Dann \"bauen\" wir uns doch einfach mal einen Sachverhalt:
Person A verändert seine Simson Schwalbe derartig, dass der Versicherungsschutz entfällt. Sie fährt trotz Versicherungskennzeichen mit einem FS der Klasse B einen 70ccm Motor.
Die Höchstgeschwindigkeit übersteigt aufgrund der technischen Veränderungen die im Fahrzeugschein angegebene Höchstgeschwindigkeit im 20 km/h.
Die Bremsen sind allerdings unverändert.
Nun fährt A mit seiner Schwalbe, und kollidiert mit B.
Dieser wird dauerhaft verletzt, ist arbeitsunfähig.
Die Polizei vor Ort beschlagnahmt die Schwalbe weil sie technische Mängel als Unfallursache vermutet.
Die Schwalbe wird einem Gutachter vorgeführt.
Dieser stellt einen veränderten Motor fest.
Nun stellt sich die Frage der Vermeidbarkeit. (vor Gericht)
Im Laufe der Verhandlung stellt sich heraus, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre, wenn A mit einem Ordnungsgemäßem Krad unterwegs gewesen wäre.
A wird daher wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.
Außerdem will B von A Schadensersatz haben.
Er ist arbeitsunfähig und hat große Schmerzen erlitten.
Er nimmt sich also einen Anwalt und verklagt den A.
A wird verurteilt Schadensersatz zu zahlen.
Ggf. sogar ein Leben lang.
Das wird keine Versicherung übernehmen.
A muss zahlen, denn wegen ihm kann B seinen Lebensunterhalt selbst nicht oder nurnoch zum Teil selbst finanzieren.
Anmerkung:
Es könnte wohl sein, das ggf. die HAftpflichtversicherung zunächst zahlt, dann jedoch den A in Regress nimmt. (dh sich das Geld von ihm zurückholt)
Wie das genau läuft - ka
Soweit klar?
Die Einschränkung:
A fährt mit dem o.g. Roller mit 50km/h durch die Innenstadt.
Er hält den vorgegebenen Mindestabstand zu seinem Vordermann C nicht ein.
C muss stark bremsen, dadurch fährt A ihm hinten rein.
C wird verletzt.
Der Unfall wäre auch mit 50ccm passiert.
In diesem Fall könnte es wohl sein, dass die Versicherung zum Teil (!) haftet.
Zur Erlöschung einer ABE:
Da wiederum frage ich, wo du das her hast!!
Ein \"böser Blick\" ohne Typengenehmigung ist sicherlich eine Veränderung, die nicht zum Erlöschen der BE führt.
Wenn ich aber in meinen Golf einen Porsche Motor einbaue, und das nicht in meinem Fahrzeugschein eingetragen habe, dann erlischt die BE meiner Meinung nach.
Liege ich falsch?
Gruß,
Thomas 