Beiträge von michi123

    bei eins müssen wir uns einig sein, man kann vieles ändern aber vieles ist auch nicht genau beschrieben! ab wann ein BE erlischt weiss keiner so genau bei typenänderungen! darum leben und leben lassen! sollte man was erklären müssen, so muss man sich halt mühe geben wenn es nicht mehr halb wegs original aussieht :)

    naja... dzm gibt es für die s50 nicht darum ein Minus aber ein motor m541..dieser wiederum dzm fahren darf! die haben das beschrieben was geht und was nicht aber nicht was geht, wenn man das geänderte bauteil nun besitzt und fährt!

    auch so geil...s50b1 rahmen mit m541 fahren aber kein drehzahlmesser...logisch...weil wenn man kein motor hat..kann man kein dzm dran bauen :D


    die frage lautet...S50b1 mechanischer dzm? nein :D


    soziusfussrasten s50b1? nein :D S50b ja :D


    s70 e2 darf am wenigsten rumbasteln :D

    mein fehler..sry..überlesen...aber umbauten an N rahmen is nicht das demontieren! es ist nur gestattet bzw in der ABE so geregelt, das sie welche besitzen dürfen! um das abbauen geht es hier ja weil der § 19 StVZO besagt man brauch keine...ist die frag ob ABE erlischt wenn man sie demontiert! nirgends festgeschrieben! genauso so wenig ob die ABE erlischt bei WARNBLINKER funktion. sicherlich dient es der sicherheit...aber niemand sagt man KANN oder man DARF das!

    kenn ich auch von der vape her...mit tagfahrlicht-schaltplan


    danke ando wegen den umbauten...speicher ich mir gleich ;)


    das andere sind wiederum die blinker was ich erklärt haben möchte..kann man umbauten zwischen verschiedenen modellen gleichsetzen mit entfernen?


    blinker is logisch nicht an der N kompatibel weder anders rum! aber von der B die blinker zu demontieren und § 19 StVZO zu bringen gleichzusetzen mit umbauten?


    ps: Für die Simsons ist die Nachrüstung nicht verpflichtend, aber zulässig und muss dann gewisse Rahmenbedingungen erfüllen (siehe Dazu § 53a StVZO)


    das ist in meinen augen quatsch weil eine simson kein Pkw in dem sinne ist.
    (2) In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden: hier sind sie nicht aufgeführt!

    wenn du mit dem auto nicht blinkst erlischt da deine BE?


    man könnte noch kleinischer sein...und sagen... das motoren aus dem S50 Rahmen quasi also s50 motoren nicht an der S51 hängen dürfen! begründung...man weiss nicht ob die ABE erlischt, weil es nicht genügend geklärt ist und bei sicherheitsrelevanz nur § 19 StVZO greift...wenn keine gefährdung...dann ok!


    jetzt erklärt mir..wieso darf man einen motor umhängen? vll is der rahmen nich dafür ausgelegt...und auch wenn alles passt..man hat das moped/kick verändert und erlischt da die BE?


    sämtliche begründungen berufen sich ja auf die veränderung der BE dessen folge das erlöschen ist!

    du sagst es so schön selber...,,wie schon beschrieben ist es als nachrüstung zulassungsfrei,,


    nochmal zum thema...du darfst keine blinker abbauen weil es keine zulassung bedarf aber die abe erlischt einfach so, man darf aber zeitgleich weil man keine zulassung brauch, die blinkerfunktion vollständig ändern weil zulassungsfrei?


    also bei dem einen zählt auf einmal die zulassungsfreiheit und bei dem anderen wiederum erlicht sofort die BE bei änderung! aha


    das eine wird begründet, mit der sicherheitsrelevanz und die erhöhung von NICHT geprüften oder sachmässigen verkabeln einer zulassungsfreien anlage..dessen dienst komplett die anlage ausfallen lassen könnte..da ja niemand den unterschied erkennt was zb hält oder was nur china müll ist (zwecks relais oder billigkabel) und und niemand das ZWEIFELSFREI einfach mal so prüfen könnte!


    das andere wiederum ist die demontage der blinker, die ein sofortiges BE erlischen zur folge hat :D


    in welchen verhältniss diskutieren wir hier???...blinker sind die ganze zeit angeblich sicherheitsrelevant aber dessen funktion darf man ohne weiteres ändern :D bau doch gleich strobo ein! is auch zulassungsfrei...wieso? weils noch kein idiot gemacht hat!


    man man man....baut doch noch nen xeon scheinwerfer mit rein...ob ihr die gesetze verletzt, is doch egal...es scheint heller...und ihr habt mehr sicherheit! :D :D
    längere federbeine...somit mehr bewegungsfreiheit..alles unter dem motto sicherheit...mir fällt da noch soviel ein mit was ihr eure schandtaten rechtfertigen könnt :D


    man argumentiert hier...das eine warnblinkerfunktion bei Kleinkrafträder erlaubt is durch die STVZO.
    man argumentiert hier...das kleinkrafträder keine blinker brauchen laut STVZO.
    man argumentiert hier...das aber die ABE erlischt wenn man Blinker abbaut die nicht vorgesehen sind in der STVZO weil die in der ABE des Mokicks wahrlich daseinzigste war wieso sie zugelassen wurde.


    man argumentiert hier...das man aber Blinker so modifizieren kann, was nicht bestandteil der ABE ist,aber diese nicht erlicht,durch die STZVO..weil die sicherheit nicht beeinträchtigt wird.


