niemand kann verpflichtet werden stehenzubleiben, oder sich auszuweisen, wenn er im strassenverkehr von fremden zum anhalten aufgefordert wird, sofern dieser nicht klar als polizist erkennbar ist, oder sich sofort als solcher ausweist.
im gegenteil, das zum anhalten zwingen (durch blockieren mit dem fuss an der weiterfahrt hindern), kann sogar als nötigung gewertet werden, und ist strafbar.
du hättest ganz beruhigt weiterfahren können, kein richter der welt hätte dich wegen wiederstand gegen die staatsgewalt verurteilt.
im zweifel, wie gesagt, direkt bis zur polizeistation fahren und hilfe holen. nichts wäre passiert.
besonders frauen würde ich vom anhalten in solchen fällen abraten, aber auch männer werden leicht überrascht und überwältigt.
(anders siehts aus, wenn du zum beispiel einen unfall verursachst, und versuchst dich aus dem staub zu machen,...dann hat jeder das recht dich an der flucht zu hindern, bis die polizei eintrifft