Beiträge von Obi

    Hallo Eisenherz,


    ich habe eben mal etwas geblättert.


    Scheinbar sind wir mit diesem Problem allein auf dieser Welt.
    Ich hab im Kommentar zur StVZO geblättert, aber nix passendes gefunden. ... Also wieder zurück zum Gesetzestext:


    §60a(2)S.2: \"Das Versicherungskennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30Grad geneigt sein.\"


    Das Versicherungskennzeichen darf geneigt sein. Zunächst bin ich der Meinung, dass es sich um das Ganze Kennzeichen handeln müsste, was dann im Verhältnis zum Boden einen Winkel von 30 Grad nicht überschreiten darf. Wäre das Kennzeichen \"geknickt\", dann hätte ich doch 2 verschiedene Winkel, oder?


    Außerdem ist von einer Neigung die Rede, nicht etwa von einem geknickten Kennzeichen. Das ist mE ein weiterer Hinweis darauf, dass es sich um das Verhältnis zwischen Kennzeichen und Straße handelt und nicht etwa um einen \"Knick\" im Kennzeichen selber.


    Mehr fällt mir beim besten Willen nicht mehr ein *g*


    Bist du anderer Meinung dann schreib mal - ich würd mich dann ggf. weiter erkundigen!


    Thomas

    @Eisenherz


    Vorsicht, Denkfehler!


    Das PolG findet nur Anwendung, wenn es sich gefahrenabwehrende Maßnahmen der Polizei handelt,


    Bei der Überprüfung des Krads steht aber die Verfolgung von Straftaten (Verdacht auf fahren ohne ausreichende Fahrerlaubnis) im Vordergrund.


    Aus diesem Grund muss die StPO, und nicht das PolG herangezogen werden.


    Natürlich muss jede amtliche Maßnahme einem Verhältnißmäßigkeitsgrundsatz entsprechen.
    Das fahren ohne Helm scheidet bei der Betrachtung jedoch aus.
    Der 35StVO erfordert eine dringende Gebotenheit.
    Diese ist zu verneinen. Ob die Polizisten das Krad jetzt oder in 30 Minuten kontrollieren hat keine Auswirkungen.
    Dies hat zur Folge, dass der 35 als Rechtfertigungsgrund nicht in Betracht kommt. (Ohne dringende Gebotenheit würde der Beamte sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig machen).


    Hiernach erscheint die Mitnahme des Krades als die mildeste, geeignete Maßnahme, die zweckmäßig ist, um das Ziel (nämlich Strafverfolgung) zu gewährleisten.


    Bin mir nicht sicher, ob ich das jetzt verständlich erklärt habe :roll:


    Soweit klar?


    thomas :dance:

    Ohne jetzt genau nachzulesen sag ich jetzt mal einfach folgendes:


    Das glaube ich nicht. Kennzeichen sind nicht zu knicken. Der Sinn, der hinter den 30Grad steht sollte doch eigentlich der sein, dass man die Teile nicht zu schräg montiert, oder?


    Ich versuche mal irgendwas zu finden, was das belegt - oder hast du was gegenteiliges da?
    Bin gespannt....


    Schönen Abend noch,


    Thomas :dance:

    ICH KANNS NICHT FASSEN


    Meine Verkleidung ist da!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    Panzer, Beinverkleidung und Lampenmaske sind komplett gesandstrahlt / abgebeizt worden und haben eine neue Verpackung aus Autolack bekommen. rostige Stellen wurden rausgeschnitten und durch neue ersetzt.


    Der Rest wurde überlackiert - alles in schwarz. Sieht nicht zu 100% professionell aus, aber für die erste Schwalbe bin ich doch sehr zufrieden.


    Einzelteile wie Kickstarter, Maske vom Rücklicht usw. wurden in silber lackiert - die waren aber so klein, das habe ich selbst gemacht.


    In der nächsten Woche werde ich mich an den Zusammenbau wagen...
    BLOß KEINE KRATZER


    Hoffe, sie springt dann noch immr so wunderbar an wie vorher.....


    In diesem Sinne wünsche ich Allen einen erfolgreichen Start in die Woche!!!!!


    Thomas :dance:

    @ eisenherz


    richtiger § - trotzdem falsch!!!!!


    35(1) ist zwar auf Polizei anwendbar, Probefahrt dient auch zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben.


    Die dringende Gebotenheit würde ich hier aber verneinen.
    Die Beamten können einen Kollegen rufen, bzw. den Roller direkt einpacken lassen.
    Dringendes gibts hier nicht!!!!!!


    Damit scheidet der 35 als Rechtfertigungsgrund mE aus.
    Verstoß wäre ne Owi und würde nen bisschen was kosten *gg*


    Gruß


    Thomas :dance:

    hm, vielleicht versteht er das so - wär ja schön....


    das ist dass, was ich versucht habe zu erklären


    schonmal drüber nachgedacht, dass auch normale \"streifenhörnchen\" nen A-Klasse-Schein haben? (können)


    Schönen Abend noch,


    Thomas :dance:

    Sehr schön Duese


    das kann ich nur bestätigen.


    Wer sein Nummernschild zur unleserlichkeit abknickt läuft gefahr wegen Urkundenfälschung angezeigt zu werden.
    (Und nicht wegen \"fahren ohne Nummernschild, wie der Threaderöffner behauptet :rotate: )
    Das sollte man besser nicht riskieren.


    Thomas :dance:

    Sehr schön Duese


    das kann ich nur bestätigen.


    Wer sein Nummernschild zur unleserlichkeit abknickt läuft gefahr wegen Urkundenfälschung angezeigt zu werden.
    (Und nicht wegen \"fahren ohne Nummernschild, wie der Threaderöffner behauptet :rotate: )
    Das sollte man besser nicht riskieren.


    Thomas :dance:

    hm, vom Namen her würde ich tippen, dass das ne 125er war - die kann ja auch nicht jeder fahren. (dafür braucht man wohl mindestens A1, oder??)
    Außerdem kommt auch nicht jeder mit ner Schaltung klar.


    Ganz doof sind die ja auch nicht - die holen nen Kollegen, der sich damit auskennt - aber nen Roller fahren dürfen die alle.
    (die frage ist, ob sie´s tun)


    Das hat nix mit Motorradpolizist oder nicht zu tun.


    Habe ich noch immer Unrecht?


    ....


    So ist das!!!


    Thomas :dance:

    peat
    wo steht das denn bitte?


    Eine \"Probefahrt\" ist keine Grundlage für eine Anzeige.
    Das ist wohl eher die (kostengünstige) Möglichkeit herauszufinden OB an dem Roller manipuliert wurde.
    WENN die dann was feststellen wird er warscheinlich eh noch begutachtet.
    Das kostet dann aber ne Kleinigkeit ;-).


    Wenn der Besitzer das nicht will, dann dürfen die das auch nicht.
    Aber ich habe noch nichts von einer besonderen Qualifikation eines
    Motorradcops gehört - der ist nämlich auch Sachverständiger.


    Die \"verlangen\" auch nicht, dass das Teil zu einer Prüfstelle gebracht wird. Die ordnen das einfach an und der Abschlepper kommt von ganz alleine *gg*.


    Noch Fragen?


    Thomas :dance: