das ist wohl wahr ...
Und wie sieht das ganze bei der (S60) / S70 aus ?
das ist wohl wahr ...
Und wie sieht das ganze bei der (S60) / S70 aus ?
Ersten das, und zweitens muss man das auch tun. Wer mit Ferrari mit 50 tuckert macht sich auch strafbar.
und das sind solche sinnlos Strafen ... das man mit 10 kmh nicht über ne autobahn fahren kann ist verständlich, aber wenn ein Fahranfänger hinterm steuer sitzt und noch nicht so vertraut ist mit dem Fahrzeug ...
das ganze jedoch nur REIN RECHTLICH betrachtet. ..
dann werde ich meien Fahrlehrer nächste Stunde wohl mal mit der Stvo vertraut machen
Jetzt weiß ich was du meinst. Mag ja sein, dass die Mindestgeschwinigkeit auf Autobahnen 60km/h ist. Diese muss aber dein Fahrzeug erreichen (und auch überschreiten können). Wenn also 60km/h als Höchstgeschwindigkeit in deinen Papieren steht, ist ausgeschlossen (rechtlich), dass dein Fahrzeug die 60km/h überschreitet, sprich darfst du mit 61km/h in den Papieren auf die Autobahn, da dein Fahrzeug die 60km/h MINDESTgeschwindgkeit erreichen kann.
Verstehste, was und wie ich das meine?
ja, jezt verstehe ich es ;D
... und schon bin ich wieder genauso verunsichert wie vor 3 Stunden
der Meinung bin ich ja auch - aber wenns schon von den Blau-Weissen kommt ...
und dann noch mein bekannter ...
MfG
soo, auch wenn ich jezt 3 Jahre zu spät komme, will ich trotzdem mal meinen Senf dazugeben ...
Da ich zur zeit Fahrschule mache und mich diese Frage sehr interessiert,stellte ich sie meinem Fahrlehrer ...
Er meint (UND DAS STEHT AUCH IN MEINEN LEHRBÜCHERN) auf Autobahnen ist eingetragene Mindestgeschwindigkeit 60 km/h !
Er sagte mir ausserdem, dass ein bekannter von Ihm bei den Blau-Weissen ist -- und dieser bestätigte wohl die aussage auch.!
Dazu kommt noch, dass ich jemanden persönlich kenne, der JEDEN TAG mit seiner Stion s51 über die Autobahn an die Arbeit fährt ...
--> Laut diesen Aussagen, dürfte man also auf die Autobahn
(auch wenn ichs aus sicherheitsgründen nicht machen würde ...)
MfG
so, da ihr alle sagt, es hat mit dem Geber zutun, werde ich mich kommendes WE mal dran versuchen ...
@ Lehman: danke für den Link, sieht sehr hilfreich aus (nich nur für die Geberreparatur)
MfG
Hi,
ich habe schon in der Forensuche gestöbert und einen relativ passenden Thread gefunden
-->Neue Betriebserlaubnis anfordern!
Aber ich habe dennoch meine Zweifel, ob meine Änderungen die ABE (noch originale DDR) außer Kraft setzen.
Es ist eingetragen:
- Baujahr
- Fahrgestell Nr.
- Typ Nr.
- Typ (S51 B1-4)
So, meine Frage:
Ich habe die Zündung von U auf E (6V E-Zündung) umgebaut, den Auspuff hochgelegt und den an der Gabelbrücke befestigten Plastekotflügel der Enduro.
In dem Fred ausm Link heist es: "es ist schon richtig, sachen die nicht ans moped gehören müßen eingetragen werden, ausser die, die freigegeben sind wie zündung, 6-12 volt, enduro auspuff, s51 motor in s50 rahmen etc"[/align]
Was heist das nun für meine ABE ??
MfG
so, habe nochmal nachgeschaut:
In der Mitte des Rücklichtes ist ein Horizontaler Reflektor angebracht.
Recht unter dem Reflektor und auch in der Mitte von Ihm befinden sich ein paar Zeichen. Mit dabei steht (eingekreist) E15.
- Also legal, oder?
MfG