Beiträge von -simme-
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Mal ein Z14 testen.
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Da kann man nur einen Anschlag für die Kickstarter anschweißen. Auf den klebt man dann ein Stück Gummi. Nachteil: der Kickerweg ist dann recht kurz. Oder halt einen standart Kickstarter verwenden. Das haben alle CNC Kickstarter. Ob die bunt eloxiertem von MZA oder von anderen Herstellern. Kann man auch bei den klappbaren Fußrastenträgern von MZA oder auch von FEZ beobachten. Beim kicken knallen die Hebel auf den Fußrastenträger. Nach einer Weile hat man dann Kerben ect. im Alu vom Kickstarter.
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Schwarz und aus Kunststoff.
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Es ging um den Paragraph 19 und nicht um den 21er !
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Genau.
Kannst auch auf die Zulassungsstelle gehen und das in die BE eintragen lassen.
Dann wird son Teil ausgestellt was wie eine Zulassungsbescheinigung Teil 1aussieht.
Das stimmt so nicht. Die Zulassungsstellen haben solche Zulassungsbescheinigungen nicht bzw. stellen die so etwas nicht aus, da lt. Auskunft ihnen Teil 2 fehlt. Teil 1 und gleichzeitig Teil 2 bei zulassungsfreien Fahrzeuge ist z.B. die KBA BE. Und darauf wird nichts ausgestellt bzw. drauf geschrieben. Die Prüforganisationen haben die in dem Falle ( Gutachten / Kärtchen ). Eine Änderungsabnahme nach §19 muss man auch eintragen lassen. Im Fall mit KBA Papiere oder orig. DDR BE bekommt man dann ein ausgefülltes Zusatzpapier/ Blatt von der Zulassungsstelle. Dort steht alles drauf und es ist abgestempelt. Das Zusatzpapier muss man dann zusätzlich mitführen. Bei der §21er Einzelabnahme wird die KBA / DDR BE von der Zulassungsstelle ungültig gemacht und die BE ist dann das Gutachten / Kärtchen von der Prüforganisation, wo alles drin steht und welches von der Zulassungsstelle abgestempelt ist.
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Ich hatte an den Gegenkonus ein Gewindefitting angeschweißt. Ein Gewindestopfen mal ohne Bohrung und dann mit 8mm Bohrung wurde getestet. Ich hatte den dann wieder heraus geschraubt. Es bestand die Gefahr der Überhitzung. Gebracht hatte das kaum etwas.
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Das war inkl. Probefahrt und Bremstest. Eine andere Felgengröße ( VR 1,6" , HR 1,85 " ) wurde nicht eingetragen ?!
Ach ja, falls du für alles ein Teilegutachten hast, dann kann man es nach § 19 Änderungsabnahme eintragen lassen ( Zusatzblatt ). Damit kann man jederzeit auch noch zusätzliche Anbauteilen eintragen. Allerdings kannten sich die Frauen in der Zulassungsstelle damit überhaupt nicht aus. Ich müsste dann nach § 21 eine Einzelabnahme machen lassen. Nachteil: teurer und zusätzliche Anbauteilen müssen wieder über § 21 eingetragen werden. Beim § 21 wird die KBA BE oder die originale BE entwertet bzw. ungültig von der Zulassungsstelle gemacht.
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Bei mir hatte die GTÜ im vergangenen Jahr alles eingetragen. Das waren meistens Teile mit Teilegutachten. Das war: Telegabel, Bremsscheibe, Bremspumpe, Lenkerklemmung, Bremsleitung, Bereifung ( andere Größe ), Schwinge, Lenker, Stoßdämpfer, Hebel am Bremsschild, Vergaser. Kostete um die 300€.
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Soooo teuer ist gutes synthetisches Öl auch nicht