Beiträge von Ulfus

    Die Planke mit der 130%-Regelung sollte der Anwalt als Verkehrsrechtler drauf haben.


    Tja, die Versicherung mit der Veste drauf - ist toll, wenn man nur ausschließlich eine simple Haftpflicht braucht, da billig.


    Den Ärger hat dann in dem Fall der Geschädigte...

    "Unfallgegner ist beim gleichen Verein versichert" hatte ich auf Seite 1 gelesen.... also doch nicht?

    Ist nicht wirklich relevant, eher unschöner, da die Versicherung - welche ist es eigentlich - auch die Daten der Maschine vom Dings hat.


    Da Dings sicherlich keine Vollkasko auf die TS hat, somit Quotenvorrecht nicht nutzbar ist, ist das egeal, wo der Gegner versichert ist.

    Tee :morgaehn: und abwarten nun.


    Vor ü 20 Jahren hatte sich bei meinem Polo auf der Autobahn die Motorhaube während der Fahrt hochgeklappt, wurde dann erstmal nur zusammen getüddelt. Fuhr damit trotzdem ums Eck zur Arbeit. Dort wurde mein stehendes Auto von einem Lkw beim zurücksetzten angebufft. Der Verursacher hinterließ seinen Daten. Der von denen geschickten Gutachter hatte alles aufgenommen und die kaputte Motorhaube auch zu diesem Schaden gezählt. Damit war alles super ... :D

    ... und dann regen sich die Versicherungsnehmer immer auf, wenn die Kfz-Haftfpflichtversicherung ihre Beiträge erhöhen muss...

    Beim Anwalt waren wir gestern und seitdem suchte ich Gutachterkontakt, der sich heute bewerkstelligen ließ.
    Kurz nach dem Termin beim Advokaten kam die Mail der generischen Versicherung mit der Ankündigung, dass sie einen Gutachter beauftragen wollen und bei der Terminabstimmung mit der Werkstatt kam eben heraus, dass es noch keinen Termin für das "Gegengutachten" gibt.


    Meine Kommunikation mit der Versicherung des Gegners ist damit auch erschöpft und liegt nun in den Händen des Anwalts.

    1. Im Normalfall hat der Anwalt doch für solche Sachen einen guten Draht zum Gutachter, der dann das Gutachten direkt an den Anwalt schickt - schnell und effizient.
    2. Auf die Mail der Versicherung antwortest Du:
    " ... setze davon in Kenntnis, dass mich Kanzlei XY - Adresse - vertritt und sie sich dahin wenden mögen."
    Deinen Anwalt setzt Du in cc
    3. Dein Anwalt teilt entweder der Versicherung mit, dass ein Gutachten des SV XY beauftragt ist und dieses der Versicherung in Kürze zugeht nebst Bezifferung des Sachschadens
    oder
    er lässt die Versicherung ins Messer laufen unter dem Aspekt, Dein Gutachter war schneller - was schon wieder Zoff vorprogrammiert...

    - es sind zwei Sachen: Personenschaden Dirk und Sachschaden beim Dings
    - im Normalfall macht ein Anwalt beide Sachen, es sei (z.B.):


    Der Unfall hätte ohne einen vorhandenen technischen Mangel am Moped vermieden werden können (z.B. nicht funktionierende Bremse),
    dann wäre Anwalt 1 für Schadenersatz aus Personenschaden zuständig (gegenüber Vorfahrtsverletzer und gegenüber Dings wegen nicht verkehrssicherem Kfz) und
    Anwalt 2 für Sachschadenersatz für den Dings gegenüber Kfz-Haftpflichtvericherer des Vorfahrtverletzers.

    Den Anwalt braucht der Dirk auf jeden Fall, damit das entsprechende Schmerzensgeld basarmäßig verhandelt werden kann.
    Er sollte auf keinen Fall sich mit Summe XY vollumfänglich auch für die Zukunft abspeisen lassen - man weiß nie, ob in 2-5 Jahren noch Nachfolgeschäden am Knochenbau auftreten - siehe immaterieller Vorbehalt, aber Rechtsberatung darf nur meine Frau oder jeder andere Anwalt machen...