst, die nicht funktionieren, ist das illegal.
    Wie es mit dem Bremslicht aussieht bin ich mir nicht sicher, aber mein Bremslicht hat noch nie funktioniert und die Polizei hat noch nie etwas gesagt deswegen. Deshalb nehme ich an, dass es auch nicht Pflicht ist.

  • nach deinem Text sind Bremsleuchten Pflicht: da die Simme mehr als 50 fährt.


    Bei mir hat ein äußerst korrekter Polizist das Bremslicht bemängelt und über die fehlenden Blinker nichts gesagt.

    :biggrin:

  • Und selbst wenn die nur 45 laufen würde, was bei der ABE ausstellung verbaut war muß drann und auch gehen. Eine Änderung geht nur über eine neue ABE durch Tüv oder Dekra.


    Ohne Bremslicht fahren .... :k_frust:



    Wenn ich mit dem Auto da mal einen \"aufrauchen\" sollte gibt es gleich an Ort und Stelle ohne Ankündigung \"im Affekt\" einen Satz heiße Ohren bis die Dellen wieder aus dem Auto sind :mad:


    Da sollten die Grünen einen Mängelzettel nach den anderen ausstellen wenn man sieht was da für Buden unterwegs sind.

  • Ich denke, dass das etwas falsch ausgeschrieben wurde. Es gibt doch eben kein Unterschied zwischen den 60 kmh schnellen simsons und den 50 kmh fahrenden Rollern (bis auf die Geschw.) Vers. etc. ist ja gleich und die einschränkungen der vorgeschriebenen Fahrbahnen..


    Major.. den Satz mit dem \"aufrauchen\" verstehe ich nicht.


    edit: na klar... jetzt versteh ich, was du mir sagen möchtest.. :cool:

    Gruß
    Torben

  • Zitat


    Original von torben123:
    Major.. den Satz mit dem \"aufrauchen\" verstehe ich nicht.



    Er meint damit, fahr besser nicht ohne Bremslicht sonst tut es doppelt weh ....


    MfG Henne

  • benutz dochmal die Suche, das Thema ist schon hundertmal durchgekaut, auch mit der StVO, die an der Stelle nähmlich der StVZo teilweise wiederspricht


    Fakt ist eine S51E hatte ab Werk Blinker und Bremslicht in funktionsfähigem Zustand verbaut, mit diesen wurde die ABE nach der damals gültigen StVZo der DDR ausgestellt, in dieser ABE steht eindeutig drin, dass Blinker und Bremslicht bei einer S51E dran sind, in der heutigen StVZo steht dann drin: alles was ab Werk angebaut war muss dran sein und funktionieren


    hast du also einen schlauen Cop der dir Böses will sagt der einfach durch das Entfernen der Blinker und/oder des Bremslicht entspricht das Fahrzeug nicht mehr der ABE, diese ist somit erloschen und du fährst ohne ein zugelassenes Fahrzeug und begehst gleichzeitig noch Versicherungsbetrug


    steht auf deinem Typenschild nur S51, lass dir \'ne ABE für \'ne S51N ausstellen und du kannst auf die Blinker verzichten, das Bremslicht aber hatten alle Kleinkrafträder der Marke Simson, da gibts also keine Ausrede

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • Zitat


    Original von Charles:


    hast du also einen schlauen Cop der dir Böses will sagt der einfach durch das Entfernen der Blinker und/oder des Bremslicht entspricht das Fahrzeug nicht mehr der ABE, diese ist somit erloschen und du fährst ohne ein zugelassenes Fahrzeug und begehst gleichzeitig noch Versicherungsbetrug


    so einfach ist es nun auch wieder nicht. da gibs gerichtsurteile die anderes sagen.

  • ok.. also ich werde wohl doch blinker und bremslicht anbauen...


    bei der befestigungsstelle von dem kontakt des bremslichts ist momentan eine fahrradtacho-sensor-halterung angebaut vom vorbestitzer...


    wenn ich jetzt aber wieder bremstlicht will müsste ich einfach nen kontakt wieder drauf machen ? oder muss ich da noch was beachten/einstellen...


    danke
    torben

    Gruß
    Torben



  • sehr schön formuliert :biglaugh:



    ...ohne bremslicht fahren


    :a_zzblirre::a_zzblirre:


    isses wohl endgültig zu spät was :g_nono:

    Statistik: 20Punkte von SH500


    ***Warum du nicht mehr Tunen solltest?


    Na vielleicht weil dein Verstand nicht mit dem Wachstum deines Körpers schritt hält...***

  • also wurde selber vor wenigen tagen angehalten von der polizei.weil mein rücklicht komplett tod war(ja ich weiß......).also mir wude gesagt,dass blinker nicht ranmüssen doch wenn sie dran sind müssen sie funktionieren oder eindeutig abgeklebt sein.bremslicht ist pflicht.der polizist kam aus dem auflisten von mängel garnichtmehr raus,aber was mich mal wirklich interessiert ist,ist es denn so schlimm wenn der tunnel bei der schwalbe nicht verbaut ist?der kettengummi am eimer ist?der zündschlüssel nicht steckt?der auspuff total runtergekommen aussieht?(tut seinen dienst aber gut) also das ist nur ein bruchteil von dessen was mir die kolegen in grün vorgehalten haben....ich brauch mal eure meinung :dance:

  • also das mit dem Kettengummi: ja wenn der sich endgültig auflöst, kann er denn Kettenkasten sprengen oder aber wenn er mit in den Motor gezogen wird die Kette aushebeln, ergo du hast ein blockierendes Hinterrad und packst dich schön auf die Schnauze


    Motortunnel: jein, da kann man streiten, da der aber auch Geräuschhemmend sein dürfte hast du Schwierigkeiten da rauszukommen, wenn noch andere Mängel vorhanden sind


    Auspuff: nein, wie der optisch aussieht spielt keine Geige, hauptsache der Dämpfer dämpft wie vorgeschrieben, das kannst du mit der Rennleitung/TÜV auch bei der Wiedervorstellung ausdikutieren, das das nur \'ne Optikgeschichte ist


    was hat er sonst noch bemängelt?

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

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