Beiträge von blaumeise
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Alle Scheinwerfereinsätze und auch alle Lampen müssen bestimmte Anforderungen an die Geometrie erfüllen. Einige Paarungen würden ja sonst zu starken Blendungen des Gegenverkehrs führen. Und das darf ja auf keinen Fall sein. Das würde die Zulasaung ja auch insgesamt überflüssig machen.
Das es sehr wohl Streuungen innerhalb des erlaubten Lichtkegels gibt, ist dabei klar, bei tests gibt es da ja auch grosse Unterschiede.Und das sich Lampenhersteller/Händler nicht immer um sowas kümmern, ist klar. Da gibt es ja genug Schrott (siehe H4 Leds...)
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In dem Flyer ist ein Punkt am Anfang und Ende des Textes, keine 1.
Also "nur" 25 Jahre
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Zylinderkopf vorsichtig festschrauben...wenn du ein Chaoskandidat bist, besorg dir nen Drehmomentschlüssel, dann kann da kaum etwas abreissen oder überdrehen.
Bin auch so einer und seit ich mit Drehmomentschlüssel schraube, habe ich ein viel besseres Gefühl. -
Bei dem zugelassenen Scheinwerfereinsatz müssen alle Lampen funktionieren und einige Mindestandorderungen erfüllen - soweit die Lampe zugelassen ist.
Natürlich sind nicht alle Lampen gleich. Aber die Anfoederungen ans Streulicht und position des Glühfadens müssen sie wohl erfüllen.Das gleiche gilt für die Reflektoren, sonst wären ja immer nur bestmmte Paarungen zugelassen.
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Osram Nightbreaker.
Tolles Licht, leider etwas teuer. Suchen im Internet lohnt, da gibt es riesen Unterschiede!
Ist seit 3500 km drin. -
Sauschnell, preiswert, flexibel.
Das Moped brummt endlich wieder, jetzt kann ich alle Geräusche hören, die das Fahrwerk macht, nicht mehr nur das Rasseln, Klappern und Pfeifen vom Motor

Und zu allem Überfluss (Achtung Wortspiel!) ist der Motor auch dicht.
Danke.
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stvzo:
§ 33 Schleppen von Fahrzeugen
Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden.und daraus folgend:
§ 69a Ordnungswidrigkeiten
(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug oder ein Kraftfahrzeug mit Anhänger (Fahrzeugkombination) unter Verstoß gegen eine der folgenden Vorschriften in Betrieb nimmt:
...
3. ... des § 33 über das Schleppen von Fahrzeugen...
...
bei ... steht noch mehr, ist aber für uns unwichtig.Fand das jetzt auch mal interessant, hatte das auch so gelernt, aber Belege sind ja immer gut

Edith sagt: zur Begriffsbestimmung ist Wikipedia hilfreich: https://de.wikipedia.org/wiki/Abschleppen
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Ich denke das, wie hier schon diskutiert wurde, er sein eingesetztes Geld plus Arbeit raushaben will.
Oder er hat sie für sich selber aufgebaut, ist damit losgefahren und hat nach ca. 140km festgestellt, dass er keine Simson fahren mag

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Mal was schickes (für den der es hat!): https://www.ebay-kleinanzeigen…auriert/661683996-305-152
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Moin,
Kein Tacho, keine Fußrastenhalterungen. Das ist ein möglicher Re-Import. Sind KBA Papiere dabei?Ansonsten, was ich (und ich bin nicht so erfahren wie manche hier), sofort sehe, musst Du folgendes Machen, damit sie vernünftig wird:
Tacho, Tachoantrieb, Tachowelle
Schutzbleche sind beide gekürzt
Gepäckträger fehlt die Hälfte
Zylinder hat eine Reparaturmutter am Krümmeranschluß, sollte also neu.
Seitendeckel- und Lenkradschloss fehlen
Telegabel Faltenbälge fehlen, und sieht fertig aus. Evtl. regenieren oder neu.
Motor regenierenDa sind schnell ein paar hundert Euro fällig. Und wenn Du es nicht selber machen kannst, noch mehr.
Wenn dann noch versteckte Schäden am Rahmen sind...Schau Dir das Ding sehr gut an. Die letzteren Sachen kann man mit Geld klären. Wenn das ein Re-Import ist, darf sie aber keine 60 fahren, das kriegst Du so einfach nicht weg, da braucht's dann einen neuen Rahmen. -
Fang beim billiigsten an...Kerze+Kerzenstecker haste ja achon.
Der Kondensator ist in letzter Zeit auch eine beliebte Fehlerquelle.