Beiträge von Locke

    Ob es Sinn macht, war nicht die Frage. Könnte man zB. beim s51 Rahmen ein Aufklebertypenschild unter den Tank am Rahmen klatschen, so das es dort noch lesbar angebracht ist, ohne den Tank abzubauen, oder beim MKH- Anhänger das einfach an die Rückwand klatschen?

    Das man eins haben muss ist klar, auch das man das selbst anfertigen (lassen) kann. Muss es jedoch dort angebracht werden, wo es ursprünglich sein sollte? Wenn ja, gibt es da eine Rechtssprechung für?

    Ich habe auch nur eine Dose an der Vape. Allerdings hab ich am Hänger nur LED verbaut, je 2 Blinker, Rück und Bremslicht und es einfach durchgeschleift. Bei mir ist also die Beleuchtung am Möp UND am Hänger an, dazu noch ein H4 Scheinwerfer. Das packt die Vape nicht ganz, wenn Blinker, Licht und Bremslicht gleichzeitig leuchten. Da dies aber der seltenere Fall ist, wird die Batterie wieder geladen, wenn "nur" Licht an ist.
    Im Stadtverkehr, könnte sich bei einer längeren Fahrt und andauernder "Christbaumbeleuchtung" die Batterie mit der Zeit entladen, dann glimmt es nur noch. Zumal die Motordrehzahl dann ja auch nicht dauernd über 4000 u/min liegt, um die volle Leistung der Lima zu bekommen.

    Lässt du H4 weg und am Hänger nur durchgeschleifte LED, sollte es auch bei ausgiebigen Stadtverkehr keine Probleme geben.

    Locke sehr gut erklärt! :thumbup:


    Was die uneingeschräkte sichtbarkeit der Blinker angeht, vielleicht sollen die hintern Blnker, vom Halter her so weit verlängert werden, das sie seitlich immer zu sehen sind, ich denke da an 100cm abstand Blinker <-> Blinker :P

    Bei 110cm ist aber schluß, sonst isset keen möp mehr :biglaugh:

    Pflicht sind sie nicht, sonst wäre eine s51n zulassung (kta nr. 1477-1) zB nicht möglich. ABER jeder Typ hat eine spezielle Zulassung erhalten, so auch zB. die s51b1-4 (kta nr. 1477-3). Die s51b wurde mit Blinkern zugelassen und aus diesem Grund muß diese auch Blinker haben. Das steht zwar weder in den DDR-papieren, noch in dem vom KBA, aber auf diesen Zetteln steht ja auch so gut wie nichts ws die Kriterien für die Vergabe der Zulassung sind.
    Ob man die Ordnerweise pro Typ irgendwie bekommen kann, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Du könntest versuchen aufgrund der Papiere für die N-Version die Blinker austragen zu lassen. Ob da der TÜV mitspielt, bei einem gerade im heutigen Verkehr relevanten Bauteil, wage ich zu bezweifeln.

    Zwecks Hänger "uneingeschränkt" sichtbare Blinker sind lenkerendblinker, wie bei der Schwalbe, mit den Rückblinkern der zb S51 serie ist dass nicht gegeben, gab dann ja auch nicht für umsonst den mkh MIT blinkern.

    Mir ist nur ein einziger Fall bekannt, wo jemand die Blinker ausgetragen bekommen hat. Das betraf eine Vespa, wo es wie bei Simson von einem modell je ein Typ mit und ohne Blinker gab.

    Du kannst das Shwimmernaelventil auch mal auseinander nehmen, den stift an der Spitze in ein Bohrfutter einpspannen und dann mit Ventilschleifpaste oder ähnlichem im Sitz mal nen bissel drehen lassen. Hat mir auch schon bei einem hakligen Ventil geholfen. Nachedem ich das vierte oder fünfte Nachbau mit den gleichen Symptomen hatte.