Ja, ich hätte die Bermerkung, dass keine HU notwendig ist, gern in der Zulassung vermerkt gehabt - schon um evt. Diskussionen mit der Rennleitung abzukürzen. Das die Bemerkung fehlt, ist kein Beinbruch, in der Zulassung ist im Feld HU bis 0000 eingetragen. Die HU - Pflicht ergibt aus dem Fahrzeugtyp - also unverändert Kleinkraftrad, nicht HU-pflichtig. Ich berichte nach der ersten Polizeikontrolle, wie es bei mir abgelaufen ist. Vielleicht kann ja jemand, der auch keine derartige Bemerkung in der Zulassung hat, schon von Kontrollen berichten?
Beiträge von Lesi1982
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Hallo,
hier meine heutigen Erfahrungen zur freiwilligen Zulassung einer S 51 in Erfurt: Es ist machbar. Ich hatte mich vorab per E-Mail erkundigt, was alles benötigt wird und hatte alle Papiere dabei (ABE, Versicherungskennzeichen, verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen, Versicherungsbstätigung für die Zulassung, Bestätigung Wunschkennzeichen). Das Moped musste unbedingt zur Rahmennummer-Identprüfung mitgebracht werden (ist ja gerade optimales Wetter für sowas...).
Das Versicherungskennzeichen und der Versicherungsschein für das Versicherungskennzeichen (obwohl noch bis 28.02.17 gültig) wurden einbehalten. Das ist - glaube ich - noch nirgendwo gemacht wurden. Ich hätte das Kennzeichen gern für meine Sammlung behalten. Auf der ABE wurde das neue Kennzeichen handschriftlich vermerkt. Ein Fahrzeugbrief (Zulassung Teil II) wurde nicht ausgestellt. Um die Daten in den PC zu bekommen, war es sehr hilfreich, dass hier im Forum einige Kennzeichen bekannt sind. Die Bemerkung, dass keine HU erforderlich ist, wurde nicht in die Zulassung eingetragen. Bin gespannt, ob und wieviele Kontrollen folgen und wie diese verlaufen. Versicherung habe ich jetzt bei der HUK, kostet 18€ im Jahr. Die Zulasung mit Wunschkennzeichen hat knappe 70 €gekostet.Grüße!
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Hallo,
ich finde das Thema "großes Kennzeichen" sehr interessant, erzeugt so ein habenwill-Gefühl...
Für mich ergeben sich da aber noch ein paar Fragen:
Ist es mit dem "großes Kennzeichen" dann auch möglich, auf Saisonkennzeichen anzumelden? Mit Versicherungskennzeichen läuft es ja so: man will ab März (Winter vorbei) fahren und holt sich das Versicherungskennzeichen. Ende Oktober wird es Winter und die Simson macht Winterschlaf. Das Versicherungskennzeichen läuft (unnütz) bis Februar, man kann nicht bis Ende Oktober versichern. Mit Saisonkennzeichen hätte man da Sparpotential.Da das Thema HUK angesprochen wurde: Die HUK bietet ab drei Verischerungsverträge eine Art Sammelrabatt (prozentualer Nachlass auf alle Verträge). Wenn man dort also eine PKW - Haftpflicht und eine Privathaftpflichtversicherung hat (ab einem bestimmten Grad an Trotteligkeit ratsam
) , müsste die Regelung greifen. Kann gut sein, dass andere Versicherungen das auch machen.
Zum Thema HU: es muss doch irgendwo in einem Gesetz geregelt, welche Fahrezeuge HU benötigen. Da sich beim "großen Kennzeichen" die Fahrzeugart nicht ändert, muss man doch auch aus dem Gesetz ableiten können, dass man die HU nicht benötigt. Richtig? Dann könnte man auf Schreiben oder E-Mails irgendwelcher Landesbehörden verzichten und sich darauf berufen.
Grüße!