Was für eine Fahrzeugart ist seht unter 5 und das ist Maßgeblich was da steht.
ich glaub, ckich, Du willst es nicht verstehen.
Hier nochmal der Text aus der aktuellen Fahrerlaubnisverordnung:
„Zu § 6 Absatz 1 zu Klasse AM
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
b) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen
Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr
gekommen sind.„
Kleinkrafträder im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, und nicht, wie Du meinst, im Sinne der aktuellen FZV.
und ja, da steht nicht, in der DDR in Verkehr gekommen, im Einigungsvertrag schon. Hier gibt es demnach eine Abweichung.