Beiträge von Ulfus

    Und wenn es doch einfach nach den aktuelle gültigen VHB's mitversichert ist?Hier liegt m.M. weder eine weitere Naturgefahr noch ein Elementarachaden vor.

    Wenn es extrem vom Himmel pieselt und das Wasser nicht in den Boden, sondern durch ein Kellerfenster läuft,
    haben wir:


    Starkregen
    Laut dem Deutschen Wetterdienst (DWD) spricht man von Starkregen, wenn in kurzer Zeit so große Wassermengen niedergehen, dass bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Das ist der Fall, wenn es zu Regenmengen von 15 bis 25 l/m2 pro Stunde oder 20 bis 35 l/m2 in sechs Stunden kommt.
    Unwetterwarnungen werden bei einer Regenmenge von mehr als 25 l/m2 pro Stunde oder 35 l/m2 in sechs Stunden ausgerufen.
    Starkregen tritt vorwiegend in den Sommermonaten und meist in Verbindung mit schweren Gewittern auf. Doch aufgrund des Klimawandels wird Extremwetter auch in Deutschland immer häufiger. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben sich die Schäden durch Starkregen von 2016 auf 2017 verzehnfacht. Dennoch sind laut GDV weniger als 50 Prozent der Deutschen gegen Starkregen und Hochwasser versichert. In Baden-Württemberg sind beispielsweise 94 Prozent der Gebäude umfassend gegen Naturgefahren abgesichert, in Bremen gerade einmal 21 Prozent.



    Eine Hausratversicherung mit Elementarschutz kommt für Schäden an Ihrem Hab und Gut auf
    Kommen Möbel oder sonstiges Inventar in Ihrer Immobilie durch Starkregen zu Schaden, übernimmt die Hausratversicherung normalerweise nicht die Kosten – es sei denn, sie wurde um den Naturgefahrenschutz erweitert. Die Hausratversicherung inklusive Elementarversicherung schützt dann auch das Inventar in Ihren eigenen vier Wänden, wenn es aufgrund von Starkregen beschädigt wurde.



    (Quelle https://www.allianz.de/recht-u…ng/starkregen/#definition)


    Hoffe, geholfen zu haben... :D:D:D - ohne für die Allianze zu schaffe...

    Das ist normal bei dieser Gesellschaft...


    aber Kostentechnisch nicht wirklich sinnvoll,
    da:
    Interne Kosten für Prüfung
    Schadenersatzgeltendmachungskosten =(Anwalt)
    ggf. dann Klage


    hernach Anwalts - und Gerichtskosten zusätzlich, falls obsiegt wird...


    falls nicht


    Kohle verbrannt- eigene oder die des Rechtschutzversicherers

    Zumindest scheint die vollumfängliche Haftung der Unfallgegner nicht in Zweifel gezogen zu werden.
    Ansonsten wäre der Vorschuss hinsichtlich des Personenschadens paradox.

    Haftungsfrage ist klar, nur nicht die Höhe...


    Bzgl. Personenschaden ist es wie auf dem Basar, hilreich ist dabei die Zahl der Arztbesuche und die Dauer der Krankschreibung..., den immateriellen Vorbehalt nicht vergessen.


    Bzgl. Sachschaden wird es interessant:
    - Restwert Null ist gut, es sei denn, die Versicherung bringt Dir ein verbindliches Restwertangebot, was dann anzurechnen wäre (als Abzug vom Wiederbeschaffungswert)
    - da Reparatur 1000 Geld über Wiederbeschaffung, gibt es nur den Wiederbeschaffungswert, evtl. abzgl. Restwert
    Erfahrungsgemäß wird diese Versicherung auch versuchen, da runter zu rechnen, es sei denn, die Summen sind nicht so doll.