Beiträge von Duodriver

    Wenn die Dichtungen dann noch bezahlbar sind. ;)
    Ich muss dann diesmal noch auf die netten Papierteile zurückgreifen, bis Mitte August kann der aktuelle Motor nicht warten.

    Versteht er ja leider nicht. GB hat nicht solche Sparpreise, wie hier in Deutschland üblich sind.
    Dort käme dann erstmal die Strafanzeige noch zum Bußgeld, ab 500Pfund, dazu und es kann das Fahrzeug konfisziert werden.
    Zu dem Bußgeld was bei 500Pfund beginnt und meist höher liegt, grad für Ausländer, kommen noch hohe Bearbeitungsgebühren von Seitens GB und Deutschland hinzu. Da GB noch EU ist, wird das Bußgeld von deutscher Seite eingetrieben. Dadurch kann wiederum auch die FÜhrerscheinstelle erfahren.Das kann nochmals weitere folgen nach sich ziehen.
    Das alles nur, weil man fremde Gesetze mit Füßen treten will? Ich weiß nicht, bestätigt ja wieder den Ruf der Deutschen im Ausland.


    PS: Übrigens kann man übern Teich auch kurzzeitig inhaftiert werden als Ausländer ohne gültige Fahrerlaubniss. ;)

    Die Zulassungssache hat EU weit Bestand, dass ist auch die Auskunft der von mir genannten Länder.
    Es ist ja hier ordnungsgemäß zugelassen mit dem Versicherungsschild nach geltendem deutschen Recht.
    Es geht allein um die Führerscheinsache, die leider im Ausland eben besagt für 60km/h muss ein A1 vorhanden sein.
    Wie schon erwähnt, dass sind Auskünfte die man problemlos von den betreffenden Ländern erhält auf Nachfrage.


    Was Cologne da schreibt wegen der Eigenarten in den betreffenden Ländern ist ein ganz anderer Schnack.
    Du hast den Führerschein der Klasse M im Führerschein vermerkt und der ist EU weit so gültig, wenn andere Länder Sonderregelungen einführen ist das Ländersache. Deine Klasse M ist Eu weit gültig, er möchte allerdings mit einer Fahrzeugklasse wo anders hin wo es eben die Klasse A1 ist. 60km/h Simson ist nun mal nur in der BRD ein Moped, in der EU ist es ein Leichtkraftrad wozu die Klasse A1 benötigt wird zum führen.


    Warum man ohne sich vorab zu Informieren gegen geltende Gesetze eines fremden Landes verstoßen will, ist mir leider völlig schleierhaft.
    Warum fährst du dann nicht lieber gleich mit der 250er ETZ hier und dort umher? Kein Führerschein bleibt ja kein Führerschein. ;)

    Wenn mans nicht versteht, versteht mans eben nicht.
    Es geht hier nicht direkt um dieFührerscheinregelung, die Simson mit 60km/h ist eine nationale Regelung des Einigungsvertrages, die nirgendwo sonst Bestand hat. (Fahrzeugklasse) Das andere Länder von ihren Bürgern ebenfalls andere Dinge verlangen können, können sie auch machen.
    Die 60km/h Regelung ist national beschränkt und das ist nun mal so und bleibt so.
    Wer es nicht glaubt, kann ja mal die betreffenden Länder selbst konsultieren, statt irgendwas daher zu texten.
    Entspricht nun mal der Tatsache und wer sich mal etwas schlau macht und logisch denkt, versteht auch die Logik.


    In Österreich gibts z.B. sogar eine Führerscheinregelung die sonst nirgends anerkannt wird.
    Dort kann man mit ein paar Extrastunden die Kennzahl 111 erwerben und mit B Führerschein bis 125ccm Klasse fahren.
    Aber die Össis dürfen damit nicht in andere Länder fahren, da es diese spezifische Eigenart sonst nirgends gibt und auch nicht anerkannt wird.
    Bei uns gilt A1 für 125ccm, somit ist der Össi bei uns Mode, wenn er erwischt wird.


    Also macht euch doch selbst erstmal richtig schlau, ehe man schlau daher reden will. Fährst du nach England mit Klasse M und 60km/h ist es fahren ohne Fahrerlaubniss und fertig. Diese Auskunft bekommt jeder der sich die Mühe macht selbst da anzufragen.
    Ist das selbe, wenn die Leute am Flughagen vom Zoll kontrolliert werden, da kommt ja gern der Satz "Das habe ich nicht gewußt".
    Vor Reiseantritt macht man sich schlau, welche Regelungen im betreffenden Land gelten.
    Falls du mal ein wenig mit gelesen hast, es gab schon mehrere Fälle wo Leute kontrolliert wurden und zack war Ende mit der Weiterfahrt, weil der A1 Führerschein nicht vorhanden war.
    Ich kann auch nicht nachvollziehen, wieso man in D einen Führerschein macht und in anderen Ländern meint das deren Gesetze für einen nicht gelten und man ohne fahren will. Kann man ja hier gleich auch ohne fahren, ist für mich das selbe, nur hier ists billiger. ;)

    Wurde auch noch nie mit dem Kuchenblech hinten dran angehalten. ;)
    Die gucken zwar immer bissel blede aus der Wäsche, aber wahrscheinlich eher, weil man selten eine Simme mit Kuchenblech sieht.
    Selbst im goldenen Westen bekommt man von den Blauhelmen eher nen dicken Daumen als eine Kontrolle.

