aus der Ausgangsfrage:
„bei mir jedoch kam nach fast 2 Wochen nichts an. Auf Nachrichten reagiert er nicht mehr.„
Das ist doch schon der Versuch einer Kontaktaufnahme.. ich gehe mal davon aus dass er ihm nicht nur schöne Grüße mitgeteilt hat. Also eine Mahnung, auf die nicht reagiert wird.
ob das jetzt ein Fall von Unterschlagung oder Betrug oder was auch immer ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
Das genau kann dir aber bei einer Anzeige wohl aufgezeigt werden.
In jedem Fall ist der Rat, einen Besuch oder eine erzwungene Herausgabe durch Selbstjustiz ja nicht ernst gemeint sein.
und als Lehrgeld abhaken ist ja auch nicht die Lösung.
@lehmann :
Nein ich zeige keinen Nachbarn an, den frage ich einfach, ob er das als Verursacher nicht einfach sauber macht. Klappt wohl.
Wenn mein Handelspartner aber mein Geld nimmt und meine Ware und mir die Gegenleistung nicht erbringt, sich dann tot stellt und ich keinen Kontakt herstellen kann, dann bleibt nur die Anzeige.
Und auch wenn sich die Polizei bei Streitwert von 25 € erstmal nicht so schnell bewegt, wird sich das ändern wenn sich Anzeigen gegen eine Person häufen.