(edit: PN)
Beiträge von Schwabe
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Ohne blinker kannst du dir den weg zum TÜV auch sparen
Warum? Vom Gesetz her sind für Klein- UND Leichtkrafträder (also bis 125 ccm) Blinker bis heute nicht vorgeschrieben. Wenn also eine Vollabnahme zur Umtypisierung gemacht wird, wird die ehemalige Betriebserlaubnis, welche die Blinker beinhaltete, ohnehin ungültig. Und für die neue Betriebserlaubnis als Leichtkraftrad müssen Blinker eben absolut nicht sein; es kann also sehr wohl eingetragen werden "ohne Fahrtrichtungsanzeiger".
Aber ich weiß natürlich, was Du meinst; nämlich daß durch den Abbau der ursprünglich vorhanden gewesenen Blinker eine "Verschlechterung der Sicherheit" eintreten könnte, was allgemein nicht gemacht wird.
Das ist aber nur die Theorie; denn die Fahrrichtung wird ja mit der Hand angezeigt, so daß es leuchtende Blinker vorne und hinten nicht braucht, die Sicherheit also auch ohne Blinker gewährleistet ist, folglich auch keine Verschlechterung eintritt.
Ein Sachverständiger KANN also sehr wohl ein neues Leichtkraftrad ohne Blinker eintragen, auch wenn das Kleinkraftrad vorher welche in der Betriebserlaubnis stehen hatte (ob er es auch macht, liegt in seinem Ermessen; er ist zu nichts gezwungen).___________________________________________________
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Gurte hat das Ding nicht und über 20 km/h wird er auch fahren ... also Helm ja oder nein?
Nun, das ist ja so weit durch als es offene Autos ohne Gurte betrifft.
Vom Gesetzestext her ganz klar ja!
Als dann ein Fahrer eines riesigen offenen alten Amischlittens ohne Gurte, der offenbar nicht nur Rechtsschutzversicherung, sondern auch "Verbindungen" hatte, dagegen klagte und sein Anwalt "argumentierte", daß es auf den Gesetzestext gar nicht ankomme (!!!), sondern auf den Sinn des Gesetzes und dieses bzw. die entsprechende Änderung im Dezember 2005 ja vor allem wegen der "Quads" gemacht wurde und auf den Einführungstext (!!!) zu der Gesetzesänderung vom Dezember 2005 verwies, gab ihm der Richter "recht", d.h. der Amischlittenfahrer mußte die 15 Euro nicht bezahlen (und der Steuerzahler wurde wohl mit den Verfahrenskosten belastet ...).
Und jetzt kommt´s:
Daraufhin haben die Innenminister, d.h. die Arbeitgeber von Leuten wie Dir, ihren Polizisten quasi die "Anregung" gegeben (Du müßtest das besser wissen als ich), von Fahrern offener alter Autos ohne Gurte keine 15 Euro wegen Mißachtung der im Gesetzestext klar formulierten Helmpflicht zu kassieren ..._____________________________________________________
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Man sieht sich, auch wenn man sich nicht schreibt.
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Ich mußte ´mal 10 Euro abdrücken, weil ich (grundsätzlich!) bei strahlendem Sonnenschein kein Licht (!) anhatte.
So einen Dreckspolitiker, der einen derartigen Mist für "sinnvoll" als ahnungsverpflichtendes Gesetz mit beschlossen hat, dürfte ich nicht in die Finger kriegen ...Ich hoffe immer nur, daß diese Sicherheitsspinner mich (legal ohne Helm) durch die Straßen fahren sehen, damit sie merken, daß es auch ohne diesen Sicherheitsschnickschnack funktioniert und die Welt deshalb nicht untergeht.
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Zitat
Die Größe der spiegelnden Fläche darf 60 cm² nicht unterschreiten.
So soll es in der Richtlinie stehen, die als Anhang zu §56 StVZO fungieren soll.
Quelle:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=5856 und
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=21406____________________________________________________
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Da gibt es wohl irgendeine Vorschrift, wie groß die Spiegelfläche mindestens sein muß (solche winzigen Zahnarztspiegelchen, wie sie bei manchen "Costum"-Motorrädern drangebaut werden, sind jedenfalls nicht legal, weil zu kleine Fläche). An die Zahl der mindestens vorgeschriebenen Quadratzentimenter kann ich mich jetzt aber auch nicht mehr erinnern.
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Ja, froh sein, daß nichts passiert ist, und fertig.
Nur wenn die sich affig gehabt hätten und darauf bestanden hätten Dich anzuzeigen, hättest Du den Spruch mit den 50 irgendwie schriftlich bekommen sollen (Zeugen werden um die Uhrzeit ja keine zuhauf herumstehen, die man darauf anhauen kann). Denn als "Retourkutsche" hättest Du dann eine Beschwerde wegen Unwissenheit=Unfähigkeit gegen den Wichtigtuer machen können mit einer Forderung um Nachschulung für den Beamten, damit er lernt, daß man im Ausnahmefall Simson bis Ende Februar 1992 mit dem kleinen Führerschein auch ein Moped mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 60 (zu zweit und mit Gepäck usw., was bedeutet als Einzelner legal auch schneller) fahren darf.
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Inwiefern reden wir denn hier über eine "DDR-Höchstgeschwindigkeitsregelung"? Oder besser gefragt, würde mich interessieren, wie ich den Beamten der Rennleitung im tiefsten Westdeutschland, welche teilweise nicht einmal die 60 km/h-Ausnahme kennen, klar machen solll, dass die mir bei einer etwas höheren Endgeschwindigkeit nichts können?
Leider ist mir da kein schriftlicher offizieller Nachweis bekannt. Wenn ihn jemand hat, sollte er ihn hier veröffentlichen, damit man damit dann "argumentieren" kann.
Während die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit in der brd die absolute Höchstgeschwindigkeit ist (zu der die Richter dann 10% Toleranz draufschlagen), war diese in der ehemaligen "DDR" wohl so geregelt, daß eine Simson z.B. die 60 km/Std mit zwei mittelgewichtigen Personen mit Gepäck auf ebener Straße bei mäßigem Gegenwind erreichen können mußte.
Das bedeutet, daß eine völlig originale Simson, die perfekt in Schuß ist, völlig legal mit nur einer und dazu untergewichtigen Person ohne Gepäck und ohne Gegenwind sicherlich schneller als nur 60 + 10% = 66 km/Std ist, bei leicht abfallender Straße oder Rückwind leicht 70 oder mehr erreichen können müßte.Um das einem Richter oder auf der Straße einem Polizisten klarmachen zu können, sollte wir allerdings irgendeinen offiziellen Nachweis für diese Regelung haben.
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Tatsache ist, daß die alten Viertakter, die vor Einführung des Bleizusatzes in den Sprit gebaut wurden, nach dessen Abschaffung auch weiterhin ohne Blei fahren können, während diejenigen, die speziell für Sprit mit Bleizusatz konstruiert wurden, ohne Bleiersatz Probleme mit den Ventilsitzen bekommen können.
Warum und weshalb weiß ich nicht, da ich kein Physiker o.ä. bin.____________________________________________________
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Was bewirkt deiner Meinung nach son Bleiersatz?
http://www.autobild.de/artikel/zusatz-additive-40917.html
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Und was soll jetzt Antiklopfmittel aus diesen Links mit Bleiersatz (der tatsächlich nur für die Ventilsitze bei bestimmten alten Viertaktern wichtig ist) zu tun haben?
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