Beiträge von Robin94

    :lol: Die Bremse ist so rostig das passt so nicht wirklich. Das wäre was für ne Hochglanzschwalbe :D Nimm mal Senkschrauben mit Schlitz für das Glas. Das sieht dann besser aus und beim Schlitz bekommst du die wenigstens wieder sauber. DIN 963 wenn es interessiert.

    Vergiss das mal gleich wieder. Ich hab damals an Holland, Luxemburg und Belgien Anfragen geschickt. Es kam nur eine Antwort und nur weil ich weitergeleitet wurde.


    Bis da mal jemand reagiert, ist nächstes Jahr Weihnachten.


    In diesem Sinne dieses Jahr frohe Weihnachten an alle und lasst uns mal damit abfinden, dass es so ist wie es ist. Ist zwar blöd aber nicht zu ändern.

    hier die Antwort vom ADAC.


    Ich durfte die Antwort veröffentlichen. Er hat mir genau die gleiche Datei angehängt wie die du die hochgeladen hast.



    Veröffentlichung der Email:



    "Sehr geehrter Herr Meyer,


    vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach § 76 Nr.8, § 6 Abs. 1 der
    Fahrerlaubnisverordnung (FeV) dürfen Mopeds der Marke Simson Schwalbe in
    Deutschland ausnahmsweise mit einer Fahrerlaubnis der Klasse M geführt
    werden, obwohl diese auf eine Höchstgeschwindigkeit
    von 45 km/h beschränkt ist und die Schwalbe in der Regel eine
    bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h aufweist. Die
    Fahrerlaubnisverordnung ist ein deutsches Gesetz, das unmittelbar nur in
    Deutschland gilt. Im Ausland muss der Fahrer eines Simson-Mopeds
    daher im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse A bzw. A1 sein. Aus der
    Praxis sind uns keine Länder bekannt, die hier Ausnahmen gewähren und
    bei solchen Krafträdern eine Fahrerlaubnis der Klasse M als ausreichend
    ansehen.


    In den meisten europäischen Nachbarländern ist das Ziehen eines
    Anhängers hinter Zweirädern gestattet. Ein ausdrückliches und generelles
    Verbot für Anhänger hinter Krafträdern besteht jedoch beispielsweise in
    Italien und Spanien. Zur ausführlicheren Information
    sende ich Ihnen anbei die Mitteilung der Juristischen Zentrale zur
    Kraftradbenutzung im Ausland.


    Gerne können Sie mich in Ihrem Forum zitieren. Auch eine Veröffentlichung geht in Ordnung, solange die Quelle angegeben wird.


    Ich wünsche Ihnen ebenfalls eine schöne Weihnachtszeit und alles Gute für das neue Jahr.


    Mit freundlichen Grüßen


    Stefan Königer


    Juristische Zentrale - Internationales Recht


    ADAC e.V., Hansastraße 19, 80686 München"

    Ich weiß nicht. Ich traue dem Material nicht so. Aber wenns bei dir hält und funktioniert, such ich mir auch mal was passendes. Ich will aber irgendwie was hieb und stichfestes. Mein Moped hat eh große Papiere. Ein Blatt mehr oder weniger ist dann auch egal.