Danke für die schnelle Antwort aber ich habe auf mehreren Seiten zu dem Thema gesucht habe, könnte ich öfters lesen da die MS nicht mehr in der DDR prodoziert wurde sondern ein BRD Produkt von Simson ist und somit nicht unter die Regelung der 50ccm³ mit den erlaubten 60Km/h ist. Die neue Lage sagt 50ccm³ bis 45km/h allerdings hat die MS eine zulassung von 50km/h deshalb fällt diese Sonderregelung weg und man müsste den A1 zum fahren haben. Deshalb die Drosselung auf die 45km/h für das Benutzen mit dem B-Schein.
Also wegen des Rahmens könnte von der MS den Hauptrahmen,Schwinge,Obergurt und das Zentralfederbein im Gesamten bekommen und diese würde ich gerne wieder Aufbauen allerdings mit S51 Motor wegen der Eintragung als Leichtkraftrad mit 60Km/h. Da müsste ich nichts dran rumbasteln nur das Problem mit der Rahmennummer bleibt da bestehen. Werde allerdings mal bei uns mit dem Tüv oder der Dekra reden was die so dazu sagen.
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Mfg
Lukas
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Das hast du richtig verstanden, du musst aber bedenken, dass bereits produzierte Fahrzeuge unter Bestandsschutz stehen. Sonst müssten ja alle zwischen 19xx und 2002 produzierten Kleinrafträder, Roller, Plastikbomber mit einer 50 km/h Zulassung auf 45 km/h gedrosselt werden. Diese Regelungen (der EU) gelten fast nie rückwirkend, sondern lediglich für die nach der Gesetzesausgabe produzierten Fahrzeuge. Demzufolge darfst du also auch mit einem vor 2002 produzierten Kleinkraftrad weiterhin 50 km/h mit der Klasse M fahren.
Wie gesagt, frage mal lieber bei ner technische Stelle nach, kann mir aber nicht vorstellen, dass dein Vorhaben möglich ist.
Und als Tip, falls du zu dem MS50 Rahmen keine Papiere haben solltest: Papiere für Nachwende-Simsons müssen per Vollabnahme bei TÜV/DEKRA abgenommen werden. Das KBA stellt nur Papiere für Fahrzeuge mit EZ vor 28.02.92 aus.
MfG
Christian