Beiträge von Zweirad-TG

    Hallo Starheizer,
    ich hätte mal eine Bitte an Dich. Ich baue gerade eine S70/1-E auf. Ich sitze gerade über dem hinteren Schutzblech. Er scheint wenn man sich die Original-Prospektbilder ansieht etwas kürzer (3-5cm) als die Standardschutzbleche, die zumindest bis Mitte der 1980-er Jahre verwendet wurden, zu sein (Es ist gerade noch Platz für ein DDR-Motorradnummernschild => "schlug" unten schon fast am Spritzschutz an). Könntest Du bitte mal den Abstand zwischen dem unteren Schraubenloch für die Rückleuchtenhalterung und dem mittlern Loch für die Spritzschutzbefestigung messen.
    Meine Spezies vor Ort (KFZ-Meister für Simson seit mindestens gefühlt 40 Jahren, ist schon Rentner, ...) konnten mir da auch nicht weiterhelfen.
    Noch ein paar Hinweise:
    1) Verstärkte Telegabelfedern (sind nach meinen Erfahrungen auch 2 ... 3 cm länger als die Standardfedern) wurden nach meinen bisherigen Recherchen nicht in S51 / S70 verbaut. Bei den Enduros mit feststehenden vorderen Schutzblech (Plastekotflügel) kamen dafür zusätzlich Kerbnägel in der oberen und unteren Federnaufnahme zum Einsatz um ein Herausdrehen der Federn zu verhindern.
    2) Das hintere Schutzblech erhielt von innen ein aufschraubbares Verstärkungsblech im Bereich der Rücklichthalterung.
    3) Die "große" Hupe wurde auch mal direkt am oberen Befestigungspunkt für die Unterzugstreben rechts befestigt. Erst bei der /1-Variante war die Hupe vorne am der unteren Telegabelbrille befestigt (mein Erkenntnisstand)
    Ulf

    Hallo,
    ich habe in einer "Ramschkiste" die beiden Zylinderköpfe gefunden. Auf Bild 9742 dürfte ein 50 qcm-Zylinderkopf von 1991 (11 22 29903/1 NSI91) abgebildet sein. Aber was ist das auf Bild 9743 (keine Nummern auf den Gussteil gefunden)? Der Innendurchmesser der Planfläche dürfte zu einem 7xx-Motor passen, aber der Planring ist mir zu schmal.
    Kann mir jemand bei der Identifizierung helfen ?
    Ulf

    Hallo Tom,
    danke für die Bilder. In Deinem Threat zur S51 E habe ich auch gleich noch einen Tip zur Farbentfernung beigefügt.
    Ulf
    .
    PS: Die auf dem Foto mit der Telegabel zu sehende untere Telegabelbrücke wurde nach 1986 hergestellt. Sehr gut zu erkennen an der geänderten Aufnahme für das Lenkerschloß (Lenkerschloß mit Feder), die das unbeabsichtigte Einrasten des Lenkerschlosses während der Fahrt verhindern sollte.

    Hallo,
    wegen der Farbschichtenentfernung habe ich noch einen Tip. Ich hatte auch einen (fürchterlich) überlackierten Tank. Nach 1.Versuchen mit Benzin kam der originale billardgrüne Lack an einer Stelle zum Vorschein. Da dies sehr mühsehlig war habe ich noch andere Methoden ausprobiert: Verdünnung, Abbeizer. Aber auch diese Methoden waren nich unbedingt schneller. Außerdem habe ich festgestellt, daß dadurch die Oberfläche des Originallacks stumpf wurde.
    Bei einem Bekannten wurde es dann mal mit Trockeneisstrahlen probiert. Der Erfolg war genial: neuer Lack ab und Originallack nicht beschädigt. Leider hatte der "Hobbylackierer" bevor er die neue Farbe aufgebracht hatte die die Stellen wo die Simson-Abziehbilder saßen mittels Schleifscheibe bearbeitet. Bei Interesse kann ich mal Vorher-/Nachherbilder einstellen.
    Ulf

