Beiträge von DitFroschN
-
-
Also sind wir uns dahingehend ja grundsätzlich einig.
Hin zur Rennleitung, Aussage: "Mir kommt das merkwürdig vor, weil es 2012 keine DDR mehr gab." Punkt.
Den Rest macht die Behörde. Falls da wirklich eine Fälschung/Betrug oder sonstige strafbare Handlung vorliegt, erfolgt die Anzeige von Amts wegen und nicht durch eine Privatperson und würde dann auch weiter verfolgt.
Nur so wärst Du auf der für Dich rechtlich wasserdichten Seite, möchte ich meinen. -
Die wenigsten der hiesigen User haben ein juristisches Staatsexamen hinter sich und arbeiten als Staatsanwalt.
Selbiges würde ich auch bei Dir vermuten.
Um für mich selbst auf Nummer Sicher zu gehen, würde ich die Abklärung des Verdachtes einer Behörde überlassen, die dann letztlich auch über die weitere Verfolgung oder eine Anzeige von Amts wegen entscheidet.
Somit wäre ich als Geschädigter jedenfalls nicht für eine falsche Verdächtigung oder Falschanzeige zu verfolgen, was nach StGB ebenfalls strafbar wäre. -
Zu was abklären ?
Auch ist es Wurst ob der Schein echt wäre, was er definitiv nicht ist.
§ 267 StGB lesen, ich habe diesen schon Zitiert, aber nochmal.
"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."Genau darum geht es. Bevor eine Urkundenfälschung behauptet wird, sollte Sicherheit darüber bestehen, dass das auch defintiv eine Fälschung ist.
Die BE lagen zu DDR-Zeiten zu hunderten als gestempelte Blankoscheine in den Verkaufsstellen rum und wurden bei Verkauf ausgefüllt. Wäre also durchaus möglich, das die Blanko-BE original und nicht gefälscht ist.
Darum würde ich als juristischer Leihe etwas vorsichtiger agieren, ginge ich mit solch einem Fall zur Rennleitung, um es zur Anzeige zu bringen, bevor sich das Schwert gegen mich selbst richten könnte.
Davon ab: der Schein wäre grundsätzlich ungültig, da er bei Inbetriebnahme 1985 ausgestellt hätte sein müssen, um überhaupt als Dokument zu gelten. Ich würde hier zunächst mit einer (ggf. versuchten) arglistigen Täuschung argumentieren und es den Ermittlungsbehörden überlassen, was letztlich für ein vorwerfbarer Tatbestand daraus werden würde. -
Ich würde zunächst nur den Verdacht äußern und das abklären, bevor ich mir den Vorwurf der falschen Verdächtigung anhängen lassen muss.
Fakt ist, dass der Schein durchaus original sein kann (darauf wies ich wenige Posts weiter oben bereits hin), er ist nur aufgrund des Ausstellungsdatums als Betriebserlaubnis ungültig und müsste durch eine neue ABE des KBA ersetzt werden. -
Bin hier ganz auf ckich's Position, denke ich.
Kennt hier noch jemand Regine Hildebrandt?
Deren Tochter widmet sich gerade der bestehenden Chancenungleichheiten: http://www.taz.de/!5583187/Nutzungshinweis: Am Anfang kommt da vielleicht so ein komisches Fenster (taz zahl ich). Einfach auf den Button "Schon dabei" klicken, dann lässt sich das Interview auch lesen. Oder einfach einen Betrag der Wahl zahlen...
-
Das Verkaufsdatum ist in Bild 1 mit "23.10.2012" angegeben.
Gab es zu diesem Zeitpunkt noch einen Staat namens DDR mitsamt seinen Behörden und Zulassungsbestimmungen?Die ABE zu DDR-Zeiten war blanko und wurde im Zweiradgeschäft ausgefüllt, somit kann aber muss nicht zwangsläufig das Zettelchen eine Fälschung sein. Ungültig ist's allemal. Abhilfe schaffen hier nur neue Fahrzeugpapiere vom KBA.
Noch eine grundsätzliche Frage: Hätte der TE nicht die persönlichen Daten unkenntlich machen müssen, bevor er die Fotos veröffentlicht oder ist Manfred Nil(x) aus Bad Belzig etwa damit einverstanden, dass seine Daten hier veröffentlicht wurden?
Ist das denn konform zur DSGVO??? -
Das müsste ein Vergaser für den Bootsmotor namens Tümmler sein und meines Wissens nach gehört der Pfropfen da rein.
Der Kanal wird nicht benötigt, da hier die Luft für das Standgas über den Luftfilter gezogen wurde, bevor das Gehäuse eine kleine gefräste Kerbe erhielt, die den selben Zweck erfüllt und den Kanal somit obsolet macht.
Abgesehen davon haben alle BVF 16N1 Vergaser den gleichen Korpus. Sie unterscheiden sich dann hauptsächlich durch die Bestückung der Düsen. Mehr dazu findest Du hier in der Vergaserdatenbank in den FAQ.
Mehr Infos dazu findest Du unter http://www.simson-moped-forum.de/topic.php?t=28879Was die Ausgleichsluft betrifft, einfach mal die Suche bemühen, dann findest Du dieses hier: 16N1-11 Ausgleichsluft?
-
Wurde ja auch mal Zeit, ey...
-
Bei uns hieß es "ABI 3002: Anstalt zur Beseitigung des Intellekts"
-
Gestern erstmals den ABI-Hoodie von 2017 meiner kleinen Nichte gesichtet:
-
Klingt unrund