    Zeitgleich sagt die STVZO : Ein Erlöschen der BE ist nach § 19 StVZO nicht gegeben, da man die Gefährdung nicht begrüden kann wenn man ohne Blinker mit einen Kleinkraftrad bis 1992 rumfährt! Da wiederum erlischt aber aus unerklärlichen Gründen die ABE weil man Blinker nicht abbauen darf aber diese nicht geprüften anlagen`dürfen mit der ABE fahren weil zulassungsfrei?


    WOHER WILL MAN WISSEN OB IN DER ABE STEHT DAS MAN WARNBLICKER FAHREN DARF? VLL ERLISCHT DIESE AUCH.. aber hey..die karren sind zulassungsfrei..also auch ohne blinker..wieder sicherheitsrelevant?


    In der ABE ist nicht geklärt ob die simme die BE verliert wenn man die blinker abbaut und da man dann nicht einfach sagen kann, das es sicherheitsrelevant ist oder nicht greift § 19 StVZO. da man das nicht eindeutig klären konnte, da es vergleichsmodelle mit und ohne gab .

    was in der abe bestandteil war zum erlassen dieser, kann man bei Suhl nachfragen ! denke mal das der rest nun für alle verständlich genug war! danke muz


    zum warnblinker...du hast das blinkrelais anderweitig als vorgegeben verwendet und somit an der lichtzeichenanlage manipuliert...BE erloschen nach eurer Anekdote . abgeändert oder abbauen der blinker sind ja mit entzug der BE zuvergleichen ^^ wird ja immer geiler hier

    schreggl....


    du vergleicht wieder ein neues kleinkraftrad mit dem alten! ist wie birnen und äpfel..sinnlos!


    eine simson hatte den komfort einer blinkanlage die aber nicht bestandteil dieser ABE waren!


    Gemäß dem Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik gelten „Kleinkrafträder gemäß den Vorschriften der DDR“


    das wiederum sollte dein Abs schwachsinn und alles was nach 1992 noch von euch kommt..bremsen!
    mein bsp lag nur darin das es eine ausstattungsvaiante gab und die gekennzeichnet wurde...aber kein bestandteil der ABE war, weil es bis dato keine Blinkerpflicht gab und gibt...also ist die ABE unangetastet ob blinker dran sind oder abgebaut!


    und mich nun so hinzustellen enjay is schon bissl lächerlich...weil ihr es nicht besser wisst muss mein nicht falsch sein...und ja ich hatte schon mehrmals auch beim KBA angerufen...stelle 2 fragen zwecks zulassung und betriebserlaubniss und da fangen alle an zu stottern...und gesetzlich so geregelt ist das sie keine benötigen auch wenn welche dran waren dessen aber kein bestandteil der ABE war!


    und wie jeder blinkt oder wie froh er wäre wenn er das hätte oder nicht hat..oder ob sonne scheint noch sonst was, spielt keine rolle...das ist jeden selbst überlassen. genauso wie die farbe oder schuhwahl!

    ok tüv und dekra liegen falsch... und eine cbf, was natürlich nicht als leichtkraftrad zubezeichnen ist, grenzt an der logik die ihr nicht verstehen könnt oder wollt!


    eine blinkerversion damals hat rein garnichts mit der betriebserlaubniss zutun..aber das muss man hier wahrlich allen noch aufmalen! egal..lebt weiter..nur gebt ruhe...ich enthalte mich nun...nützt alles nichts! wenn 200 leute es falsch machen und 1 richtig...wer is dann wohl der trottel bei 200? ihr schafft das schon :D

    sowas wie gleichheit gibt es nicht..auch nicht im strassenverkehr.. und eine zulassung bzw eine zulassung mit betriebserlauniss gleichzusetzen mit nur betriebserlaubniss...sind 2 paar schuhe... eine simson braucht keine zulassung..also fallen da deine PKW paragraphen weg weil keine zulassung besteht. nur eine betriebselaubniss...die ein model vorgibt...aber ebn nicht die blinker als relevant bezeichnet weil leictkrafträder keine brauchen bis dato und diese auch nachträglich abgebaut werden dürfen wenn das alter der maschine es zulässt!