    Hallo zusammen,
    die S 70/1 E scheint nach der Seite des KBA (es gibt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrzeugtechnischen Amtes der ehemaligen DDR für diesen Typ) und den im Netz kursierenden Schaltplänen die einzige S70 gewesen zu sein, die auch als 12V Variante in Suhl produziert wurde. Leider findet man dazu wenig Informationen. Da ich ein entsprechendes Modell mamentan aufbaue und kurz vor dem Abschluß stehe noch ein paar Fragen zum "Feintuning":
    1) Welche Abziehbilder / Aufkleber fanden dabei Verwendung ? (Entsprechungen zu den S 51 12V-Aufklebern habe ich bisher nicht gesehen)
    2) Bei vielen S51/1 E sieht man einen Drehzahlmesser. Fand ein Drehzahlmesser bei der S70/1 E ab Werk Verwendung ? (Die Ersatzteilliste ist in dieser Frage leider nicht sehr hilfreich. Der entsprechende Schaltplan auf www.moser-bs.de [S51/1C1, S51/1E, S70/1E] enthält einen Drehzshlmesser)
    3) Hat jemand mal ein Detailfoto von der Befestigung der originalen 12V-Hupe am der unteren Klemmbrücke der Telegabel ?
    4) Bin natürlich auch an weiteren Fotos einer S70/1E interessiert.
    5) Den Simson-Tank in der S53-Form gibt es ja auch mit der Befestigungsöse für den S51/S70-Obergurt. Ist dies eine "Erfindung" der Ersatzteilindustrie nach 1990 oder wurde so etwas auch mal in der Übergangszeit S51 -> S53 produziert oder eventuell schon ein paar Muster beim Übergang zu den 12V-Varianten (1988/89) gefertigt ?
    Ulf

    Hallo,
    ich habe mir das Teil nochmals genau angesehen und schließe mich jetzt der Meinung "Eigenbau" an. Ich denke es wurde auf einige fertige Teile (z.B. die "Instrumentenbrille") zurückgegriffen und andere Teile dazu gebaut. Besonders an den Lötstellen der Konrolllampen ist dies deutlich zu erkennen.
    Ich habe aber trotzdem noch eine Frage: Gibt es so etwas wie einen Standard bei den Loch-Abständen für die Lenkerbefestigung ?
    Ulf

    Hallo,
    habe bei einem S51-Konvolut den abgebildeten Instrumentenhalter mit erworben. Konnte aber bisher keinen Typ finden, wo er hingehören würde. Für "selbstgebastelt" sieht er eigentlich zu profesionell aus (Passung Instrumentenhüllen, ursprünglich verchromt, spezielle Lenkerklemmhalter, ...). Bei den Nachwendemodellen habe ich nur welche gefunden, wo auch des Zündschloß mit verbaut war.
    Hat jemand eine Idee ?


    Ulf

    Hallo


    die Regelung aus dem Einigungsvertrag gilt nur für Fahrzeuge, die vor dem
    28.02.1992 im Beitrittsgebiet mit einer Betriebserlaubnis auf Grundlage der
    Vorschriften der ehem. Deutschen Demokratischen Republik ausgestattet waren.


    Für die "Alt"-BRD gilt:
    Diese Fahrzeuge waren, als Sie in der BRD in den
    Verkehr gebracht wurden, mit einer Betriebserlaubnis nach den Vorschriften der
    Bundesrepublik Deutschland ausgestattet, in der regelmäßig auch die zulässige
    Höchstgeschwindigkeit festgelegt war(Allgemeine Betriebserlaubnis gem. § 20
    StVZO z.B. für Alleinvertriebsberechtigte Fa. Neckermann oder Fa. Lange etc.
    oder Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO). Diese gelten weiterhin.



