Kann auch nur immer raten, vor Ort am besten nix zugeben, beim zusenden des Stellungnahmebogens Aussage verweigern. Selbst Beschlagnahmen wie angedroht geht nicht nur weil die gerade so drauf sind, vor Ort mitteilen und schriftlich bestätigen lassen das Du damit nicht einverstanden bist. Bei Dir hat der Trick vorerst geklappt, haben wenig Stress/Arbeit mit Dir und ein Zugeständniss. Wobei selbst das für'n Arsch ist, wir reden hier von einem DDR-Fahrzeug, nix elektronische Drossel oder ähnliches. Hier zählt noch die Seriensreuung und Verarbeitungsqualität. Die 50'er Simson wurde nicht so konstruiert das sie max.60 fährt, sondern unter normalen Bedingungen mind.60Km/h !! Somit ist auch mehr zulässig, soweit technisch im originalen Rahmen. Somit würde ich das Schreiben abwarten und beim Anwalt beraten lassen. 1.Beratungsstunde ist bei vielen gratis, hast Du/deine Eltern nicht genug Kohle, kann man auch Rechtskostenbeihilfe beim zuständigen Gericht beantragen. Wird festgestellt das du Einkommensmäßig unter einer bestimmten Grenze liegst, werden sämtliche Anwalt's- und Gerichtskosten von der Staatskasse übernommen.
Viel Glück !