ich weiß jetzt nicht wo, aber irgendwo stand mal man darf die Sekundärübersetzung kleiner machen wenn dadruch die Höchstgeschwindigkeit nicht erhöht wird. Hab natürlich keinen Beleg dafür und weiß auch nicht ob es stimmt...
aber ob nun nen Ritzel oder den 60er ist ja schnuppe
Das stimmt, ich glaube, es stand auch in der Reparatur,- oder Betriebsanleitung. Jedenfalls war dies auch schon zu DDR- Zeiten erlaubt. Das macht ja auch Sinn, denn wer ständig mit einem Anhänger unterwegs war/ist und viele Berge hochfahren muss(te), da ist ein kleineres Kettenrad besser. Zumal man mit dem Anhänger ja eh nur vmax 40 kmh fahren darf...
Gruß Mario