Hallole,
ist zwar schon ne Weile her, aber ich hab trotzdem mal an die Stuttgarter Führerscheinstelle geschrieben:
[mark=sandybrown]Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem ich Kenntnis von einem Vorfall erlangt habe, bei dem Ihre Stelle die Auskunft erteilt habe, dass das Führen eines Simson-Rollers SR50C mit der FS-Klasse B nicht zulässig ist, möchte ich hiermit nochmals nachfragen, ob dies wirklich stimmt. meines Erachtens nach ist dies im Einigungsvertrag zwischen der BRD und der DDR gesondert geregelt worden, so dass die vor 1992 zugelassenen Mopeds der Marke Simson trotz bauartbedingter Höchstgeschwindikeit von 60 km/h mit einem FS Klasse B gefahren werden dürfen. Um im Falle einer Verkehrskontrolle gewappnet zu sein, bitte ich um schriftliche Antwort an meine o.g. Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXX XX[/mark]
So, jetzt schau mer mal wie die Antwort ausfällt und ich poste hier dann das Ergebnis bzw. deren Antwortschreiben.
Viele Grüße
boerzel