Solltest mal lesen was im Gesetzt steht und auch sollte dir klar sein, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Ob und wie du bestraft wirst, im konkreten Fall, liegt schlussendlich am Richter.
"also hat der Verkäufer die A...karte!"
Der Punkt ist, das es dann bewiesen werden muss das zb. mit selbst eingekoppelter FIN auch von ihm gekauft hast.
Wenn's im Kaufvertrag, der ja mit Datum und auch seiner Unterschrift versehen ist, drinsteht, ist die Sache doch wohl klar.
Ich will hier niemanden zu illegalen Handeln bestärken,
jeder so wie er meint!