So hallo,
also ich hab ne s51 E ohne Blinker und hatte jetzt auch keine Lust noch welche dran zu bauen etc.
Dann habe ich mal im Forum gestöbert, aber es gab immer 2 Meinungen...Nie war man sich einstimmig.
Jetzt habe ich hier im Internet unter der StVO geguckt und das hier gefunden:
Bremsleuchten sind nicht erforderlich an
[f3]Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,[/f3]
Krankenfahrstühlen,
Anhängern hinter Fahrzeugen nach den Nummern 1 und 2 und
Fahrzeugen mit hydrostatischem Fahrantrieb, der als Betriebsbremse anerkannt ist.
bzw.:
(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
einachsigen Zugmaschinen,
einachsigen Arbeitsmaschinen,
offenen Krankenfahrstühlen,
Leichtkrafträdern, [f3]Kleinkrafträdern[/f3] und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
folgenden Arten von Anhängern:...etc.
Also wenn ich das der Polizei zeige, obwohl ich eig an der S51 E Blinker und Bremsleuchte haben sollte, hätte ich doch nichts zu befürchten oder? Ich habe nämlich auch keine Lust, meine ausgedruckten Sachen vorzuzeigen, die der Wahrheit nicht wirklich entsprechen und mich somit lächerlich mache.. :frown:
Gruß
Torben ![]()