Beiträge von Bun-Bun

    Dir muss einfach klar sein, dass jeglicher Diebstahlschutz kein vollständiger Schutz vor Diebstahl, sondern lediglich ein Erkaufen von Zeit ist.

    Das Dumme ist oft, dass grad bei Alarmanlagen ein "Zielkonflikt" vorhanden ist. Einerseits willst du zB ein Auslösen bei Manipulation, aber wenn nur einer am Moped ruckelt oder ein LKW dicht vorbei donnert, sollte es wahrscheinlich nicht auslösen? Du musst immer abwägen. Also, seh ich die "straff gespannte Kette" schon mal nicht als praxistauglich.


    Du kannst dir natürlich mit vielen kombinierten Features mehr Schutz kaufen, aber auch da wieder: Wenn du in der Realität jeweils 20 min zum An- und Abschließen brauchst, was meinst wie lange du das durchziehst?


    Ich habe ein Kettenschloß mit hohem Sicherheitslevel und sehe zu, dass ich die Mopeds immer damit an einem Fahrradbügel (stehen hier dank grüner Verkehrsdezernentin überall rum) anschließe. Parallel dazu hab ich an der "N" die Totschaltung mit einem Kippschalter versehen, da es immer wieder Idioten gibt, die einfach mal drauf latschen.

    Vorderes Kennzeichen beim Zweirad :pinch:


    Es steht nirgends geschrieben das nur vorderer Kennzeichen geneigt sein dürfen.

    Aber ist ja bekannt das es nur so siehst wie du es sehen willst.

    FZV § 12 (6) in Verbindung mit der dort genannten EU-Norm - Neigungswinkel für hintere Kennzeichen 90°-60° zur Fahrbahnoberfläche bzw. eigentlich beschrieben max. 30° Abweichung zur Senkrechten (im Ergebnis das Selbe). Gilt übrigens auch für Versicherungskennzeichen, dann aber ein paar §§ weiter hinten.

    Trotzdem ist der Hinweis mit dem Schloss nicht unberechtigt. Die alten Lenkradschlösser halten ja nun wirklich niemand von nix ab.

    Und selbst Kabelschlösser sind gern und schnell durchgeschnitten, wie ich erst vor kurzem feststellen musste - in der Nacht, direkt vor der Haustür (hab wohl einen tiefen Schlaf).

    Kauf dir ein zB ein Abus Kettenschloss - ausreichend lang, dann kannst das Moped auch mal an Fahrradbügeln etc. anschliessen.

    Öhm, den Verkäufer in den Hintern treten - Geld zurück verlangen?

    Ganz ehrlich, die "91" sehen aus, wie nachträglich eingekratzt. Und bei der "4" könnte sich dem Bild nach, auch mal eine "7" drunter versteckt haben. Damit ist halt nicht sicher gestellt, dass es sich ZB nicht um ein Exportfahrzeug gehandelt hat oder gar umgelabeltes Diebesgut mit einer neuen alten Nummer.


    PS: Übrigens witzig, dass du auf Bild 2 die hinteren Nummern unkenntlich machst, in Bild 3 aber alles zu lesen ist.

    Moin, um der Meenzer Fastnacht zu entfliehen, bin ich dann doch mal in die Halle, um der gequälten Sachs ein wenig die Folgen des bisherigen Wintereinsatzes auszutreiben. Das sch... Salz, was hier in Tonnen auf die Strasse gekippt wurde (aber, wehe der Privatmann verwendet es), hat der Kette den Todesstoß gegeben. Also, neuer Kettensatz, dazu neue Reifen inkl. Ventilrückbau auf schlauchlos (warum auch immer der Erstbesitzer da Schläuche rein gebastelt hat?).

    Dann, gleich noch ein wenig Beschleunigung/ Endgeschwindigkeit (abgeregelt) mit unterschiedlichen Ritzeln und Steuerungen abgestimmt. Jetzt, rollt sie so, wie sie soll. Annehmbare Beschleunigung, für einen mickrigen 4-takter. Dazu, für den Stadtverkehr ausreichende Endgeschwindigkeit. Natürlich abgeregelt, da der Herr Sohn die auch gern nimmt und bei ihm die Kontrollwahrscheinlichkeit schlicht höher ist, als bei einem Graubart, wie meiner einer.

    Leider hat mich in der Halle die S50 traurig angeschaut - hab ich sehr vernachlässigt. Hab ihr versprochen, dass sie zuerst dran kommt, bevor ich mich an die Etze setze.

    Das ist Blödsinn und würde allen Oldtimerrestaurationsbetrieben ihrer Grundlage entziehen.

    Es gilt das Datum der Erstzulassung, Ersatzweise Baujahr sofern es schonmal in Verkehr genommen wurde. Letzteres ist üblicherweise anzunehmen.

    Eben, mit der Argumentation könnte man kein "Alt"-Fahrzeug importieren, wobei Alt schon dadurch definiert wäre, dass die aktuelle Abgasnorm nicht eingehalten wird, oder auch nur einen Oldtimer wieder in Betrieb nehmen. Gerade bei Oldtimern hast du fast nie Papiere zur Erstinbetriebnahme. Da wird immer das Baujahr angesetzt und die damaligen Bestimmungen der STVZO oder damals gültigen Regelungen zur Grundlage genommen.

    Wobei nach meiner Erfahrung gern TÜV/Dekra päpstlicher sein wollen, als der oberste Hirte selbst. Die verlangen gern Nachweise, wie der Originalzustand bzw. genauer: die Originalausstattung war. Hab schon leidige Diskussionen zum Thema Quetschhupe statt elektrisch u.ä. geführt.