Beiträge von benzizuen

    Hallo Zugvogel,
    was versprichst Du dir von einer Umrüstung? Was sind deine Ziele?
    Erfreue dich doch an deinem besonderen Vergaser. KR51 erste Serie, da gibt es nicht viele von. Warum das Teil verbasteln?
    Schöne Grüße
    benzizuen

    hallo-stege,
    folgende Fragen hatte ich auch noch gestellt:
    Wo wurde zu DDR Zeiten ein Änderung dokumentiert?
    Wer hat die Änderung eingetragen?
    Du scheinst sehr in der Materie zu stecken, aber wie soll das ein normaler §19/§21 Abnahmeberechtigter schaffen? Von der Polizei mal ganz zu schweigen.
    Wo kann ich die ABE/Typscheine einsehen?
    Wo kann sich ein §19/§21 Abnahmeberechtigter informieren, der schreibt ansonsten Quark auf?
    MfG
    benzizuen

    Hallo,
    die Umrüstung der Zündung ist durch den Beispielkatalog zum §19 StVZO abgedeckt.
    Wobei der Beispielkatalog zum §19 StVZO nicht rechtsverbindlich ist.
    Hier steht auch noch einiges dazu:
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38312
    Ich meine eine Umrüstung von dem Vergaser oder Getrieben von 3 Gg. auf 4 Gg.
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    Irgendwie stoße ich in der Sache an meine Grenzen, DDR-Recht, zur neue Verordnungen, dann die unterschiedlichen Handhabungen bei verschiedenen Baujahren.
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    MfG
    benzizuen
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    Austausch von Schutzblechen--- keine Eintragung erforderlich
    U-Zündung Vape--- keine Eintragung erforderlich
    Änderung der Beleuchtung--- keine Eintragung erforderlich
    Hochbiegen von Obergurten?---- nicht zulässig, evtl. per Einzelabnahme möglich

    Hallo,
    nun habe ich noch etwas gefumden, darauf beruft sich vermutlich Auxberger:
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38312


    Es fehlt jedoch der Nachweis, das der neuer eVergaser wirklich ein besesseres Abgas- oder Geräuschverhalten hat.
    Beurteilen kann darf das nur der Sachverständige, StVO § 19 mit § 21.
    Wie ist der Rechtdreh zu bekommen, das Umrüstungen von M53 auf M5x1 nicht eingetragen werden müssen?


    Für mich ist der Umrüstkatalog nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem Simsonwerk und Basis für mögliche Eintragungen.



    MfG


    benzizuen
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    Hallo, heute ist Sonntag und es regnet.
    Folgendes habe ich noch dazu gefunden:
    http://www.simson-moped-forum.…topic.php?t=9526&start=15
    Zitat "Hallo-Stege":


    Das Statement von Hallo-Stege erscheint mir ziemlich schlüssig.
    Wenn die Vergaserumrüstung zu DDR Zeiten und damalso von Behörden abgenommen wurde ist alles ok.
    D. h. aber auch, die alten Dokumente müssen vorliegen.
    Eine Betriebserlaubnis vom KBA wird nicht genügen, die normalen neuen KBA-Betriebserlaubnisscheine sind auf den Serienzustand bezogen. Oder bekommt man auch angepaßte KBA Papiere, wenn man die Ausstattung, hier ein zulässiger Vergaser angibt?
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    Lösung der Rechtsproblematik:
    Simson Umrüstkatalog und KBA-Betriebserlaubnis

    Hallo Auxberger,
    woher weißt Du das keine Leistungssteigerung durch verbau eines anderen Vergaser stattfindet?
    Wer beurteilt und prüft das?
    Wo gibt es entsprechende Freigabebecheinigung, damals in der DDR war sogar eine Farbänderung eintragungspflichtig.
    Das hat damals meines Wissen nach die Volkspolizei gemacht.
    Hier steht auch was zur Eintragung:
    http://www.schwalbennest.de/si…ex.php?title=BING_vs._BVF
    Oder gibt es evtl. einen Nachtrag in der BE die beim KBA liegt? Das weiß ich leider nicht.
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    Um Recht haben geht es mir nicht, es geht mir um eine rechtssichere Lage.

    Freigabe bedeutet freigegeben vom Hersteller für eine Eintragung.


    MfG
    benzizuen

    Hallo Zylinder,
    und bist Du schon öfters kontrolliert worden, wenn Du bei den Polizisten mit 60 bis 70 km/ h vorbeirast?
    Dann ein jüngerer heißblütiger Beamter und Du kannst Pech haben, die verladen deine Simson oder lassen diese von einem Abschleppunternehmen abholen. Ein Sachverständiger prüft die Simson. Wenn nichts geändert wurde trägt der Staat die Kosten, werden Änderungen festegestellt die von der erteilten BE abweichen zahlst Du.


    MfG
    benzizuen

    Hallo Auxberger,
    das sehe ich anders, ein Eintragung ist definitiv erforderlich.
    Die Betriebserlaubnis wurde mit einem bestimmten Vergaser, wird ein andere Vergaser verbaut erlischt die BE.
    Vermutlich ist es kein größeres Problem den Vergaser eintragen zu lassen
    Es wird wohl auch niemanden auffallen außer einem Gutachter, des evtl. bei einem Unfall eingeschaltet wird.
    Mit einer Simson wird man potenziell eher ein Polizeikontrolle unterzogen, viele Polizisten kennen die 60 km/h Einigungsvertragsregelung nicht.
    Mit 65 km/h im Ort gelasert und man kann pech haben einer genaueren Prüfung unterzogen zu werden.
    Maschine wird bechlagnahmt und von Sachverständigen begutachtet, der findet den Vergaser und schließt evtl. dann auf ein Geschwindigkeitserhöhung durch den Vergaser.
    Ohne Eintragung erlischt die BE, auch die von Simson freigegeben Umbauten sind als Herstellerfreigabe zu sehen und nicht als allgemeine Freigabe.
    MfG
    benzizuen
    Quelle: http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm

    Zitat

    Ein solche Rechtsverordnung ist der § 19 (2) StVZO, in dem es u.a. heißt, dass die Betriebserlaubnis eines Fz erlischt, wenn Änderungen am Fz vorgenommen werden, durch die "eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern" zu erwarten ist. Die Bestimmung des § 19 (2) will sicherstellen, "dass ein zugelassenes Kfz, an dem ein Teil verändert wurde, nur und erst dann im öffentlichen Verkehr weiterbenutzt wird, wenn die zuständige Behörde festgestellt hat, dass das Fz auch in seinem veränderten Zustand den Beschaffenheitsvorschriftten der StVZO entspricht und wenn die Behörde auf Grund dieser Feststellungen eine neue BE erteilt hat; dies gilt auch dann, wenn sich die Veränderung nicht nachteilig auf die Beschaffenheit des Fz ausgewirkt hat" (Braun/Konitzer - Kommentar zur StVZO).


    Wichtig--->
    dies gilt auch dann, wenn sich die Veränderung nicht nachteilig auf die Beschaffenheit des Fz ausgewirkt hat"
    Damit ist eine evtl. mögliche Verbesserung des Abgasverhalten und eine Verbrauchsenkung gemeint.
    @Auxberger
    Explizit haben wir es per PN nicht erörtert, auf die Eintragungspflicht bin ich nicht eingegangen. Danke dir nochmals für die ausführlichen Kenntnisse, das ist nicht ironisch gemeint.