Beiträge von dePälzer


    Abblend-Fernlicht:
    Ich schrieb doch das ich es nicht weiß ob die 50er das hatten, was gibts hier zu lachen.
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    Endurostrebe:
    Er hat eine S51, die hat wenns keine Enduro ist doch keine Strebe.
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    Blinker:
    Mir ging es um die TüV Vorschriften.
    Habe gerade gesucht, es gibt keine Vorschrift das LKR bis 125ccm Blinker benötigen.
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    Du mußt echt große Probleme haben wenn du deinen Frust an den anderen auslassen mußt.

    Auf jeden Fall solltest du deinen DEKRA Mann fragen.
    Ich zähle einfach mal auf was mir so einfällt, Ihr könnt mich ja verbessern:
    Am Fahrwerk ist die sogenannte "Endurostrebe" der einzige Unterschied.
    Reifen --- wegen der Geschwindigkeit ?
    Der Motor hat 70ccm, logisch.
    Abblend - Fernlicht, weiß nicht ob das alle Simmsen in Serie haben.
    Hupe.
    Blinker sind glaube ich Baujahr abhängig (ich wollte nicht ohne fahren).

    Was viele vergessen, auch die schlauen Anwälte, ist die die Schadensminderungspflicht.
    Jeder Kläger ist gehalten die Kosten für den Verklagten so gering wie möglich zu halten.
    Es gibt da auch bereits Grundsatzurteile darüber, habe jetzt leider kein Aktenzeichen zur Hand.
    Das heißt in den konkreten Fall wo der Kollege 400,- Anwaltskosten zahlen mußte.
    Der Besitzer des Bildes hätte Ihn erst anschreiben und um Löschung des Bildes aus der Verkaufsanzeige anhalten müssen.
    Erst wenn er das Bild nicht löscht, wäre das Einschreiten des Anwaltes gerechtfertigt.
    Das gilt für private und gewerbliche Nutzung.
    Sicherheitshalber rate ich jedem in Verkaufsanzeigen eine Klausel bezüglich der Schadensminderungspflicht, am Ende, einzupflegen.
    Der Text könnte so ähnlich lauten:
    " Sollten Sie in meiner Verkaufsanzeige ein Bild von Ihnen erkennen das ich unabsichtlich verwendet habe,
    bitte ich Sie im Rahmen der Schadensminderungspflicht mich anzuschreiben und ich werde das Bild sofort entfernen.
    Sollten Sie zuerst einen Anwalt einschalten werden ich dessen Kosten dann nicht übernehmen."

    na wenn man schon mal da is, muß man das auch für bildungszwecke nutzen :D


    Kannst du den Urlaub wenigsten als Bildungsurlaub von der Steuer absetzen ?
    Wenn du den Urlaub vorher beantragst bekommst du 5 Tage pro Jahr fer umme 8)

    Das ist die Limaseite, da brauchst du keine Bedenken haben...passiert fast nichts (solange es nicht in strömen regnet)
    Das kannst du ohne Sorgen mit einem ordentlichen 2-Komponentenkleber zumachen.
    Empfehlen kann ich das Zeuch von JB Weld, gibt aber genügend andere Kleber die auch günstiger sind.

    So viele Teile waren das doch nicht, Zündkerzenstecker- und Kabel, Plättchen für Choke.
    Die kanst du immer mal gebrauchen.
    Aus Fehler lernt man, die Zündkerze ist immer das erste Teil das man prüft.

    Falls es sonst noch wen interessieren sollte, wann welcher Kolben fällig wird:
    Den Ungekürzten kann man nur verwenden, wenn das Gehäuse mindestens 24,5mm tief ausgedreht ist. Ist dies nicht der Fall, kommt die um 1mm gekürzte Variante ins Spiel.

    In welchem Fall muß oder wird das Gehäuse auf die 24,5 mm Tiefe ausgedreht ?
    Von was ist das abhängig ?

    und das meinte ich, war ne Probefahrt, aber leider kein rotes Kennzeichen anmontiert.Dann 40€ 1 punkt.


    Autsch, sehr ärgerlich :_shoot:
    Mich hatten damals zu Mopedzeiten auch mal die Grünen erwischt,
    zum Glück waren das Kollegen aus dem Schützenverein.....unter "Kollegen" wars dann nur eine mündliche Verwarnung (ist aber auch gute dreißig Jahre her, da waren es noch andere Zeiten).
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    Abser sonst ist das kein Kavaliersdelikt und wird halt entsprechden geahndet.