Beiträge von ckich

    Das die FIN nachträglich eingeschlagen wurde sieht man.
    Man bekommt die Abstände usw. nicht so gleichmäßig hin, Schrifttyp der Schlagzahlen ist auch noch so Faktor.
    Großes Theater geht los wenn das ein auffällt und man hat kein Nachweis, das die FIN legal übertragen wurde.


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    Ich würde es genauso machen, dazu allerdings noch Papiere vom KBA beantragen. Warum sollten von einer amtlichen Behörde ausgestellte Dokumente angezweifelt werden?


    Warum sollte man originale KTA Papiere anzweifeln ?
    Echte Papiere nützen nichts wenn angezweifelt wird das der Rahmen nicht legal zu dieser FIN gekommen ist ?
    Stellt euch vor den Rahmen hat sich jemand von Schrott geholt, hat legal die FIN auf ein Ersatzrahmen übertragen lassen. Jetzt hat Locke Papiere gefunden und Schlägt die FIN in ein neuen Rahmen, dann gibt es zwei Mopeds mit der selben FIN und echten Papieren.
    Jetzt wird eins der Mopeds zb. als gestohlen gemeldet, und der andere kommt mit der gleichen FIN, die zur Fahndung steht in ein Kontrolle ..........

    Da kann ich DUO78 nur zustimmen, so eine Masseleitung vom Motor zum Rahmen kann nicht schaden.
    Kabel vom Geber zum Steuerteil durch prüfen.
    Geber mal durchmessen "alten" Gebern 30 Ohm, bei "neuen" Gebern 15 Ohm
    Aber Achtung auch wenn die Widerstand passt kann der Geber eine Macke haben.
    Der Geber ist meist fällen die Ursache für Zündungsausfall.
    Die Geber gibt es mit Grundplatte ohne Spulen, ich empfehle den schwarzen Geber
    Kabelbaum von der Grundplatte auch gleich neu machen.


    Genau das habe ich auch versucht über zu bringen.

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    Also die 25W vorher ging auch kurz, zwar extrem hell, bis sie durchgebrannt ist. Deshalb schließe ich ne falsche Verkabelung aus,

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    P.S. Eben getestet, in beiden Schalterpositionen glimmt jeweils ein Glühfaden


    Sehe ich auch so.
    Deswegen vermute ich Kontaktproblem, mit der Masse.
    Eventuell hat die Bilux selber ein Problem oder hast ganz und gar eine 12V erwischt.

    Das mag ja so sein wenn die Blinker abgebaut sind, die Betriebserlaubnis wirklich nicht erlischt, ich kann mir aber gut vorstellen das es bei den richtigen von der Rennleitung ein Mängelzettel gibt da es eine Technische Veränderung ist.
    Nach dem §19 mit den da das KBA das begründet "da von der dieser Maßnahme keine Gefährdung Dritter ausgeht" wäre das ja ein Freibrief für viele Basteleien /Umbauten.
    Da kann man ja zb. irgend ein Lenker anbauen und braucht den nicht abnehmen zu lassen andere Räder usw..
    Das in Deutschland wo es für jeden Pups ein Gesetzliche Regelung gibt.....?
    Ist doch bekannt das technische Änderungen im allgemeinen abgenommen werden müssen.
    Nix für ungut aber auf das schreiben vom KBA würde ich mich nicht verlassen.


    Ich verstehe nicht was einige für Problem mit Blinkern haben, gibt die Möglichkeit andere zugelassene zu verbauen wenn halt die originalen nicht gefallen.
    Abgesehen bei Krafträdern interessierst solche Beweggründe

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    Näh, gefällt mir persönlich nicht. Die Dinger müssen ab. Nebenbei fahre ich auch öfters im Gelände, mit Blinkern ist das scheiße, sieht auch nicht geil aus und die nächste Großstadt ist hier weit weg.


    keinen, da müssen welche in jeden fall dran sein und das finde ich auch gut so.

    Hm, da bekommt man den Eindruck die sind sich selber nicht sicher.
    Die Betriebserlaubnis erlischt nicht, aber man soll es zu Sicherheit die Änderung abnehmen lassen. :dash:


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    Allerdings muss ich als N Fahrer sagen, das ich mir gerade bei Dunkelheit manchmal Blinker wünschen würde...


    Kann ich mir gut vorstellen, Arme als Fahrrichtungsanzeiger leuchten nun mal nicht.
    Was steht da im §19 Absatz 2 "2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.... :kopfkratz:

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    Blinker sind mit aufgrund der beiden Paragraphen nicht nötig


    Beide Paragraphen ?
    Kommt darauf an wie und in welchen Zusammenhang du angefragt hast.
    Das sind zwei Parr Schuhe, was erfüllt werden muss um eine Betriebserlaubnis erteilt zu bekommen und mit welcher mehr Ausstattung eine erteilt wurde.


    Richtig ist das bei Kleinkrafträdern keine notwendig sind um einer Betriebserlaubnis zu bekommen.
    Wäre das nicht so würde eine zb. S51N überhaupt keine Betriebserlaubnis bekommen weil sie nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspräche.


    Ist ein Kleinkraftrad nun mit Blinker die Betriebserlaubnis erteilt wurden, müssen die auch dran sein und funktionieren. Fehlen die Blinker entspricht das Kleinkraftrad nicht der erteilten Betriebserlaubnis.


    Umsonst hat nicht jedes Fahrzeug eine eigene Betriebserlaubnis und muss diese mitführen.
    Die Nummern auf der Betriebserlaubnis zb. 1477-4 sagt das es um eine S51B2-4 handelt, sowie auch das diese Blinker hat. Eine mit BE-Nummer 1477-2 ist eine S51B1-3 usw.