Beiträge von TheKingLouis

    Boah ich könnt kotzen.
    Heute nen Polo 6N2 auffer Bühne gehabt. Nich das der 1.4 16V schon undankbar genug ist, neeeein. Eigentlich wollte wir ja NUR die Kupplung machen. Also Räder beide Seiten runter, öhhhh ja Zentralmutter rechts gelöst, Radbolzen raus und dann? Nüscht! Das Radlager hatte so Spiel das es heiß geworden ist und dann ne Beziehung mit der Alufelge eingegangen ist :panic: . Aber noch nicht genug: Rechts greift Chef an die Feder schwupps hat er nen Stück in der Hand, die Buchsen vom Achsschenkel waren auch schon angerissen. Stoßdämpfer hinten rechts leckte auch schon.-.-
    Bremse hinten sollte ANGEBLICH wegen Garantiefall gemacht worden sein. Tja, die Beläge und Scheiben waren schon unter Verschleißgrenze. Kann alles passieren sag ich, Wartungsstau, passiert. Nagut das mit der Bremse war eindeutig Beschiss was soll man machen. :monster:
    Dann sagt Chef ja schau mal was Sie in den letzten 2 Jahren da reingesteckt hat. Da standen knappe 700 € für Reperaturen an der Kühlung? Kein neuer Kühler, kein neue Schläuche..... 117 € für nen rechten Ausssenspiegel...nichtmal in Wagenfarbe lackiert....wahrscheinlich vom Schrott oder so. die liste der unstimmigkeiten ist lang, die haben se ordentlich übern Tisch gezogen.


    Aber nur mal schnell die Kupplung machen. :lookaround:


    Dass das nicht funktioniert, sollte wohl jedem klar sein der in Physik nicht nur gepennt hat.

    Definitiv nicht. Die EU regelt, dass es 24 Monate Gewährleistung auf elektrische Geräte gibt. Da kann sich auch Apple nicht gegen wehren.


    DOCH!
    Eben das haben sie getan. Die beliebten Akkus von Apple z.B. haben nach nem Jahr den Geist aufgegeben von Apple gabs keine Nachbesserung oder Knete obwohl das kein Einzelfall ist/war. Es wurde geklagt und recht gegeben Apple musste zahlen.


    Die EU kann da so viel regeln wie sie will.

    Beste Erklärung:


    Garantie: ein zwischen Käufer und einem Garantiegeber abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.


    Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden


    Nur Apple zieht sich auch aus der 24 Monatigen Gewährleistungspflicht raus.Gibt nur 12 Monate und dann eine zusätzliche Garantie, gegen Aufpreis.
    Guck mal nach Gurke, Apple musste saftig Strafe zahlen weil sie sich dem einfach widersetzt haben. :b_fluester:

    Gewährleistung ist die Sache mit den 6 Monaten. Davor muss der Hersteller nachweisen das der Mangel erst im nachhinein aufgetreten ist, weil davon auszugehen ist das der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestand.
    Danach ist der Kunde in der Beweispflicht und muss nachweisen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestand.