Beiträge von Obi

    Man wird sehen....
    es gibt aber auch etwas erfreuliches zu berichten:
    Vor einigen Wochen habe ich ein echtes Schnäppchen geschossen.
    Ich habe von einem Bastler seine \"Werkstatt\" übernommen.
    Soll heißen: 1 Duo Motor, 2 andere Motoren, 1 Rahmen, diverse Verkleidungsteile, Felgen, 5 Vergaser etliche zerlegte Motoren und jede Menge Kleinkram.... Leider keine komplette Schwalbe - ist wohl viel Duo-Zeugs dazwischen.
    Ich hab mir noch nciht alles angeguckt - aber es sieht nett aus wie´s da so im Keller liegt *hehe*


    Schöne Grüße,
    Thomas

    Tag,


    bevor die ersten anfangen Suchtrupps nach mir zu entsenden melde ich mich lieber freiwillig.


    Mir geht es gut, allerdings komme ich mit der Schwalbe nicht weiter.
    Warum? Weil der schöne frische schwarze Lack abblättert - also alles wieder abbauen, schleifen, ggf. Sandstrahlen...
    sowas ist wirklich zum kotzen....
    Was solls....
    Ja, es geht mir gut, ich lebe!
    Falls ihr irgendwann mal jemanden ohne Verkleidung rumfahren seht: das bin dann warscheinlich ich *gg*


    Grüße,
    Thomas

    opel-schwalbe


    DU trägst dir das mal gerade ein? *lol*
    ja nee, und das ist deine keine Urkundenfälschung, wa?


    Ganz große Klasse .... das findet die Rennleitung bestimmt viieeel besser als ne falsche ABE aus Ebay


    Schönes WE,


    Thomas :dance:

    nee, wissenschaftlich will hier ja auch keiner arbeiten *gg*


    Das mit den Regress-Geschichten versuche ich mal zu finden.
    Vielleicht könntest du ja mal als Grundlage die Geschichte mit dem Alkohol als Quelle nennen.
    Dann mach ich mich mal um Weihnachten rum auf die Suche .....


    Schönes Wochenende,


    Thomas :dance:

    Dann \"bauen\" wir uns doch einfach mal einen Sachverhalt:


    Person A verändert seine Simson Schwalbe derartig, dass der Versicherungsschutz entfällt. Sie fährt trotz Versicherungskennzeichen mit einem FS der Klasse B einen 70ccm Motor.


    Die Höchstgeschwindigkeit übersteigt aufgrund der technischen Veränderungen die im Fahrzeugschein angegebene Höchstgeschwindigkeit im 20 km/h.


    Die Bremsen sind allerdings unverändert.


    Nun fährt A mit seiner Schwalbe, und kollidiert mit B.
    Dieser wird dauerhaft verletzt, ist arbeitsunfähig.


    Die Polizei vor Ort beschlagnahmt die Schwalbe weil sie technische Mängel als Unfallursache vermutet.
    Die Schwalbe wird einem Gutachter vorgeführt.
    Dieser stellt einen veränderten Motor fest.


    Nun stellt sich die Frage der Vermeidbarkeit. (vor Gericht)


    Im Laufe der Verhandlung stellt sich heraus, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre, wenn A mit einem Ordnungsgemäßem Krad unterwegs gewesen wäre.


    A wird daher wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.


    Außerdem will B von A Schadensersatz haben.
    Er ist arbeitsunfähig und hat große Schmerzen erlitten.
    Er nimmt sich also einen Anwalt und verklagt den A.
    A wird verurteilt Schadensersatz zu zahlen.
    Ggf. sogar ein Leben lang.


    Das wird keine Versicherung übernehmen.
    A muss zahlen, denn wegen ihm kann B seinen Lebensunterhalt selbst nicht oder nurnoch zum Teil selbst finanzieren.


    Anmerkung:
    Es könnte wohl sein, das ggf. die HAftpflichtversicherung zunächst zahlt, dann jedoch den A in Regress nimmt. (dh sich das Geld von ihm zurückholt)
    Wie das genau läuft - ka


    Soweit klar?


    Die Einschränkung:


    A fährt mit dem o.g. Roller mit 50km/h durch die Innenstadt.
    Er hält den vorgegebenen Mindestabstand zu seinem Vordermann C nicht ein.


    C muss stark bremsen, dadurch fährt A ihm hinten rein.


    C wird verletzt.


    Der Unfall wäre auch mit 50ccm passiert.


    In diesem Fall könnte es wohl sein, dass die Versicherung zum Teil (!) haftet.


    Zur Erlöschung einer ABE:
    Da wiederum frage ich, wo du das her hast!!
    Ein \"böser Blick\" ohne Typengenehmigung ist sicherlich eine Veränderung, die nicht zum Erlöschen der BE führt.
    Wenn ich aber in meinen Golf einen Porsche Motor einbaue, und das nicht in meinem Fahrzeugschein eingetragen habe, dann erlischt die BE meiner Meinung nach.
    Liege ich falsch?


    Gruß,


    Thomas :dance:

    @End-duro


    Ich gebe dir im Prinzip recht.
    Allerdings solltest du bedenken, dass eine ganze Armee von Juristen hinter den Versicherungen sitzt und die die Verträge formulieren.


    Ich denke da braucht man nicht groß was verhandeln - die setzten ihre Verträge so auf, dass sie wasserdicht sind.
    Rechtsfragen klärt in diesem Fall das Zivilgericht.