    @ jensauszeitz
    die Beantwortung Deiner Frage ist schwierig. Dies hängt immer etwas von der Person gegenüber ab. Bei der Neuausstellung der Betriebserlaubnis kann auf jeden Fall ein Gutachten verlangt werden, daß die Übereinstimmung zur STVZO (Tacho, Hupe, ...) bescheinigt. Das Problem ist, daß für diese Typen im Normalfall auch die offiziellen Umbaurichtlinien nicht greifen.
    Es könnte auch sein, daß einige dieser eigentlich für den Export vorgesehenen Fahrzeuge hier verkauft wurden. Ich kenne dies z.B. von MZ ETZ 250 (Getrenntschmierung). Diese wurden aber Mitte der 1980'er noch ab Werk auf DDR-STVZO-Standard umbebaut. Nach der Wende im Rahmen eines Konkurses kann dies natürlich anders abgelaufen sein, dann gab es für diese aber auch keine Betriebserlaubnis mehr (Ähnlich wie bei der Versteigerung von beschlagnahmten KFZ: ohne Garantie und Rückgaberecht, eventuell Vollabnahme notwendig).
    Ulf

    die 60km/h-Zulassung gibt es nur für KKR, die bis zum 28.2.1992 im
    "Beitrittsgebiet" eine Zulassung hatten. Da die Erstzulassung in der BRD aber
    nach diesem Datum erfolgt kann es auch nur eine Zulassung entsprechend der zum
    Zeitpunkt der Erstzulassung gültigen STVZO geben. Und dies ist eben für KKR eine
    Höchstgeschwindigkeit von 45km/h.
    Außer natürlich man manipuliert wie vorgeschlagen das
    Typenschild, was aber eigentlich nicht zulässig ist.
    Desweiteren muß so ein
    Fahrzeug an die deutsche (DDR bzw. BRD) STVZO angepaßt werden. Ich habe nochmal
    etwas im Internet gesucht und folgende Dinge gefunden:
    * Typbezeichnung:


    - S51 ... H40 => Reduzierung auf 40 bzw. 45km/h Höchstgeschwindigkeit


    - S51 ... H
    * Besonderheiten (eigentlich ...H40)
    - keine
    Soziusfußrasten, da nur Solozulassung
    - keine Hupe, dafür (Fahrrad-) Klingel


    - kein Tacho
    - längerer Krümmer zur Leistungsreduzierung
    - keine Blinker
    - ...



    sieht man sehr gut hier: http://www.ebay.de/itm/251217305511


    Ulf

    Hallo,
    in letzter Zeit habe ich vermehrt in diversen Verkaufsplattformen Ungarn Simson S51 gesehen, die ursprünglich aus Ungarn stammen (zu erkennen an einem H = Hungary in der Typenbezeichnung auf dem Typenschild). Da es mich interessierte, wie es für diese Ungarn Simson mit der Beantragung einer Betriebserlaubnis (Fahrzeugpapiere) aussieht, habe ich mal beim KBA angefragt und folgende Antwort erhalten:
    "Reimportierte Fahrzeuge benötigen immer eine Einzelbetriebserlaubnis durch die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde. Diese wird in der Regel ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (a.a.S.) vor der Erteilung der Betriebserlaubnis fordern. Für solche Fahrzeuge ist weder die ABE der ehem. DDR noch eine ABE der BRD gültig. Oft werden die Ausstattungen sowie die Höchstgeschwindigkeiten solcher Fahrzeuge auch von den Festlegungen in den deutschen Betriebserlaubnissen abweichen, was der a.a.S. feststellen muss."


    Daraus ergibt sich eigentlich unweigerlich folgendes, da diese KKR demnach nicht unter den bekannten Passus im Einigungsvertrag fallen:
    Somit können reimportierte (Ungarn) Simson S51 entweder eine Betriebserlaubnis als Kleinkrafträder mit 45km/h-Höchstgeschwindigkeit (mit Fahrerlaubnisklasse M) oder als Leichkrafträder mit mehr als 45km/h-Höchstgeschwindigkeit (z.B. 60km/h) erhalten und benötigen dann die Fahrerlaubnisklasse A1.


    Oder liege ich hier völlig falsch ?
    Ulf