Danke für die Aufklärung ![]()
Beiträge von ando
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Nein, Tagfahrlicht ist nur vorn. Beim Auto z.B. sind die Rücklichter nie an wenn das Tagfahrlicht aktiv ist.
Nein, das Stimmt nicht. Wobei man Auto und Motorrad klar trennen muss. In § 49a StVZO steht dazu etwas, das aber später.
Für Krafträder (eigtl. der Kategorie L3) steht in der ECE R53 unter Punkt 6.13.7.1:
Die Tagfahrleuchte muss sich automatisch ausschalten wenn die Schweinwerfer eingeschaltet werden; dies gilt nicht, wenn mit den Scheinwerfern kurze Warnsignale abgegeben werden.
Beim Einschalten der Tagfahrleuchte(n) muss die Schlussleuchte ebenfalls eingeschaltet werden. Die Begrenzungsleuchte(n) und die Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen können einzeln oder gemeinsam einschaltbar sein, wenn die Tagfahrleuchte(n) eingeschaltet ist (sind)Außerdem gehört Abblendlicht und Schlusslicht nicht wegen der Definition "Abblendlicht=Frontlicht + Schlusslicht" eingeschaltet. Auch dafür gibt es eindeutiges Recht.
In § 17 StVO Abs. 2a steht:Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.
Womit schon einmal die Pflicht von Licht auch am Tage am Kraftrad geklärt ist. Hinzu kommt der oben Bereits erwähnte § 49a StVZO mit dem Abs. 5
Alles anzeigenAlle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Beleuchtungseinrichtung für amtliche Kennzeichen oder transparente amtliche Kennzeichen einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
Parkleuchten,
Fahrtrichtungsanzeiger,
die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),
Arbeitsscheinwerfer an
- land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen,
- land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen sowie
- Kraftfahrzeugen der Militärpolizei, der Polizei des Bundes und der Länder, des Bundeskriminalamtes und des Zollfahndungsdienstes,
Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Damit ist dann auch die Frage nach dem Schlusslicht geklärt.
Jetzt wird aber dem findigen Leser auffallen, dass in Punkt 5 steht, dass bei eingeschalteten Tagfahrlicht nicht das Schlusslicht eingeschaltet sein muss. Das trift für Kraftfahrzeuge zu. Allerdings gilt für Krafträder wieder die eingangs erwähnte ECE R53 .
Gruß
Andreas
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Soweit ich mich erinnere ist das Problem, das die Nachbauten alle außen (also wo der Schalthebel aufgesteckt wird) verschweißt sind, während die Alten auf der anderen Seite verschweißt waren.
Wenn du nen Metaller kennst würde ich versuchen mir nen entsprechend großen Kegelsenker zu besorgen und das Loch für die Welle im Deckel zu so tief zu senken, dass man mit einer Dichtung auskommt (so hab ich es gemacht). Meine Erfahrung hat mich gelehrt , dass es nicht Plug-and Play passt.
Gruß
Andreas -
Naja... wann und wo ist denn bitte der nächste Teilemarkt?
Und selbst dann lohnt es sich nicht nur für ein Teil dahin zu gurken (ich weiß bei einem Teil wird es meist nicht bleiben
)
Also in einem der einschlägigen Shops kaufen und glücklich sein
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Kauf bloß keinen Nachbau
Die reißen sehr schnell an der Schweißnaht vom Übergang Schaltwelle zum Schalthebel
wo gibt es denn die originalen?

Hab an dem Motor im Keller das gleiche Problem.
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Also wenn unterm Bing eine Pfütze ist, dann stimmt schon mal etwas nicht.
Benutzt du einen von diesen durchsichtigen Kunststoff Benzinschläuchen? Die werden gerne hart und undicht. Da läuft dann der Sprit raus.
Ansonsten mal den Schwimmer und das Nadelventil kontrollieren .Dass es ein wenig heraus sifft wirst du denke ich nicht verhindern können. Schließlich ist das nicht nur Öl sondern auch Ruß und Kondenswasser mit alle möglichen anderen Stoffen.
Trotzdem wäre eine Antwort auf die Frage, welches Öl du fährst, interessant.
Ein zu "gutes" Öl kann diesen Siff nämlich noch verstärken, da es in unseren kleinen Motoren nicht (vollständig) verbrannt wird.Gruß
Andreas -
Ich finde die Zündkerze sieht gut aus.
Was für ein Öl fährst du?
Gruß
AndreasEdit:
Gehört die Nadel nicht in die oberste Kerbe?
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http://mutschy.de/downloads/umbauten.pdf
Hier steht dass die vierleuchten Blinkanlage nen zulässiger Umbau ist
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Das ist nen typisches Problem der Vape Polräder, wenn mit einem Halteband gearbeitet wird, ein wenig mehr Kraft ausgeübt wird und das Halteband nicht richtig gesetzt ist.
Wenn bei der Vape ein normales Halteband genutzt wird sollte man immer ganz außen ansetzen.
Gruß
Andreas -
Zitat von »vollhorst96«
Wieso kriegen die das heute nicht mal mehr hin, Baujahr draufzuschreiben und wieso steht 2007 Zeug wie Tankinhalt, Akku, Bremsverzögerung und Lichtmaschine drauf
Das Baujahr steht auch heute noch drauf. Musst nur genau guckenNein es steht bei "B Baujahr des Fahrzeugs": s. Fabrikschild
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das heißt wenn ich ohne ausnahmeregelung mit ablendlicht fahre müssen die rücklichter auch an sein und wenn ich ein extra tagfahrlicht habe, können die aus bleiben?
auch bei Tagfahrlicht muss das Rücklicht mit an sein
