Beiträge von SirPhunk

    Moinsen.


    Habe hier eine Schwalbe Bj. 69 mit Handschaltungsmotor.
    Der Motor läuft inzwischen, allerdings kann ich nur in einen der 3 Gänge schalten, ich "finde" den Leerlauf nicht.


    Selbst ohne Bowdenzüge und direktem verstellen unten an dem Halbbogen hört man zwar aus dem Getriebe das "klicken" wenn die Gänge wechseln, aber nach dem ersten Gang folgt direkt der 2. Gang, kein Leerlauf.


    Jemand ne Idee? Oder bin ich nicht feinfühlig genug? :lookaround:

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    [/YouTube] :popcorn:

    Den viel zu hohen Kaufpreis für meine angeblich fahrbereite Schwalbe die "einem noch lange viel Freude bereiten wird. Einfach drauf setzen und los fahren" habe ich auch als Lehrgeld abgeschrieben.


    An dem Ding war so ziemlich alles falsch was falsch sein kann.
    Kettesatz runter, falsche Kettenschläuche, Lenker verzogen, falscher Vergaser, Rad nicht in Laufrichtung, Kolben verkehrt herum drin, Tank undicht usw.


    Als Neuling habe ich das aber beim Kauf nicht gesehen, bzw. Nicht drauf geachtet.


    Repariert habe ich das alles selber (bis auf den Kolben), und kenne das Moped jetzt besser als wenn ich nur aufgestiegen und los gefahren wäre.


    Also, ran an das Geschoss und selber fertig machen. Ärgern bringt nichts! :thumbup:

    Es gibt solche und solche.
    Käufer wissen in der Regel nicht wie gut/schlecht etwas ist, oder brauchen einfach nochmal eine Bestätigung das richtige zu tun/zu kaufen.

    vergiss es. gewärleistung gilt eh bloss 6 monate (d.h. wenn der fehler schon bei kauf vorhanden war gilt die gewährleistung. garantie ist da etwas anderes)


    Falsch!


    Die Gewährleistung beträgt in Deutschland immer 24 Monate. Was du wahrscheinlich meinst ist die Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
    Nach den 6 Monaten muss der Käufer dem Verkäufer nämlich beweisen das der Mangel von Anfang an bestanden hat.


    Wenn der Tank im April 2012 gekauft wurde seh ich da aber auch schwarz.
    Da ist es schon sehr kulant dir überhaupt das Geld zurück zu geben.
    Von mir hättest du nichts wieder bekommen. :i_troest:


    lehmann
    Wenn er den Tank hätte vergolden lassen, und der Kauf wäre nicht länger als 6 Monate zurück, dann wäre das eben der entstandene Schaden den der Händler bezahlen muss.
    Ich schaue mal ob ich den Beispielfall dazu noch wieder finde!


    EDIT:
    Ohne Beispielfall, aber mit Erklärung.
    §284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen


    Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Käufer auch Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der (Einwandfreien) Ware gemacht hat.


    Wäre der Tank also noch keine 6 Monate alt, wäre das Pulverbeschichten UND die Versiegelung eine vergebliche Aufwendung und der Händler somit in der Pflicht den Schaden zu bezahlen! :pilot:

    Ich glaube einige haben was falsch verstanden. Nur um ungereimt heiten zu vermeiden.


    1. Ich habe den Tank bei AKF reklamiert.
    2. Das ich das Geld für den Tank wieder bekomme ist kein problem
    3. Es geht nur darum das MZA halt nicht meine Innenversiegelung bezahlt weil ichs selber gemacht habe.


    Und ob jemand dazu was weis wie sich das rechtlich verhält wegen schadensersatz


    Bestand der Mangel an der Sache von Anfang an? Wenn ja, dann ist dir der entstandene Schaden zu ersetzen da du ja die Veredelung in der Annahme durchgeführt hast, dass die Sache frei von Mängeln ist.
    Ist der Sachmangel erst später aufgetreten und der Kauf ist länger als 6 Monate zurück, ist davon auszugehen das der Tank bei Gefahrenübergang frei von Sachmängeln war. In diesem Fall wird der Händler keinen Schadenersatz leisten müssen.


    Andererseits könnte man dir vorwerfen die Sache (den Tank) nicht Ordnungsgemäß geprüft zu haben.