    Alles, was mit ABE, FE etc. zu tun hat regelt auch nicht die Polizei, sondern auch die Gerichte.
    Wenns dich wirklich interessiert könnte ich es raussuchen.
    Ich meine jetzt aber keine Urteile - die sind nämlich immer auf einen bestimmten Sachverhalt bezogen.
    Was ich geschrieben habe ist zu lesen in den einschlägigen Gesetzten & Verordnungen, die sich rund um das Thema \"Verkehrsrecht\" ranken.
    In den oben beschriebenen Fällen wohl die
    StVZO, FeV, ggf StGb


    Reicht dir das, oder willst du´s wirklich noch genauer wissen?
    Google dich einfach durch die Gesetze und such dir die passenden §-en.


    Zu zivilrechtlichen Dingen (BGB?) kann ich dir leider auch nicht mehr sagen.


    Thomas :dance:

    Zitat


    Original von End-uro:
    ok das schreibt die versicherung. aber die können viel schreiben und du kannst viel zitieren was sie schreiben. die rechtsprechung ist das worauf es ankommt. und selbst wenn man den schaden bezahlen muss ist immer noch die frage ob man ihn ganz bezahlen muss, oder ob die versicherung ihn übernehmen muss und dann sich das geld bei einem wieder holt. und wenn ja wieviel geld dürfen sie sich wieder holen? alles? oder gibt es da eine grenze?



    Bedenke:


    Das, was die da schreiben ist Bestandteil des Vertrages, den du mit denen eingegangen bist und mit deiner Unterschrift und des Bezahlung rechtkräftig geworden ist.


    Alles was die schreiben ist also auch so.
    Wer sollte da noch \"Recht sprechen\"?
    Thomas

    nochwas zum Versicherungsbetrug:


    Ich bin mir nicht sicher, ob es sich dabei um einen Betrug handelt.


    Ich versuchs mal so:


    Mit dem Kauf eines Versicherungskennzeichens kaufe ich eine Versicherung bzw. ich gehe einen Vertrag ein.


    Der genaue Inhalt geht aus dem Versicherungsvertrag hervor.
    Diese Versicherung gilt für ein bestimmtes Krad ( Rahmennummern ) und ist , je nachdem was noch so alles auf dem Kärtchen angekreuzt ist, an bestimmte Bedingungen gebunden.


    Wenn also jemand ein Krad mit 70ccm statt 50ccm fährt, aber ein 50ccm Krad hat versichern lassen, dann ist das Krad nicht versichert.


    Versicherungstechnisch könnte man dann gleich ohne Kennzeichen durch die Gegend fahren.


    Wenn bei einem Umfall der Verdacht besteht, dass an einem Fahrzeug manipuliert wurde, dann wird dies ggf. durch die Polizei beschlagnahmt und einem Gutachter vorgeführt.


    Die Versicherungen haben sogar eigene Gutachter auf diesem Sachgebiet.


    Dieser kann feststellen, dass das Krad nicht den im Vertrag genannten Bedingungen entspricht, also nicht versichert ist.


    Schäden, die ihr dann verursacht habt, müsst ihr selbst zahlen.
    Und das können bei einem Personenschaden mit Krankenhausaufenthalt auch gerne viele 100tausende an Euros sein.


    Auch eventuelle Schmerzensgeldforderungen des Unfallgegners wird sie nicht übernehmen.


    IHR HAFTET ALSO SELBER


    Wenn ihr nicht der Halter des FAhrzeuges seit. sondern zBsp Eure Eltern, dann dürfen die zahlen.


    Ich kann nur jedem raten so etwas bloß sein zu lassen. Das Risiko ist einfach zu hoch.


    Trotzdem viel Spaß beim Fahren - wenn noch Fragen sind bitte stellen


    Thomas

    @ Lucky Devil und seine Leser:


    Ich wäre gerade bei \"echtem Tuning\" also zBsp nen anderen Motor usw seeehr vorsichtig.


    Ein falscher Auspuff führt mit ein wenig Pech zur Erlöschung der ABE, mindestens jedoch zu einem Mängelschein.
    Beides kann recht teuer werden, gesetzt den Fall, man muss danach zum Gutachter um sich bestätigen zu lassen, dass jetzt ein richtiger Auspuff dran ist.
    Die Polizei stellt das nicht selber fest. Das kostet viele Euros.


    Am Ende gibts eventuell noch Punkte und weniger Geld aufm Konto, wenn die ABE erloschen ist.


    Die Folgen wurden bereits hier erörtert.


    Und nun zu denen, die Mit Klasse M, bzw B unterwegs sind:


    Wird eine solche Person mit einem Motor mit 70ccm oder anderen Bauteilen angetroffen, die sie nicht fahren darf, dann ist die erloschene BE das geringste Problem.


    Das ganze ist dann ein Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit eine Straftat. Neben dem fehlenden Versicherungsschutz, der einen im Falle eines verschuldeten Unfalls lebenslang finanziell ruinieren würde wäre sicherlich die Entziehung der Fahrerlaubnis die Folge.


    Das dann natürlich auch kein neues Führerschein drin ist, versteht sich von selbst.


    Man sollte also aufpassen und drüber nachdenken, was man tut.


    An die Konsequenzen denken die meißten nicht.


    Thomas :dance:

    Hallöle,


    nur um euch zu beruhigen - ich lesen nach wie vor mit.


    Allerdings ist es im Moment still um meine Basteleien geworden.....


    Es gibt viel zu lernen und Ende Dez. muss ich Klausuren schreiben...


    Aber dann habe ich Urlaub und mache alles fertig *gg*


    Wünsche Euch allen ein paar nette Vorweihnachtstage,


    Thomas :dance: