Beiträge von Robin94
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Nö. Nationales Recht. Die haben bestimmt ne Zusatzzahl im Führerschein stehen. Ich meine die dürfen auch nicht damit zu uns.
Bin mir aber nicht ganz sicher.
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Das klingt schonmal gut. Also nen Krümmer selber habe ich jetzt schon aus Edelstahl.
Es fehlt nur noch der Auspuff. Aber nicht nur Serienoptik denn eine Leistungssteigerung muss und will ich nicht haben.
Frohe Weihnachten allerseits. -
Die Bremse ist so rostig das passt so nicht wirklich. Das wäre was für ne Hochglanzschwalbe
Nimm mal Senkschrauben mit Schlitz für das Glas. Das sieht dann besser aus und beim Schlitz bekommst du die wenigstens wieder sauber. DIN 963 wenn es interessiert.
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Könnt ihr auch Stino Auspuffe aus Edelstahl bauen. Einen Edelstahlkrümmer hab ich schon.
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Vergiss das mal gleich wieder. Ich hab damals an Holland, Luxemburg und Belgien Anfragen geschickt. Es kam nur eine Antwort und nur weil ich weitergeleitet wurde.
Bis da mal jemand reagiert, ist nächstes Jahr Weihnachten.
In diesem Sinne dieses Jahr frohe Weihnachten an alle und lasst uns mal damit abfinden, dass es so ist wie es ist. Ist zwar blöd aber nicht zu ändern.
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hier die Antwort vom ADAC.
Ich durfte die Antwort veröffentlichen. Er hat mir genau die gleiche Datei angehängt wie die du die hochgeladen hast.
Veröffentlichung der Email:"Sehr geehrter Herr Meyer,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach § 76 Nr.8, § 6 Abs. 1 der
Fahrerlaubnisverordnung (FeV) dürfen Mopeds der Marke Simson Schwalbe in
Deutschland ausnahmsweise mit einer Fahrerlaubnis der Klasse M geführt
werden, obwohl diese auf eine Höchstgeschwindigkeit
von 45 km/h beschränkt ist und die Schwalbe in der Regel eine
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h aufweist. Die
Fahrerlaubnisverordnung ist ein deutsches Gesetz, das unmittelbar nur in
Deutschland gilt. Im Ausland muss der Fahrer eines Simson-Mopeds
daher im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse A bzw. A1 sein. Aus der
Praxis sind uns keine Länder bekannt, die hier Ausnahmen gewähren und
bei solchen Krafträdern eine Fahrerlaubnis der Klasse M als ausreichend
ansehen.In den meisten europäischen Nachbarländern ist das Ziehen eines
Anhängers hinter Zweirädern gestattet. Ein ausdrückliches und generelles
Verbot für Anhänger hinter Krafträdern besteht jedoch beispielsweise in
Italien und Spanien. Zur ausführlicheren Information
sende ich Ihnen anbei die Mitteilung der Juristischen Zentrale zur
Kraftradbenutzung im Ausland.Gerne können Sie mich in Ihrem Forum zitieren. Auch eine Veröffentlichung geht in Ordnung, solange die Quelle angegeben wird.
Ich wünsche Ihnen ebenfalls eine schöne Weihnachtszeit und alles Gute für das neue Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Königer
Juristische Zentrale - Internationales Recht
ADAC e.V., Hansastraße 19, 80686 München"
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Lustig was heutzutage so passiert. Du kannst ihm mal schreiben ob er eine schriftliche Einladung zur Anhörung haben will wegen seiner Amtsanmaßung.
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Ich weiß nicht. Ich traue dem Material nicht so. Aber wenns bei dir hält und funktioniert, such ich mir auch mal was passendes. Ich will aber irgendwie was hieb und stichfestes. Mein Moped hat eh große Papiere. Ein Blatt mehr oder weniger ist dann auch egal.
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Das ist ja dann schon mies. Aber der hat dir das abgenommen. Das ist was das ich so nicht machen würde. Das sind immerhin 2mm Materialabtragung.
Wenn dann ganz richtig machen.
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ich dachte du hättest die gabelbrücke von der suzi mit eingebaut. aufspindeln und das geht übern Tüv? mit vitamin B?
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und die hat so da reingepasst? Ist die denn besser als die der Simme? Passt auch erstmal die alte Trommel?