Nur mal so bei 6000U/min läuft das Moped ca. 56km/h und bei 72km/h 7640U/min.
Ist schlicht und einfach FALSCH was du behauptest.
Sorry aber du solltest dich lieber erst mal mit der Materie befassen eh du hier falsche Behauptung verbreitest.
Rein rechlich bekommen nur die eine 60km/h BE (bzw. die haben sie ja) die in der DDR erstmalig in den Verkehr gebracht worden, nur diese haben eine BE vom KTA der DDR .
Nur diese fallen unter die Regelungen im Einigungsvertrag sowohl Zulassungsrechtlich (Fahrzeugart) wie auch Führescheinrechtlich.
Simsons ab 1990 bis Februar 1992 auf dem Boden der ehemaligen DDR erstmalig in den Verkehr gebracht wurden, haben noch eine 60km/h BE bekommen. In den gebrauchten Bundesländern nach den BRD-Recht, mit 50km/h.
In der BRD durften KKR ab 1986 maximal 50km/h bis Bj. 2002.
Selbst das diese Mopeds weiterhin mit AM- Schein gefahren werden dürfen, beruht auch auf einer nationale Regelung.
Mit EU-Führerschein AM darf man ja eigentlich nur 45km/h.
Noch so eine FALSCHE Behauptung von dir.
Wie oben erklärt, setzt sich damit keine Zulassungsstelle über geladenes Recht, sie tut das im Grunde wenn sie eine 60km/h BE erteilt ohne das ein Nachweis erbracht wird, das das Moped in der DDR gelaufen ist.
Gibt es einen solchen Nachweis nicht, fällt das Moped nicht unter die Regelung im Eignungsvertrag, damit bekommt es eine BE als KKR nach bundesdeutschen Recht -> 50km/h.
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Sry aber ich denke ich weiss sehr gut das mein moped als 60kmh kkr zugelassen ist, die papiere sind in meiner tasche.
Und dein Titel "kein jurist" scheint absolut zutreffend zu sein. Erzaehl mir hier nichts von meine aussagen waeren absolut falsch mit deinem halbwissen.
Laut einigungsvertrag sind kkr bis 50ccm und 60kmh die bis 28.02.1992 erstmals in verkehr genommen wurden denn kkr §18 abs.2 nr. 4 stvzo, gleichzusetzen.
Es ist nirgendwo die rede davon das ich einen nachweis erbringen muss, das die simme auf den strassen der ddr. Gefahren ist, dass ist um mit deinen worten zu sprechen "schlicht und einfach falsch was du behauptest" lediglich der stichtag 28.02.1992 muss eingehalten werden. Das waere fuer mich schwer nachweisbar ohne kaufvertraege vom simsonwerk/haendler o.ae. aber hat nichts mit der ddr zutun. In frage stellen sollte man das bei reimporten. Und leider sind zulassungsstellen und kba skeptisch geworden weil die leute sich typenschilder selber stempeln etc. Etc.
In meinem fall hat anscheinend meine kta und meine dekra einzelabnahme gereicht das die zulassungsstelle meine papiere gestempelt und gesiegelt hat.
Was in der brd bis 2002, wie zugelassen und erlaubt war, ist mir hier voellig egal da simson fahrzeuge denen ja gleichgesetzt werden und unter kkr regelung mit der ausnahme 60kmh fallen also selbst hier kannste dir deinen karen-move mit irgendwelchen fuehrerschein regelungen klemmen, kumpel. Als ich sagte klassisch 60kmh als kkr meinte ich, ich bin den klassischen weg ueber die dekra via §21 einzelabnahme gegangen und habe es mit damit als kkr und 60kmh zugelassen bekommen, wie es schon viele leute vor mir gemacht haben von denen gluecklicherweise ebenfalls kein nachweis erbrachten worden musste.
Ich weiss nicht warum du jetzt hier den dicken raushaengen lassen moechtest, da du ja eig. ueberhaupt keinen text in dem stueck hast. Vlt. Gehste ihr irgendeinen "gesetzessachen-zum-thema-zulassungs-post" und faengst da Diskussionen an.
in diesem post geht es lediglich um mein moped.
Das ich von umdrehungszahlen-,kw angaben und geschwindigkeitsbabel keinen plan habe gebe ich zu, da kann ich nur auf eine einzige messung zurueckgreifen kann, wobei ich nicht mal richtig verstehe wie die funktioniert aber das macht nichts, ich bin auch kein mechaniker habe aber die zahlen und das diagramm schwarz auf weiss vor mir.
Aber ich hatte genug struggle mein moped zuzulassen und hab meine hausaufgaben da auch mache muessen und offenkundig hat es auch funktioniert.