    Ich habe tatsächlich keinen Motorradführerschein. Da es aber scheinbar nicht wirklich geklärt ist, welches Recht in welchem Land akzeptiert wird, möchte ich das Risiko eingehen. Ich glaube ein Bewohner im Ausland braucht auch keine deutsche HU-Plakette, um hier auf der Autobahn fahren zu dürfen. Letztendlich kann ein Polizist, der es nicht gut mit einem meint, einem das Leben so oder so schwer machen. Vielleicht habe ich Glück und das ganze sieht so albern aus, dass ich lächelnd durchgewunken werde. Ich habe da eher die Befürchtung, dass ausländische wie inländische Ordnungskräfte mich eher wegen dem Surfboard anhalten werden.


    Da liegst du falsch, es ist eindeutig geklärt.
    Nationale Sonderegelungen werden im Ausland nicht anerkannt, du verdrehst da auch grad was.
    Das dein Fahrzeug ordnungsgemäß versichert ist, ist ja wohl Grundvoraussetzung für die Fahrt im In-/ und Ausland.
    Hier geht es um den Sonderstatus das die Simson innerhalb der BRD 60km/h fahren darf und man hierzulande dafür nur den M Führerschein benötigt. Im Ausland gilt dieser Sonderstatus nicht und zum Betrieb im betreffenden Land wird der Führerschein der Klasse A1 benötigt.
    Falls du mal gelesen hättest, haben wir vor nicht mal 4 Jahren in England angefragt da wir eine ähnliche Tour vor hatten.
    Das Projekt musste fallen gelassen werden da 3 Leute nur die Klasse M hatten und somit nicht in England und den Niederlanden hätten fahren dürfen. Ich wünsche dir viel Glück, aber ich kenn da schon Leute die in Polen stehen bleiben durften samt sattem Bußgeld, weshalb wir diese Anfrage damals an verschiedene Länder geschickt haben. Überall die selbe Antwort, für 60km/h im betreffenden Land reicht die Klasse M nicht aus. Übrigens ist England da absolut nicht human und nicht wirklich billig. Du solltest dich also vorab mal schlau machen was dich der Spaß kosten kann und, wie du Notfalls, deine Simme wieder dort weg bekommst. ;)

    Kann mich irren aber für mich sieht es aus, das die Nummer in Fahrrichtung links auf den Rahmen seht ?
    Original steht die FIN rechts.
    Wie schon Duodriver schrieb, es gibt keine FIN bei der S51 die mit 78 anfängt.
    Nur bei der Schwalbe gab FIN´s die mit 78 anfingen aber die waren 6-Stellig.
    Da wird jemand eine Phantasie Nummer eingeschlagen haben, damit bekommst du nirgends Papiere.


    Ohja da hast du Recht, die sitzt nicht nur zu hoch, die sitzt auch auf der falschen Seite.
    Hatte gar nicht so genau hin geschaut. :)

    Jo ich kenn da auch 2 die ihr Simmis aus Polen per Auto abholen lassen mussten.
    War nicht billig das fahren ohne Fahrerlaubnis. ;)
    Aber immer wieder schön, wie manche sich aufspielen, ohne nur ansatzweise Schimmer von der Materie zu haben.


    Nochmals zur Erinnerung, wer mit der Simson samt 60km/h Zulassung ins Ausland fahren will, benötigt mindestens die Führerscheinklasse A1.
    M oder diese AM ist nicht ausreichend und wäre fahren ohne Fahrerlaubnis. Nicht alle Länder sind so günstig, wie Deutschland, was sowas angeht. Zumal niemand wohl die Lust hat sein Fahrzeug von jemand anderem aus Deutschland dort abholen zu lassen. ;)

    Hallo, ich würde gerne das alte Thema wieder mal aufgreifen!!!
    Ich habe eins S51 Enduro leider ohne Typenschild und würde gerne das Baujahr bestimmen!
    Aber irgendwie komme ich mit Rahmennummer (siehe Bild) nicht klar!
    Vielleicht hat jemand eine Idee!
    Danke und viele Grüße


    Da kannst du nichts finden.
    Da es die S51 nicht mit 7 an erster Stelle gab und somit bekommst du für diese Fantasyrahmennummer auch keine Papiere.
    Deine Rahmennummer sitzt auch zu weit oben. ;)

    Falsch, habe mittlerweile aus mehreren Ländern die Info das die 60km/h Regelung der BRD nicht anerkannt wird.
    Das hat nichts mit dem Führerschein zutun sondern ist eine Fahrzeugangelegenheit.
    Oder seit wann hat der Führerschein damit etwas zutun, wie schnell ein Fahrzeug fährt?
    Die 60km/h Regelung des Einigungsvertrages ist nationale Angelegenheit und nur für Deutschland gültig.
    Habe die Info mittlerweile aus mehreren EU Ländern ebenfalls so erhalten, 60km/h Simson = A1 Führerschein um sie dort führen zu dürfen.
    Info von Österreich, Niederlande, Belgien und England, wollten nach England auch schon mal per Fähre und da 3 Leute nicht mit der Simme mit durften (M Führerschein) haben wir es gelassen.


    Also bitte mal kein Nichtwissen hier schreiben, wäre super, wenn man sich erstmal Ahnung zulegt. ;)


    Gibt auch nationale Sonderregelungen, als Beispiel mal Österreich.
    Dort gibt es den Schlüssel 111 zur Klasse B. Heißt dort darf man mit B und 111 auch 125ccm Leichtkrafträder führen.
    Ist allerdings nur dort gültig und die dürfen mit ihrem B und 111 auch nicht mit der 125er nach Deutschland oder andere Länder ohne A1.
    Nur um mal deinen Punkt, nachdem angeblich nationales Recht überall anerkannt werden muss, dem ist nicht so.
    Alle EU Länder können nach eigenem Ermessen auch nationale Eigenheiten einführen, auch beim Führerschein.
    Hier gehts aber um die 60km/h Regelung eines Fahrzeugtypes, der ebenfalls national beschränkt ist und nur hier Gültigkeit hat.