Wenn der Fahrradtacho eine eigene Beleuchtung hat oder er so beleuchtet wird das Du im dunkelen die Daten ablesen kannst dann ist er erlaubt.Und es muß kein Orginaler dran sein.
Falsch! Der muss auch mit Beleuchtung noch beim Tüv abgenommn werden. Schließlich kann man bei so nem Fahrradtacho den Radumfng frei einstellen und damit kann man den dan so einstellen, dass er z.B 30 zeigt, du aber 70 fährst. Kannst mir nicht sagen, dass das erlaubt is. Daher muss man damit zum Tüv und der wird dann sicherlich den Radumfang irgendwo vermerken, wenn ers überhaupt einträgt, denn EIGENTLICH geört son ding ja an ein fahrrad und nicht an ein Kraftrad !