Hallo Zugvogel,
was versprichst Du dir von einer Umrüstung? Was sind deine Ziele?
Erfreue dich doch an deinem besonderen Vergaser. KR51 erste Serie, da gibt es nicht viele von. Warum das Teil verbasteln?
Schöne Grüße
benzizuen
Beiträge von benzizuen
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hallo-stege,
folgende Fragen hatte ich auch noch gestellt:
Wo wurde zu DDR Zeiten ein Änderung dokumentiert?
Wer hat die Änderung eingetragen?
Du scheinst sehr in der Materie zu stecken, aber wie soll das ein normaler §19/§21 Abnahmeberechtigter schaffen? Von der Polizei mal ganz zu schweigen.
Wo kann ich die ABE/Typscheine einsehen?
Wo kann sich ein §19/§21 Abnahmeberechtigter informieren, der schreibt ansonsten Quark auf?
MfG
benzizuen -
hallo-stege,
kannst Du die ABE/Typschein vollständig irgendwo hochladen?
Z. B. hier:
http://www.file-upload.net/
Wo wurde zu DDR Zeiten die Änderung dokumentiert?
Wer hat die Änderung eingetragen?
So eine geänderte BE würde ich gerne sehen.
MfG
benzizuen -
Hallo Zylinder,
einem Einbau und einem Eintrag wird nichts im Wege stehen, wenn das Übersetzungsverhältnis zum Hinterrad genauso wie das deines 3-gang Motors ist. D. Du mußt das vordere Ritzel ändern.
MfG
benzizuen -
hallo-stege,
meine Vermutung hast Du in in Worte gekleidet.
Vielen dank.
Wo finde ich diesen berühmten Beispielkatalog, nach dem eine Umrüstung der Zündung nicht eingetragen werden muß?
Welchen Rechtscharakter hat dieser Beispielkatalog?
Hast Du einen Link?
MfG
benzizuen -
Hallo,
die Umrüstung der Zündung ist durch den Beispielkatalog zum §19 StVZO abgedeckt.
Wobei der Beispielkatalog zum §19 StVZO nicht rechtsverbindlich ist.
Hier steht auch noch einiges dazu:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38312
Ich meine eine Umrüstung von dem Vergaser oder Getrieben von 3 Gg. auf 4 Gg.
0Irgendwie stoße ich in der Sache an meine Grenzen, DDR-Recht, zur neue Verordnungen, dann die unterschiedlichen Handhabungen bei verschiedenen Baujahren.
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MfG
benzizuen
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Austausch von Schutzblechen--- keine Eintragung erforderlich
U-Zündung Vape--- keine Eintragung erforderlich
Änderung der Beleuchtung--- keine Eintragung erforderlich
Hochbiegen von Obergurten?---- nicht zulässig, evtl. per Einzelabnahme möglich -
Hallo,
in dem verlinkten PDF ist die Erklärung auf Seite 6.
http://mutschy.de/downloads/umbauten.pdf
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Wie hatte man bei Umbauten zu DDR Zeiten zu verfahren?
Wo wurde der Umbau dokumentiert?
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Aus meiner Sicht ist heute eine Abnahme durch die beauftragte Stelle (TÜV, DEKRA, TÜV-Hanse) erforderlich.
MfGbenzizuen
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Hallo Wissende,
wenn eine Simson zu DDR Zeiten mit einer Umrüstung gemäß "Simson Umrüstkatalog" verändert wurde, kann ich dann die Betriebserlaubnis mit den Umrüstungsvermerken vom KBA erwarten?
MfG
benzizuen -
Hallo,
nun habe ich noch etwas gefumden, darauf beruft sich vermutlich Auxberger:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38312ZitatDie Entwicklung des Straßenverkehrsrechts im Jahr 1993, NJW 1994, 696 ff. (697/698)). In der seit dem 1.1.1994 gültigen Fassung bestimmt § 19 Abs. 2 StVZO n. F. nunmehr, daß die Betriebserlaubnis nur erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Es fehlt jedoch der Nachweis, das der neuer eVergaser wirklich ein besesseres Abgas- oder Geräuschverhalten hat.
Beurteilen kann darf das nur der Sachverständige, StVO § 19 mit § 21.
Wie ist der Rechtdreh zu bekommen, das Umrüstungen von M53 auf M5x1 nicht eingetragen werden müssen?Für mich ist der Umrüstkatalog nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem Simsonwerk und Basis für mögliche Eintragungen.
MfG
benzizuen
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Hallo, heute ist Sonntag und es regnet.
Folgendes habe ich noch dazu gefunden:
http://www.simson-moped-forum.…topic.php?t=9526&start=15
Zitat "Hallo-Stege":Zitatlachi, die Information nehme ich aus § 19/3 StVZO und aus dem "originalen" Simson Umrüstkatalog. Schon zu DDR Zeiten musste vorgeführt werden. Wenn Du einen S 51 Motor in eine S 50 einbaust, erlischt selbstredend die Betriebserlaubnis, da sich zum einen die Leistungs- Drehzahl- Geräuschdaten ändern, zum anderen ändert sich ja der Motortyp.
Die aktuelle Fassung von § 19 StVZO wird übrigens vom Einigungsvertrag nicht tangiert, da sich der Einigungsvertrag lediglich auf die Fahrzeugart selbst und auf die Fahrerlaubnis bezieht, nicht aber auf Umbauten. Deswegen gilt hier aktuelles Recht.
@Dr. Akrapovic, einen Lenker mit E-Nummer wirst Du nicht finden, höchstens mit Prüfbericht (§ 19/2 Abnahme erforderlich) oder Teilegutachten (§ 19/3 Anbauabnahme erforderlich). Lenker mit ABE gibt es praktisch nicht auf dem Markt (im Gegensatz zu Lenkrädern bei PKW, da gibts viele ABE).
