Ihr macht euch alle nen Kopf wo man sich garkeinen machen braucht!
Die Zulassung einse solchen Anhängers kostet nix weil komplett unnötig. Und legal ist das ganze auch noch.
Zitat StvZo:
II. Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
§ 18 Zulassungspflichtigkeit.
.
.
.
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind:
.
.
.
4. a) zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und mit elektrischer Antriebsmaschine oder mit einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen),
b) dreirädrige Kleinkrafträder (dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und mit elektrischer Antriebsmaschine oder mit einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3),
4 a. Leichtkrafträder (Krafträder mit einer elektrischen Antriebsmaschine mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW oder einem Verbrennungsmotor mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Hubraum von mehr als 50 cm3, aber nicht mehr als 125 cm3),
4b. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von weniger als 350 kg, ohne Masse der Batterien im Fall von Elektrofahrzeugen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h oder weniger und einem Hubraum für Fremdzündungsmotoren von 50 cm3 oder weniger, beziehungsweise einer maximalen Nennleistung von 4 kW oder weniger für andere Motortypen,
5. motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien aber ohne Fahrer, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h, einer Breite über alles von maximal 110 cm und einer Heckmarkierungstafel nach der ECE-Regelung 69 oben an der Fahrzeugrückseite),
Zitat Ende.
Also nix mit Zulassen oder Abnehmen.
Das ein Duo bauartbeding schneller als 45Km/h fahren darf macht nix, ist durch die Sonderregelung für Kraftfahrzeuge der ehemaliugen DDR geklärt. Bedeutet aber das man mit Hänger nicht schneller als 45 Km/h fahren darf. Schneler wird ein Duo aber mit Roller hinten drauf auch kaum sein, ausgenommen vielleicht Bergab
Edit:
Ups, ein bischen breit geworden, dann mal anders