Frag mal Sahib, der hat welche soweit ich weiß..
Beiträge von Elion
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Hey,
kannst du mir mal Bilder vom kaputten Scheibenwischermotor zukommen lassen (oder hier hochladen)
Kann mir da nicht so recht vorstellen, was da kaputt geht... -
Vom Grundblech her sind sie auch gleich, lediglich die Halterungen sind anders...
Ist aber auch nicht umbaubar, da genietet -
Anzeige gegen Unbekannt?
Evtl. 'nen Zettel in die Tennishalle ob noch jemand was gesehen hat?
Blöde Sache das...
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Ach du.....
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Dann machen wir aber 'nen "flotten Dreier", komme aus Bad Pyrmont und würde mit meinem Duo dazu stoßen.
Liegt ja alles auf einer Strecke
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Sicher, dass du die Moser-Schaltpläne benutzen darfst?
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Den Job gibt es doch so gar nicht mehr, oder?
Heißt das nicht jetzt Mechaniker für Land- und Baumaschinen1. Ausbildungsjahr: € 394
2. Ausbildungsjahr: € 444
3. Ausbildungsjahr: € 535
4. Ausbildungsjahr: € 586
Das hab ich gefunden, Quelle:
http://infobub.arbeitsagentur.…id=resultShort&status=A05 -
Jap, die 36/1 fahr ich auf allen meinen Simmen... sehen nicht zu modern aus und sind auch gut zu fahren.
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Bei den Positionsleuchten-Blinkern wende dich mal an Schwalbenfahrer hier aus dem Forum, der hat die in seinem Duo eingebaut (welche weiß ich jetzt nicht, sagt er dir aber bestimmt gern)
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Lasst doch mal die armen DDR-Zulassungen aus dem Spiel... die verraten uns doch eh alle was anderes... natürlich je nach Baujahr...
Die in den letzten Jahren hergestellten Duo 4/1 waren demnach sogar schon als Kraftrad zugelassen... auch die Bezeichnung "Krause Duo" ist nicht ganz richtig, da nur bis zum Duo Typ 4 Krause als Hersteller galt und es selbst da schon einige Brandis Duo 4 gab.
Naja, aber das gehört ja nicht zum Thema... ich bleibe beim Namen Simson Duo...
Zu der Führerscheinfrage kann ich nicht viel beisteuern, da ich von sowas keine Ahnung habe und mich da jetzt auch nicht reinlesen will... hab inzwischen schon so viel darüber gelesen und habe bisher noch keinen wasserfesten Beweis gesehen...
Auf der einen Seite glaube ich Sahib schon (hat ja ein wenig Ahnung von sowas
), aber riskieren würde ich es trotzdem nicht, weil 1. könnte ich das bei einer Kontrolle keinem Polizisten erklären und 2. hab ich auch schon mehrere durchaus logische Gegenargumentationen gelesen.Eine wirkliche Lösung können uns sowieso nur irgendwelche Richter bzw. Gerichte liefern, denn wenn selbst das KBA keine Stellungnahme zur Führerscheinfrage abgibt, dann muss da ja irgendwas dran sein am Thema

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Hm... komische Sache... bin bei meiner Aussage vom Vergaser meiner Schwalbe ausgegangen, bei der kann ich das Teil nämlich wirklich komplett frei drehen.
Hab dann aber auch nochmal an meinem Duo geguckt und da kann ich das auch nicht drehen... jedoch ist es bei mir schon "nach vorne" gedreht...
Also evtl. gibt es da doch einen bauart-bedingten Unterschied zwischen Schwalbe- und Duo-Vergasern?