-blinker
-scheinwerfer
-rückleuchten
und andere Beleuchtungseinrichtungenmit E-Nr ( = ECE Prüfzeichen) sind nur dann nicht vorzuführen, wenn die Anbaulage am Fahrzeug nicht geändert wird, und die Teile als das geprüft sind, als das sie angebaut werden sollen (also kein Blinker, der als Seitenmarkierungsleuchte geprüft wurde)
-kenzeichenhalter
mit E-Nr. gibt es in Ermangelung einer ECE Richtlinie nicht, mit e-Nr. vielleicht, dort musst Du aber den Verwendungsbereich genau einhalten, also für Simson Fahrzeuge eher unwahrscheinlich. Kennzeichenhalter mit ABE sind möglich (Hinweise in der ABE sind zu beachten), mit Prüfbericht oder Teilegutachten (wahrscheinlichster Fall) siehe oben.
Spiegel mit E-Nr. sind unkritischer, aber auch hier musst Du die Anbauvorschriften einhalten, damit Dein Sichtfeld nach hinten erhalten bleibt.
Gruss von Frank
Das Statement von Hallo-Stege erscheint mir ziemlich schlüssig.
Wenn die Vergaserumrüstung zu DDR Zeiten und damalso von Behörden abgenommen wurde ist alles ok.
D. h. aber auch, die alten Dokumente müssen vorliegen.
Eine Betriebserlaubnis vom KBA wird nicht genügen, die normalen neuen KBA-Betriebserlaubnisscheine sind auf den Serienzustand bezogen. Oder bekommt man auch angepaßte KBA Papiere, wenn man die Ausstattung, hier ein zulässiger Vergaser angibt?
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Lösung der Rechtsproblematik:
Simson Umrüstkatalog und KBA-Betriebserlaubnis -
Hallo Auxberger,
woher weißt Du das keine Leistungssteigerung durch verbau eines anderen Vergaser stattfindet?
Wer beurteilt und prüft das?
Wo gibt es entsprechende Freigabebecheinigung, damals in der DDR war sogar eine Farbänderung eintragungspflichtig.
Das hat damals meines Wissen nach die Volkspolizei gemacht.
Hier steht auch was zur Eintragung:
http://www.schwalbennest.de/si…ex.php?title=BING_vs._BVF
Oder gibt es evtl. einen Nachtrag in der BE die beim KBA liegt? Das weiß ich leider nicht.
-Um Recht haben geht es mir nicht, es geht mir um eine rechtssichere Lage.
Freigabe bedeutet freigegeben vom Hersteller für eine Eintragung.MfG
benzizuen -
Hallo Zylinder,
und bist Du schon öfters kontrolliert worden, wenn Du bei den Polizisten mit 60 bis 70 km/ h vorbeirast?
Dann ein jüngerer heißblütiger Beamter und Du kannst Pech haben, die verladen deine Simson oder lassen diese von einem Abschleppunternehmen abholen. Ein Sachverständiger prüft die Simson. Wenn nichts geändert wurde trägt der Staat die Kosten, werden Änderungen festegestellt die von der erteilten BE abweichen zahlst Du.MfG
benzizuen -
Hallo Auxberger,
das sehe ich anders, ein Eintragung ist definitiv erforderlich.
Die Betriebserlaubnis wurde mit einem bestimmten Vergaser, wird ein andere Vergaser verbaut erlischt die BE.
Vermutlich ist es kein größeres Problem den Vergaser eintragen zu lassen
Es wird wohl auch niemanden auffallen außer einem Gutachter, des evtl. bei einem Unfall eingeschaltet wird.
Mit einer Simson wird man potenziell eher ein Polizeikontrolle unterzogen, viele Polizisten kennen die 60 km/h Einigungsvertragsregelung nicht.
Mit 65 km/h im Ort gelasert und man kann pech haben einer genaueren Prüfung unterzogen zu werden.
Maschine wird bechlagnahmt und von Sachverständigen begutachtet, der findet den Vergaser und schließt evtl. dann auf ein Geschwindigkeitserhöhung durch den Vergaser.
Ohne Eintragung erlischt die BE, auch die von Simson freigegeben Umbauten sind als Herstellerfreigabe zu sehen und nicht als allgemeine Freigabe.
MfG
benzizuen
Quelle: http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htmZitatEin solche Rechtsverordnung ist der § 19 (2) StVZO, in dem es u.a. heißt, dass die Betriebserlaubnis eines Fz erlischt, wenn Änderungen am Fz vorgenommen werden, durch die "eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern" zu erwarten ist. Die Bestimmung des § 19 (2) will sicherstellen, "dass ein zugelassenes Kfz, an dem ein Teil verändert wurde, nur und erst dann im öffentlichen Verkehr weiterbenutzt wird, wenn die zuständige Behörde festgestellt hat, dass das Fz auch in seinem veränderten Zustand den Beschaffenheitsvorschriftten der StVZO entspricht und wenn die Behörde auf Grund dieser Feststellungen eine neue BE erteilt hat; dies gilt auch dann, wenn sich die Veränderung nicht nachteilig auf die Beschaffenheit des Fz ausgewirkt hat" (Braun/Konitzer - Kommentar zur StVZO).
Wichtig--->
dies gilt auch dann, wenn sich die Veränderung nicht nachteilig auf die Beschaffenheit des Fz ausgewirkt hat"
Damit ist eine evtl. mögliche Verbesserung des Abgasverhalten und eine Verbrauchsenkung gemeint.
@Auxberger
Explizit haben wir es per PN nicht erörtert, auf die Eintragungspflicht bin ich nicht eingegangen. Danke dir nochmals für die ausführlichen Kenntnisse, das ist nicht ironisch gemeint.